Hallo,
ich habe ein Problem. Ich habe über meinen Onlineshop ein USK 18 PC Spiel verkauft. Da sich bei mir Käufer für diese Artikel ausweisen müssen, also eine Kopie des Ausweise zusenden, werden auch nur an diese solche Artikel verkauft und verschickt.
Nun habe ich eine Abmahnung von einem Anwalt erhalten das das Paket von einem Testkäufer erworben wurde und angeblich an das Kind ausgehändigt wurde.
Ich habe das Schreiben dezent ignoriert, solche Abmahnspinner gibt es ja leider zu hauf im Internet. Einige Wochen später habe ich Post von dem dort Ansässigen Amtsgericht erhalten in dem ich auf 12.500,- € Schadensersatz verurteilt wurde, ohne Verhandlung, eine Stellungnahme oder ähnliches abzugeben. Der Abmahnanwalt hatte 250.000,- € gefordert. Völlig lächerlich was sich manche vorstellen.
Ich habe also beim Gericht einspruch eingelegt, hier wurde mir dann mitgeteilt das dieser keine Wirkung hat und ich nur über einen Anwalt einspruch einlegen könnte.
Ist das nun wirklich so das ich nur über einen Anwalt einspruch einlegen kann??? Darf das Gericht einfach so ein Urteil fällen ohne die Gegenseite anzuhören?
Wie sollte ich nun amschläusten in dieser sache vorgehen? Schließlich wurde das Paket ja an einen Empfänger versendet der nicht minderjährig ist und wass nach der Übergabe an die Post passiert liegt ja nicht in meinem Einflussbereich.