Kündigung des Mietvertrags

Hi,
ich spiele mit dem Gedanken, meinen Mietvertrag zu kündigen, weil ich eine sehr schöne Wohnung gefunden habe. Der Mietvertrag ist von Ende letzten Jahres, also müßte die Frist 3 Monate betragen. Natürlich will ich zum Ende des Novembers kündigen. Falls ich es bis Samstag nicht schaffe - bis wann muß die Kündigung eingegangen sein? Ich könnte sie auch persönlich hinbringen.
Und die nächste Frage gleich hinterher: mein Vermieter wickelt alles über eine Hausverwaltung ab. Muß ich die Kündigung an die HVW oder an ihn richten?

MfG
Julia

Hallo Julia,

Du hast eine Kündigungsfrist von drei Monaten bei einem unbefristeten Mietvertrag, der nach dem 01.09.2001 abgeschlossen wurde. Du musst daher spätestens am 03.12.2003 ( Eingang der Kündigung beim Vernieter) zum 28.02.2004 kündigen.

ich spiele mit dem Gedanken, meinen Mietvertrag zu kündigen,
weil ich eine sehr schöne Wohnung gefunden habe. Der
Mietvertrag ist von Ende letzten Jahres, also müßte die Frist
3 Monate betragen. Natürlich will ich zum Ende des Novembers
kündigen. Falls ich es bis Samstag nicht schaffe - bis wann
muß die Kündigung eingegangen sein? Ich könnte sie auch
persönlich hinbringen.
Und die nächste Frage gleich hinterher: mein Vermieter wickelt
alles über eine Hausverwaltung ab. Muß ich die Kündigung an
die HVW oder an ihn richten?

Kündigung sind grundsätzlich nur an den Vermieter zu richten. Sende ein Einwurf-Einschreiben, dies reicht völlig aus. Persönliche Aushändigung ist nicht notwendig. Eine Kopie kannst Du zur Information der Hausverwaltung zusenden mit der Bitte die notwendigen Ablesungen zum Auszugstermin zu veranlassen.

Gruss Günter

Hallo Günter,
erst wieder mal vielen vielen Dank! Du scheinst ja wirklich eine Koryphäe auf dem Gebiet zu sein :wink:

Kündigung sind grundsätzlich nur an den Vermieter zu richten.
Sende ein Einwurf-Einschreiben, dies reicht völlig aus.
Persönliche Aushändigung ist nicht notwendig. Eine Kopie
kannst Du zur Information der Hausverwaltung zusenden mit der
Bitte die notwendigen Ablesungen zum Auszugstermin zu
veranlassen.

Alles klar! Mal so als theoretische Frage hinterher: was ist, wenn der Vermieter in Urlaub ist und erst zum 8. wiederkommt? Gilt dann das Einwurfdatum? Und was ist, wenn die Post den Brief „verschlampt“ oder der Vermieter behauptet, er sei nicht angekommen?

MfG
Julia

Hallo Julia,

mit der Zustellung eines Briefes per „Einwurf-Einschreiben“ wird von der Post der Einwurf des Briefes in den Briefkasten bestätigt. Du erhälst einen Beleg unter welcher Zustellnummer der Brief geführt wird. Wenn der Vermieter also den Zugang bestreiten sollte, kann über die Post nachgewiesen werden, wann er zugestellt wurde. Zum Verschlampen der Post. Ich habe und sei versichert, dass ich relativ viel Post bekomme - und noch mehr Post diktiere, keinen einzigen Fall kenne, dass ein Brief mich nicht erreicht hat oder er nicht zugestellt wurde.

Gruss Günter

erst wieder mal vielen vielen Dank! Du scheinst ja wirklich
eine Koryphäe auf dem Gebiet zu sein :wink:

Kündigung sind grundsätzlich nur an den Vermieter zu richten.
Sende ein Einwurf-Einschreiben, dies reicht völlig aus.
Persönliche Aushändigung ist nicht notwendig. Eine Kopie
kannst Du zur Information der Hausverwaltung zusenden mit der
Bitte die notwendigen Ablesungen zum Auszugstermin zu
veranlassen.

Alles klar! Mal so als theoretische Frage hinterher: was ist,
wenn der Vermieter in Urlaub ist und erst zum 8. wiederkommt?
Gilt dann das Einwurfdatum? Und was ist, wenn die Post den
Brief „verschlampt“ oder der Vermieter behauptet, er sei nicht
angekommen?

MfG
Julia

Hallo Günther,
nochmals danke!

Zum Verschlampen der Post. Ich habe
und sei versichert, dass ich relativ viel Post bekomme - und
noch mehr Post diktiere, keinen einzigen Fall kenne, dass ein
Brief mich nicht erreicht hat oder er nicht zugestellt wurde.

Ich kenne auch keinen, aber es gibt ja immer wieder Geschichten über die „böse Post“ und so. Auch wenn das rein zufällig immer bei wichtigen Sachen passiert :wink:

MfG
Julia