Rechtsanwalt

Liebe/-r Experte/-in,

mein Name ist Tobi und ich habe folgende Frage. Ich habe zur Regelung meiner Schulden bei 9 Gläubigern eine Rechtsanwältin eingeschaltet. Ich habe ihr eine Vollmacht erteilt,aber irgendwie bin ich mit ihrer Leistung unzufrieden.Obwohl Sie schreiben zu den Gläubigern rausgeschickt hat,bekomme ich immer weiter Mahnbescheide.Die Gläubiger sagen teilweise nie eine Vollmacht meiner Anwältin bekomme zu haben.

Ich würde gerne einen anderen Anwalt einschalten,weiß nur nicht ob das so ohne weiteres geht. Kann ich den Anwalt einfach wechseln?

Da ich die Anwältin selber zahle,erwarte ich auch gute Arbeit.

Würde mich über ein Antwort freuen.

Hallo,

die Möglichkeit besteht - nur müssen Sie Ihr das Mandat auch dann entziehen.

MfG

Hallo,

danke fuer die Anfrage. Da ich Ihre Situation nicht vollstaendig kenne, kann ich Ihnen leider keine 100%-serioese Antwort auf Ihr Problem geben. Grds. können Sie natürlich einen Anwalt jederzeit wechseln. Sie müssen aber u.U. damit rechnen, dass Ihnen Gebühren zusätzlich durch den neuen Anwalt berechnet werden. Denken Sie bitte auch daran, dass sich Anwälte nicht gerade um Ihr Mandat reißen werden (viel Arbeit und Ärger, aber sehr wenig Honorar).

Zur weiteren allgemeinen Information zum Thema empfehle ich Ihnen folgende Webseiten:

http://www.forum-schuldnerberatung.de/

ALLGEMEINER HINWEIS
Bitte haben Sie dafuer Verstaendnis, dass in diesem Forum keine kostenlose umfangreiche Rechtsberatung erfolgen kann. Die hier gegebenen Auskunefte sind deshalb lediglich ueberschlaegig und ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes erteilt. Ein Beratungsvertrag zwischen Ihnen und mir kommt nicht zustande; eine Haftung oder Gewaehrleistung fuer die Richtigkeit der Auskunft oder die Inhalte von Webhinweisen wird ausdruecklich nicht uebernommen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit rate ich Ihnen dringend die Beratung eines geeingneten Rechtsanwalts/Rechtsanwaeltin oder einer zur Rechtsberatung befugten Stelle (z.B. Mieterbund, Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung, IHK, Berufsverband, Arbeitgeberverband) in Anspruch zu nehmen. Soweit Ihnen die notwendigen finanziellen Mittel hierzu fehlen, steht Ihnen ggfl. Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu. Nähere Auskuenfte hierzu erteilt Ihnen z.B. das zustaendige Amtsgericht oder die Rechtsanwaltskammer in Ihrer Naehe.

Mit freundlichen Gruessen

VOLKER WEISE
Rechtsanwalt
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Rheindorfer Straße 189
D-40764 Langenfeld
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Hallo ! Ich kann leider nicht weiter helfen ! LG