Verweisungsrecht der Gemeinde

Von: , 15.07.2010 14:52 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin Vermieterin. Bei mir hat sich ein Messi eingenistet, der bereits mit Vergleich vom September 2009 zum 31. Mai 2010 aus meiner Wohnung ausziehen sollte. Dies war aber aufgrund von Krankheit nicht möglich. Jetzt ist er bereit auszuziehen und die Betreuerin hat bei der Gemeinde die Obdachlosigkeit erklärt. Diese verweist nun den "Obdachlosen auf mein Haus. Kann denn soetwas möglich sein?

Bitte helft mir doch.

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Verweisungsrecht der Gemeinde

    Hallo,

    leider kann ich nicht helfen.

    Trotzdem viel Erfolgt!

    • Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
      Re^2: Verweisungsrecht der Gemeinde

      Hallo,

      leider kann ich nicht helfen.

      Trotzdem viel Erfolgt!
      Vielen Dank, den kann ich wirklich sehr gut gebrauchen.

      LG Jasmin

      =====
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