Abmahung wegen falsch ausgehändigtem DHL Paket

Hallo,

ich habe ein Problem. Ich habe über meinen Onlineshop ein USK 18 PC Spiel verkauft. Da sich bei mir Käufer für diese Artikel ausweisen müssen, also eine Kopie des Ausweise zusenden, werden auch nur an diese solche Artikel verkauft und verschickt.
Nun habe ich eine Abmahnung von einem Anwalt erhalten das das Paket von einem Testkäufer erworben wurde und angeblich an das Kind ausgehändigt wurde.
Ich habe das Schreiben dezent ignoriert, solche Abmahnspinner gibt es ja leider zu hauf im Internet. Einige Wochen später habe ich Post von dem dort Ansässigen Amtsgericht erhalten in dem ich auf 12.500,- € Schadensersatz verurteilt wurde, ohne Verhandlung, eine Stellungnahme oder ähnliches abzugeben. Der Abmahnanwalt hatte 250.000,- € gefordert. Völlig lächerlich was sich manche vorstellen.
Ich habe also beim Gericht einspruch eingelegt, hier wurde mir dann mitgeteilt das dieser keine Wirkung hat und ich nur über einen Anwalt einspruch einlegen könnte.

Ist das nun wirklich so das ich nur über einen Anwalt einspruch einlegen kann??? Darf das Gericht einfach so ein Urteil fällen ohne die Gegenseite anzuhören?
Wie sollte ich nun amschläusten in dieser sache vorgehen? Schließlich wurde das Paket ja an einen Empfänger versendet der nicht minderjährig ist und wass nach der Übergabe an die Post passiert liegt ja nicht in meinem Einflussbereich.

Hallo,

leider kann ich hier keine konkrete Rechtsberatung geben und dafür würden auch die erhaltenen Informationen bei Weitem nicht ausreichen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, handelt es sich um einen gewerblichen Internet-Shop d.h. es sich auf jeden Fall kaufmännische Grundsätze
anzulegen, was die Situation keinesfalls einfacher macht.
Eine eingehende Abmahnung sollte immer sorgfältig bearbeitet werden - unabhängig davon, ob man sie selbst als angebracht erachtet. In diesem
Fall ist dies offensichtlich nicht geschehen. Somit wurde vermutlich über ein Landgericht eine einstweilige Verfügung erlassen. Somit besteht
Anwaltszwang.

Ist es wirklich so, dass die Zahlung von 12,5 k€ in dem Urteil steht oder handelt es sich eventuell hierbei um den Streitwert ?

Es wird sehr schwer werden, aus dieser Situation wieder herauszukommen aber wenn, dann ist dies nur möglich, wenn umgehend anwaltliche
Beratung in Anspruch genommen wird. Hierzu würde ich einen Anwalt empfehlen, der mit dieser Thematik bereits betraut ist.

Übrigens gibt es Versandmethoden (PostIdent und vergleichbar), die die Daten des Empfängers verifizieren. Ausserdem bieten verschiedene
Versanddienstleister auch die eigenhändige Zustellung an.

Viele Grüße und viel Erfolg !

Nimm Dir sofort einen Fachanwalt. Es ist schwer davon abhängig was und wie Du verschickt hast. Einschreiben - Eigenhändig oder normales Postpaket. Bei Tabak und Alkohol scheint das Gesetz großzügiger zu sein als zB. bei ab 18 Jahren Medien.
Grüße, Litschi

http://www.anwaltssuche.de

Du solltest Dich an einen Anwalt wenden.

Zwei Beispiele für Versender, die auch FSK 18 Artikel versenden sind Amazon, die nur per persönlicher Zustellung liefern und Lovefilm, die vom Empfänger eine Eidesstattliche Erklärung verlangen, dass Minderjährige keinen Zugriff auf den Briefkasten haben.

Hallo,

ich hätte gerne Sie weiter helfen konnen.nur leider muss ich Ihnen mitteilen,dass ich nicht weiter helfen kann.
viel erfolg

danke

Ich würde aufgrund der Sensibität dieses Anliegens mich auf www.123recht.de unter Frag einen Anwalt erkundigen. Mir scheint es nicht einfach so schnell zu sein 250,000.- Strafe für verurteilt zu werden. Sicherlich gibt es eine Mitschuld durch DHL und der Grad dieses muss erst mal abgeklärt werden.
Herzlichst,

Hallo Andy,

leider kann ich dir in dieser juristischen Frage nicht helfen, aber die Forderung des Anwalts scheint mir in diesem Fall stark überzogen.

Gruß coldlizard

hallo,
naja das kind ist im brunnen, eigentlich ist erst zu klären ob du als firma oder als privatperson verkauft hast.
den schlimmsten fehler den du machen konntest war die sache zu ignorieren. als nächstest hast du keinen einfluß darauf wem das paket übergeben wird. wenn das ein testkauf war woher willst du wissen ob nicht das kind in betrügerischer absicht gehandelt hat? also gegenklage in erwägung ziehen, und zwar gegen die logistik firma und den testkäufer wenn das paket an den vater oder mutter adressiert war kann der logistiker nicht einfach das paket an einen minderjährigen aushändigen der ist nicht geschäftsfähig. und zuletzt anwalt ja das wäre gut nimm dir einen guten schau im netz unter abmahnungen nach oder bei it recht münchen.lass dir unterschriften zeigen an wen das paket ging
ich hoffe ich konnte helfen
tom

Hi Andy,
da sitzt du ja schön in der XXXX.
Scheint das da ein profi am werke ist, der sich leute aussucht, die nicht professionell reagieren.
Du hast nicht professionell reagiert.
Willst am falschen ende sparen.
wende dich - sofort - an einen Anwalt.
ich empfehle Rechtsanwalt
Faustmann ∙ Neumann RAe
+49-211-36114789
http://www.fn-rae.de/

wenn du im netz handel treibst, ist das keine puschelecke, sondern ein grosser teich, in dem auch haifische schwimmen, die die unprofessionalität von anderen ausnutzen.

Ich kann leider nicht darauf antworten. Finde den „Streitwert“ aber auch lächerlich.

Danke erstmal an alle für die hilfreichen Worte. Möglicherweise war dies der eine von 100 bei dem ignorieren nach hinten los gehen kann…
Kennt denn jemand einen guten Fachanwalt im Raum Hamburg für solche Geschichten???
Hab heute wieder Post bekommen. Enthalten war diesmal eine Abschlusserklärung die ich unterschreiben sollte, in der stand das ich den besagten Artikel nicht mehr übers Internet vertreibe, das Urteil akzeptiere und keinen Wiederspruch wegen geänderter Umstände oder ähnlichem einlege, sowie der Verzicht auf einen Antrag der Aufhebung der erwirkten eindsweiligen Verfügung… Also ihr könnt mir erzählen was ihr wollt, aber das Ding ist doch 100%ig nicht koscha oder?

Werde mich nun endlich mal mit nem Anwalt in Verbindung setzen müssen… :confused: