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Re: Bekomm ich für meine 3 Kinder im Libanon Kindergeld, wenn die auch dort zur Schule gehen??
Eine etwas verspätete Antwort:
Wichtig ist hier nicht der Wohnsitz der Kinder, sondern die Heranziehung zur Steuererklärung nach der Abgabenordnung (AO).
Zwar sind die Kindergeldkassen bei der Bundesagentur für die Antragstellung und Bewilligung von Kindergeld zuständig, wichtig ist aber die Klärung mit dem Finanzamt.
Kindergeld kann auch dann zustehen, wenn man über mehrere Jahre im Ausland lebt, weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland beibehält und die Kinder z.B. im Ausland eine Schule besuchen.
Beispiele sind die vielen entsandten Mitarbeitern von deutschen Firmen (Expatriates), welche oft mit ihren Familien über einige Jahre im Ausland leben und arbeiten. Zwar sind dann die Dienstbezüge nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Deutschland steuerfrei, dennoch haben sie den Anspruch auf Zahlung von Kindergeld.
Die Behörden des Gastlandes (hier Libanon) haben damit nichts zu tun.
Bei endgültiger Auswanderung sieht es anders aus.
Bitte nicht auf die mündlichen Aussagen der Kindergeldkassen verlassen, da man oft falsche Auskünfte erhält.
Anträge können auch nachträglich noch gestellt werden, der Anspruch verfällt erst nach einigen Jahren.
Das Merkblatt für Kindergeld ist im Internet abrufbar.
Bei konkreten Fragen kannst du dich gern direkt an mich wenden:
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