Mahnbescheid trotz Schuldanerkenntnis der Ehefrau?

Hallo Ihr Lieben, ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Es geht um folgendes: Mein Ehemann und ich sind im November 2008 aus einer Wohnung ausgezogen, wo wir noch Mietschulden haben. Diese habe ich jedoch allein zu verantworten, da mein mann nicht wusste, dass ich die Miete nicht zahlen konnte. Jetzt habe ich Ende vorigen Jahres Post vom Anwalt meines Ex-Vermieters bekommen, dass ich ein Schuldanerkenntnis unterschreiben sollte mit einer Ratenzahlungsvereinbarung. Dieser Bitte bin ich nachgekommen. Leider ist die Ratenzahlung noch nicht zustande gekommen, weil ich mich gerade im Mutterschutz befinde und das Geld demnach sehr gering ist. Jetzt haben Sie die Eidesstattliche Versicherung von mir gefordert …diese habe ich abgegeben… Jetzt kam ein Mahnbescheid an meinem Mann mit der Mietforderung. Wir möchten Widerspruch einlegen…mit der Begründung, dass ich die Mietschulden ja schon per Schuldanerkenntnis bestätigt habe…und mein Mann nix mit den Schulden zu tun hat…Außerdem müssten die doch bald verjährt sein oder? Deshalb sollte ich ja auch das schuldanerkenntnis unterschreiben, damit das nicht verjährt. Kann mir irgendjemand weiterhelfen? Es ist dringend… Er Widerspruch muss bis Mittwoch zur Post…Ganz lieben Dank

wenn ihr damals beide den Mietvertrag unterschrieben habt, dann ist das so ok Der Gläubiger kann sich aussuchen von welchem schuldner er sein Geld bekommt.

Warst nur Du mieter dann können die deinen Mann nicht belangen.

Mietschulden verjähren nach 3 Jahren zum Jahresende, also in Deinem Fall zum 31.12.2011.

Dass Dein Mann einen Mahnbescheid bekommen hat, kommt daher, dass Dein Mann wohl auch im Mietvertrag stand. Dann haftet er für die Mietschulden genauso mit.

Davon abgesehen: Selbst wenn ein Ehepartner einen Vertrag unterzeichnet, der das tägliche Leben beider Partner betrifft, haftet der andere Ehepartner immer mit - auch wenn er gar nicht im Vertrag steht oder sogar von dem Vertrag auch nichts weiß.

Dein Mann muss also genauso für Deine Mietschulden den Kopf hinhalten wie Du.

Widerspruch ist eine Möglichkeit, wird aber nichts bringen, weil eine anschließendes Gerichtsverfahren die Kosten nur in die Höhe treibt.

Warum zahlt Dein Mann die Mietschulden nicht einfach oder beteiligt sich wenigsten an den Ratenzahlungen? Dann wäre die Sache doch bald vom Tisch.

Auf jeden Fall hat Dein Mann hier keine Chance aus der Sache herausgehalten zu werden. Außer Ihr habt einen Ehevertrag, der das ausdrücklich regelt…