Königspython anmelden in Baden Württemberg

Hallo zusammen,

kann mir evtl jemand sagen was ich alles brauche um meine 2 Königspythons beim Regierungspräsidium anzumelden? Habe gerade angerufen, irgendwie fühlt sich aber mal wieder niemand zuständig oder die Zuständigen sind im Moment nicht da… Irgendeine Ausrede um nicht arbeiten zu müssen wird auf den deutschen Ämtern ja immer gefunden :wink:

Daher probiere ich es nun hier in Erfahrung zu bringen wie ich meine zwei anmelden kann, was ich dazu alles benötige, und wie viel Zeit man nach dem Erwerb hat die Tiere anzumelden, und was passiert wenn man es nicht macht bzw. versäumt hat und dann nachholen will :wink:

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus…

PS: Ich bitte darum wirklich nur hilfreiche Antworten zu geben und keine 9 mal klugen nichts aussagenden Bemerkungen wie man sie leider so oft in Foren findet :wink:

Hallo Tom,
soweit ich weiß musst Du gar nichts anmelden. Der Köpy ist kein Gifttier und hoffentlich auch kein Wildfang (in diesen Fällen brauchst Du Zertifikate). DA er seit JAhrzehnten nachgezüchted wird brauchst Du wenn er aus Deutschland stammt soweit ich weiß nichts mehr zu unternehmen. Das ist hier mittlerweile bei so harmlosen Schlangen wie bei Mäusen o.ä.
Nur bei gefährdeten oder gefährlichen Arten muss erhöte Sorgfalt betrieben werden mit Anmeldungen, Citesbescheinigung etc.
Viele Grüße

Hi Clapton,

vielen Dank für deine Antwort…
Habe mittlerweile jemanden erreicht, ist vllt auch ganz interessant für dich.
KöPy sind im „Anhang B“ - was auch immer das bedeuten mag :smiley: und das bedeutet sie müssen gemeldet werden.
Auch wenn es Nachzuchten sind.
Ist aber kein größerer Act und kostet auch wundersamer Weise nichts…
Habe jetzt die Herkunftsnachweise / Kaufbelege die ich hatte kopiert, zu jedem nochmal einen Vordruck den ich mir aus dem Netz gezogen hab ausgefüllt wo alle Daten eingetragen werden die ich habe und das dann auch kopiert, kurzen 2-Zeiler aufgesetzt und per Post ans Regierungspräsidium…
Somit sind die Tiere angemeldet…

Ob das jetzt wirklich notwendig ist oder nicht - keine Ahnung, meiner Meinung nach bei einem KöPy nicht weil er meiner Meinung nach nichtmal ausgewachsen irgendeine Gefahr darstellt, aber das ist eben Deutschland…

Hatte auch ein Jahr einen Tigerpython, auch nicht angemeldet, der ist allerdings wieder verkauft… Hatte ich nur aufgenommen weil er sozusagen „ausgesetzt“ würde hätte ich ihn nicht aufgenommen…
Da ist es dann schon eher verständlich, wenn der mal abhauen sollte (was nicht passieren darf) dann könnt es wirklich gefährlich werden…

So, alles geklärt… :smile:

Schönen Tag noch…

Jetzt stellt sich nur die Frage wie ich den Thread wieder schließen kann??? Ôô

Hi Tom,
super, dann ist ja alles geklärt! Dann ist es also bei Köpys auch so. Ist natürlich eigentlich sinnlos so etwas, da ja nichts wirklich abgeklärt wird mit solchen Aktionen. Ist nur ein zusätzlicher Zeitaufwand.
Aber schön dass ich das jetzt auch weiß.
Danke und beste Grüße und natürlich viel Spass/Erfolg mit den Tieren!
Clapton2nd

ich weiss nicht wieso du ausgerechnet mich als Experten ausgewählt hast, aber ich weiss leider keine antwort auf deine Frage.

Lg Alessea

Hallo Tom,

Python regius ist seit 2005 nicht mehr meldepflichtig. Er gehört zwar zu den geschützten Arten (Anhang B, Washingtoner Artenschutzabkommen), da er aber seit Jahren in großer Zahl nachgezüchtet und gehalten wird wurde wie auch bei einigen anderen Arten die Meldepflicht bei der Naturschutzbehörde abgeschafft.
Allerdings solltest Du vom Züchter/Zooladen eine sogenannte Herkunftsbescheinigung erhalten haben. Diese gut aufbewahren, denn sie bestätigt im Zweifelsfall, dass dein Tier aus einer legalen Quelle stammt.
Beim Ordnungsamt musst Du den Königspython ebenfalls nicht anmelden, da es sich ja nicht wie bei größeren Riesenschlangen um eine „gefährliche Art“ handelt!

Also: Viel Spaß mit dem Tier, du musst dich um nichts weiter kümmern!

Gruß
Andreas