Kein Beirat - Unterschrift Verwaltervertrag?

Die Eigentümerversammlung hat den Verwalter x mit Stimmenmehrheit gewählt. Da aber kein Verwaltungsbeirat existiert (die Gemeinschaft hat verzichtet, einen solchen zu wählen) stellt sich die Frage, wer den Verwaltervertrag unterzeichnet. Zum einem natürlich der Verwalter, und zum anderen … ?? Müssen alle Eigentümer unterschreiben? Genügt die Unterschrift eines (!) Eigentümers? Muss/Soll auf dem Verwaltervertrag ein Hinweis auf den Beschluss der Versammlung angebracht werden?

Vorab vielen Dank,
Fabian vS

Hallo,
da bin ich aber überfragt bzw. perplex!
So etwas habe ich noch niemals gehört, dass eine Eigentümergemeinschaft keinen Beirat aufgestellt hat…!!!
Meiner Meinung nach müssten sofort Beiräte benannt werden, die dem Verwalter auf die Finger schauen.
Es muss doch jemand die Abrechnung des Verwalters kontrollieren und sachlich und rechnerisch für richtig (oder falsch!) befinden! Es müssen Tagesordnungspunkte für die WEG-Versammlung mit dem Verwalter koordiniert und in dem Einladungsschreiben formuliert werden.
usw…
Dies machen in der Regel eben der Beirat - oder eines seiner Mitglieder. (Ich persönlich hatte einmal einer WEG mit über 1.000 Wohnungen angehört und war einer von fünf Beiräten., dies als Beispiel)

Drei Beiräte sollten in dieser WEG schleunigst aufgestellt und gewählt werden.
Mehr sog i net … (= bayrisch! Übersetzt heißt das: Mehr sage ich nicht !)
Im Verwaltervertrag sollte m.A. nach zumindest einer der Beiräte mit unterzeichnen. Wenn kein Beirat vorhanden - dann sollte einer oder der mit der größten und vor allem selbst genutzten Wohnung mit unterschreiben.

Servus (…und macht bitte nicht so weiter wie bisher !)
H.J.L.
***************************

Hallo Fabian,

wenn der Verwalter richtig gut ist und ihm die gesamte WEG vertraut, ist das o.k. ohne Beirat. Ansonsten gibt die WEG alle Möglichkeiten der unterjährigen Einflussnahme aus den Händen, was ziemlich risikoreich ist.

Zur konkreten Frage kann ich keine Stellung beziehen, weil ich kein Rechtsanwalt bin und dieser Fall nach meinem Kenntnisstand eher selten auftritt. Sorry, doch ich gebe keine Auskunft, wenn ich mir unsicher bin.

Gruß

Matthias

Die Eigentümerversammlung hat den Verwalter x mit
Stimmenmehrheit gewählt. Da aber kein Verwaltungsbeirat
existiert (die Gemeinschaft hat verzichtet, einen solchen zu
wählen) stellt sich die Frage, wer den Verwaltervertrag
unterzeichnet. Zum einem natürlich der Verwalter, und zum
anderen … ?? Müssen alle Eigentümer unterschreiben? Genügt
die Unterschrift eines (!) Eigentümers?

Hallo!

wählen) stellt sich die Frage, wer den Verwaltervertrag
unterzeichnet. Zum einem natürlich der Verwalter, und zum
anderen … ?? Müssen alle Eigentümer unterschreiben?

Richtig, alle müssen unterschreiben. Elegant wäre es natürlich gewesen, den Vertrag in der Versammlung zu genehmigen (dann unterschreibt keiner) oder ein-zwei-… Eigentümer zu bestimmen, die über den Vertrag verhandeln und unterschreiben dürfen. Die müssen natürlich kein Beirat sein.

Um auf die anderen Antworten einzugehen:
Jeder Eigentümer hat ein Einsichtsrecht in die Unterlagen…egal ob es einen Beirat gibt oder nicht…

Ich bin seit 27 Jahren in der WEG-Verwaltung tätig und kann sagen, dass solche Fälle häufig vorkommen. Die Lösung ist wie folgt:
a) den Verwaltervertrag erstellen und als Verwalter unterzeichnen.
b) an der Stelle, an der die Eigentümer als Vertragspartner unterzeichnen müssten, folgenden Vermerk anbringen: „Dieser Verwaltervertrag wurde beschlossen in der Eigentümerversammlung von xxxxxx, unter TOP YYYYY.“
c) dem Verwaltervertrag eine Kopie des Bestellungsprotokolls beifügen.

Die Lösung von d i m a g е r ist sehr elegant und gangbar. Wichtig ist aber auch, daß nicht der Verwaltervertrag bei Banken zur Legitimation des Verwalters vorgelegt werden muss sondern vor allem das Protokoll der Eigentümerversammlung mit der Verwalterbestellung. Dieses muss von mind. 2 Eigentümern unterzeichnet werden. Außerdem müssen diese Unterschriften auf dem Protokoll sogar vom Notar beglaubigt werden. Der Vertrag an sich ist hingegen zweitrangig und eigentlich geht es keine Bank etwas an was in dem Vertrag steht. Interessant ist für die Legitimierung nur, daß der Verwalter xy rechtsgültig zum Verwalter bestellt wurde. Das passiert im Protokoll der Versammlung in dem die Wahl statt gefunden hat.