Hallo Julia,
Du hast eine Kündigungsfrist von drei Monaten bei einem unbefristeten Mietvertrag, der nach dem 01.09.2001 abgeschlossen wurde. Du musst daher spätestens am 03.12.2003 ( Eingang der Kündigung beim Vernieter) zum 28.02.2004 kündigen.
ich spiele mit dem Gedanken, meinen Mietvertrag zu kündigen,
weil ich eine sehr schöne Wohnung gefunden habe. Der
Mietvertrag ist von Ende letzten Jahres, also müßte die Frist
3 Monate betragen. Natürlich will ich zum Ende des Novembers
kündigen. Falls ich es bis Samstag nicht schaffe - bis wann
muß die Kündigung eingegangen sein? Ich könnte sie auch
persönlich hinbringen.
Und die nächste Frage gleich hinterher: mein Vermieter wickelt
alles über eine Hausverwaltung ab. Muß ich die Kündigung an
die HVW oder an ihn richten?
Kündigung sind grundsätzlich nur an den Vermieter zu richten. Sende ein Einwurf-Einschreiben, dies reicht völlig aus. Persönliche Aushändigung ist nicht notwendig. Eine Kopie kannst Du zur Information der Hausverwaltung zusenden mit der Bitte die notwendigen Ablesungen zum Auszugstermin zu veranlassen.
Gruss Günter