Fahrerflucht geschädigter wer muss zahlen?

hallo,

ich habe eine frage und hoffe das jeman hier sich auskennt.

folgende situation ist passiert:

mein auto stand geparkt am straßenrand, und als ich sonntags morgens in die arbeit wollte hatte ich einen erheblichen frontschaden, mein auto war nicht fahrbereit.
das fahrzeug vor mir hatte abdrücke meines kennzeichens und blinker usw an der stoßstange. ich rief die polizei diese namen den unfall auf.leider ohne mein beisein da ich auf arbeit war, mein freund war jedoch vor ort.

polizei sagte er is schuld. ich brauchte einen leihwagen für 2 wochen. jedoch behauptet nun der fahrer des autos vor mir er sei das ganze wochenende nicht gefahren. die sache kam vor gericht. ein gutachten musste erstellt werden mein auto ist totalschaden. eine fahrzeuggegenüberstellung fand statt. der sachverständige stellte fest das die schaden zueinander passen. jedoch hat auch das andere auto einen erheblichen frontschaden dieser war von außen kaum sichtbar. nun stand im raum das er möglicherweise angeschoben wurde und gegen mein auto geprallt ist.

heute war gerichtstermin wegen der fahrerflucht die er begangen hatte. (anzeige wurde automatisch gestellt)
er wurde freigesprochen!

nun meine frage… wer zahlt meinen schaden? muss er trotzdem zahlen? wer übernimmt die kosten für das gutachten und den leihwagen?
bleibe ich jetz auf allen kosten sitzen?? :frowning:

danke im vorraus ich hoffe jemand kan nmir helfen

Hallo,

hier kenne ich mich leider nicht aus und kann leider nicht weiterhelfen.

Gruß,
Micha

Hallo,

ziemlich komplizierter Fall der aber doch durch die Kfz-Vers. geregelt wird!

Dann werden Sie ja sehen was gezahlt wird und was nicht!

Oder hat die Vers. bereits abgelehnt? dann stehen Sie alleine da mit den Kosten aber das kann Ihnen doch auch der Anwalt erklären…

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________________________________

SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen

Öffnungszeiten:
Mo, Die, Do 9.30 - 13.00h
und nach Vereinbarung

Telefon: 04 21 - 4 36 63 -43
Telefax: 04 21 - 4 36 63 -44
Mobil D1: 01 71 - 6 81 59 38

www.thomas-wolter.eu
[email protected]

Hallo zurück!

Das ist ein klarer Fall für eine Frage an einen Anwalt.
Ich würde vermuten Sie bleiben auf den Kosten sitzen, da es keinen Schädiger gibt, bzw. dieser nicht ermittelt werden kann. Das ist aber, wie gesagt, nur eine Vermutung. Die Polizei stellt in der Regel übrigens nicht die Schuld/Unschuld fest, sondern die Staatsanwaltschaft und die Gerichte. Die Polizei nimmt nur den Sachverhalt auf, der dann die Grundlage für eine Bewertung der Schuldfrage bildet.
Eine Rechtsschutzversicherung hilft ni solchen Fällen.

Viel Erfolg.

Sorry,

aber dieser Fall hat zuviele unsicherer Aspekte, um hier eine seriöse Antwort geben zu können.

Sofern noch nicht geschehen, würde ich mich an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht wenden und ihn mit der Vertretung Deiner Interessen beauftragen.

hallo,

wenn die gegenseite als unfallverursacher festgestellt wurde, dann zahlt auch seine versicherung sowohl das gutachten und deinen schaden als auch die ausfallkosten bzw. den leihwagen. seine versicherung wird bestimmt nicht stichfest beweisen können, dass er angeschoben wurde und das erscheint mir ohnehin realitätsfremd!

dass er fei gesprochen wurde bezieht sich ja nur auf den vorwurf der fahrerflucht. es bleibt trotzdem zu klären wer den unfall verursacht hat, denn das gutachten hat ja gezeigt, dass genau dieser wagen dafür in fragen kommt. wenn er es bestreitet den unfall verursacht zu haben, dann werden sich sowohl deine als auch seine versicherung einigen müssen wer was bezahlen wird und dabei das gutachten als grundlage für die entscheidung nehmen. für mich sieht es wie gesagt so aus, dass seine versicherung den kürzeren zieht, denn das gutachten hat sein auto bereits als passend festgestellt und die sache mit dem angeblichen anschieben ist nun wirklich aus der luft gegriffen, um sich rausreden zu können, oder könntest du eine wagen so anschieben, dass er bei einem anderen einen totalschaden verursacht?!

sorry für die diffuse antwort, aber das ist echt kompliziert und mir fehlen wichtige infos zu dem gesamten sachverhalt und der beweisführung. du kannst davon ausgehen, dass eure versicherungen alles tun werden, um das aufzuklären.

viele grüße

vita

Das ist allerdings in der Tat kein so einfacher und klarer Fall.
Grundsätzlich muss natürlich die Vollkasko zahlen soweit hier eine vorhanden ist.

Natürlich wäre die bessere Variante über die Kraftfahrthaftpflichtversicherung der Person die Dich geschädigt hat. Nun wenn diese nicht zu ermitteln ist wird es schwierig. Denn wie geht die Versicherung vor ? Sie nimmt sich im Zweifelsfall die Polizeiakte (Ermittlungsakte) und prüft aufgrund der Sachlage.

Es wird schwierig wenn keine Vollkasko vorhanden ist.

Wenn ich diesbezüglich noch helfen kann bitte Email an [email protected] oder www.kundler.com

Hallo und besten Dank für die Anfrage.

Leider kann ich Ihnen hier nicht weiter helfen. Ich kann Ihnen nur raten, sich schnellst möglich anwaltlichen Rat zu holen.

Liebe Grüße

Stephan Brückner

Hallo,

das ist eine verzwickte Situation, die nur noch die Rechtsanwälte vor Gericht klären können.
Im Zweifel würde eine vorhandene Vollkaskoversicherung für einen Großteil des Schadens aufkommen.

Hallo,
da ist Dir aber ein dickes Ding passiert.

Grundsätzlich muss eine Haftpflichtversicherung immer
den entstandenen Schaden den ein Auto verursacht hat zahlen, wenn also das andere KFZ den Schaden an Ihrem
KFZ verursacht hat, dann müsste auch der Schaden der
Ihnen entstanden ist von der Gegnerischen Versicherung
gezahlt werden, egal ob der Halter behauptet das KFZ
gefahren zu sein oder auch nicht, denn er ist für sein
Kfz verantwortlich und auch Haftbar zu machen.
Es ist also auch nicht von bedeutung ob er wegen Fahrerflucht angeklagt wird oder nicht, es ist nur wichtig ob sein KFZ den Schaden verursacht hat oder nicht.
Die Kosten für Gutachten zahlt die gegnerische Versicherung, die Kosten für den Leihwagen müssten
sie soweit ich weiss auch zahlen.
Ich hoffe du hast eine Verkehrsrechtschutzversicherung,
den die ist in so einem Fall wirklich von Vorteil.
Manche Versicherungen versuchen auch solche Fälle in die länge zu ziehen in der Hoffnung man könnte durch
einen Vergleich ev. günstiger weg zu kommen.

Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen, wenn du noch
eine Frage dazu hast, da Antworte ich gerne.

Mfg Jürgen

Hallo,

der Termin bezog sich nur auf die Fahrerflucht, oder? Wie ist der Stand bezüglich des Schadens? Was sagt die gegenerische Versicherung? Ulf

Hallo,

wir haben fast gleichen fall mein freund wurde von einem lkw von der straße gerammt der verursacher begang fahrerflucht ,mein freund rief die sofort die polizei an und fuhr dem verursacher hinterher mit polizei am ohr der verursacher wurde gut eine stunde später gestoppt . haben sämtliche anzeigen gemacht auch einen anwalt genommen . der verursacher bei der ersten ausage er hätte nichts mitbekommen seine zweite aussage mein freund sei ihm rein gefahren .leider keine zeugen da gewesen ende vom lied die versicherung zahlt knapp 2000 euro auf dem rest schaden bleibt mein freund sitzen .obwohl für polizei und anwalt die sachlage klar ist das der verursacher schuld hat . also ich drück dir die daumen das es bei dir nicht so ausgeht wie bei uns .