KFZversicherung bis 24 Monate Neuwertentschädigung

Von: , 29.06.2010 23:26 Uhr


Hallo!!!!!!!!
Habe bei Generali mein Auto zum Neuwert versichert, nach halben Jahr habe ich das Auto zu schrot gefahren, Wiederbeschafungswert in höhe von 9000 wurde ausgezahlt,als neue hat das Auto knap über 13.000 gekostet, Versicherung weigert sich den Rest zu bezahlen, Sie sagen, dass der Rest erst dann ausgezahlt wird, wenn ein neues Fahrzeug gekauft wird und ich wollte eigentlich mit dem Kauf erstmal abwarten, was machen, wer gibt ein rat, ich sehe das als Betrug, oder sieht jemand das anders!!!!!!!!

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 17 Minuten 0 hilfreich
    Re: KFZversicherung bis 24 Monate Neuwertentschädigung

    hallo,

    also ganz genau kann ich dir das wohl nicht beantworten, denn das hängt von deiner versicherungspolice ab. es erscheint mir jedoch logisch, dass du den rest erst bei "wirklicher" neuanschaffung bekommst. damit soll wohl der missbrauch solcher policen begrenzt werden, denn sonst kann ja jeder einfach ein auto neu kaufen, versichern, zu schrott fahren und dann die neuwertsumme (die der wagen wegen des wertverlustes nicht mehr wert ist) einkassieren.
    das ist aber nur meine meinung, da ich dir wie gesagt ohne einsicht in deine versicherungsbedingungen keine genaue antwort geben kann. ich würde auch keinen betrug seitens der versicherung vermuten, denn die möchte dir ja die differenz auszahlen sobald du einen neuen wagen gekauft hast (ich hoffe du hast das auch schriftlich).

    lieben gruß

    vita

  2. Antwort von nach 50 Minuten 0 hilfreich
    Re: KFZversicherung bis 24 Monate Neuwertentschädigung

    Hallo,

    na das ist wieder ein klassischer Fall - die Zahlungsmoral der Versicherungen hat sicher hier in den letzten Jahren definitiv verändert - soviel vorab.

    Natürlich gehe ich davon aus das die Versicherung ohne das ich nun die Abrechnung der Entschädigung gesehen habe die Mehrwertsteuer gekürzt hat.
    Diese wird in der Tat erst mit der Anschaffung eines neuen PKW ausbezahlt. Warum weitere Kürzungen darauf sind kann ich nicht sagen dazu müsste ich mir Abrechnung ansehen. Denn Neuwagenentschädigung ist Neuwagenentschädigung. Wurde der Wagen gestohlen oder Totalschaden - auch das kann bei der Entschädigung eine Rolle spielen.

    Meine Firmenemail [E-Mail-Adresse entfernt] oder www.kundler.com

  3. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: KFZversicherung bis 24 Monate Neuwertentschädigung

    Hallo,

    diese Regelung steht doch ganz klar geregelt in den Vers.-Bedingungen...!!!

    Betrug bei einer deutschen Versicherung????????????????

    Ich würde mir ein neues Auto kaufen und die Kohle von der Vers. kassieren..... was sonst und worauf warten....!!??

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Versicherungsfachmann
    Thomas Wolter
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    Mobil D1: 01 71 - 6 81 59 38

    www.thomas-wolter.eu
    [E-Mail-Adresse entfernt]

  4. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: KFZversicherung bis 24 Monate Neuwertentschädigung

    Am besten Rat bei einem Anwalt holen.

    Stephan Brückner

  5. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: KFZversicherung bis 24 Monate Neuwertentschädigung

    Auch hallo und guten Tag Anonymus,

    es ist immer wieder erfrischend lustig, wenn man anonyme und im Ton sehr unpersönliche Anfragen erhält. Die Beantwortung dieser Anfragen macht auch noch besonderen Spaß, wenn zudem dann nie eine Reaktion auf die Beantwortung erfolgt.
    Es fehlt nur noch eine Fristsetzung zur Beantwortung der Frage.

    Aber nun zu Ihrer Anfrage:

    Die Versicherung handelt richtig, es wird schließlich nur der Schaden ersetzt, der dem Versicherungsnehmer tatsächlich entstanden ist. Für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs wird eben auch nur der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Alle darüber hinausgehenden Zahlungen stellen eine ungerechtfertigte Bereicherung zu Lasten der Versichertengemeinschaft dar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Horst Heydeck

    ************************************************
    Heydeck & Partner
    - Jutta Heydeck, Horst Heydeck -
    Hellegrund 28
    31195 Lamspringe - Niedersachsen -
    Tel.: 05183 - 2187
    Fax: 05183 - 5463
    E-Mail: [E-Mail-Adresse entfernt]
    www.versicherungen-check-24.de
    Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 1 GewO
    Zuständige Aufsichtsbehörde:
    Industrie und Handelskammer Hannover,
    Schiffgraben 49, 30175 Hannover
    Registrierungsnummer: D - QF5F-KYTPJ-95

    Schlichtungsstellen.
    Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
    www.versicherungsombudsmann.de
    Für die private Kranken- und Pflegeversicherung:
    Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
    Kronenstr. 13, 10117 Berlin
    www.pkv-ombudsmann.de



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