Antwort
von
nach einem Tag
0
hilfreich
Re: KFZversicherung bis 24 Monate Neuwertentschädigung
Auch hallo und guten Tag Anonymus,
es ist immer wieder erfrischend lustig, wenn man anonyme und im Ton sehr unpersönliche Anfragen erhält. Die Beantwortung dieser Anfragen macht auch noch besonderen Spaß, wenn zudem dann nie eine Reaktion auf die Beantwortung erfolgt.
Es fehlt nur noch eine Fristsetzung zur Beantwortung der Frage.
Aber nun zu Ihrer Anfrage:
Die Versicherung handelt richtig, es wird schließlich nur der Schaden ersetzt, der dem Versicherungsnehmer tatsächlich entstanden ist. Für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs wird eben auch nur der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Alle darüber hinausgehenden Zahlungen stellen eine ungerechtfertigte Bereicherung zu Lasten der Versichertengemeinschaft dar.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Heydeck
************************************************
Heydeck & Partner
- Jutta Heydeck, Horst Heydeck -
Hellegrund 28
31195 Lamspringe - Niedersachsen -
Tel.: 05183 - 2187
Fax: 05183 - 5463
E-Mail: [E-Mail-Adresse entfernt]
www.versicherungen-check-24.de
Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 1 GewO
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Industrie und Handelskammer Hannover,
Schiffgraben 49, 30175 Hannover
Registrierungsnummer: D - QF5F-KYTPJ-95
Schlichtungsstellen.
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Für die private Kranken- und Pflegeversicherung:
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstr. 13, 10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de