GEZ-Nachzahlen trotz Hartz 4?

Hallo Liebe Mitglieder,

habe einen Brief von der GEZ bekommen dass ich Gebühren nachzahlen soll, obwohl ich Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch (Hartz 4) empfange.
Bin eigentlich befreit, meine Frau hat nur leider verpasst den Antrag auf Befreiung loszuschicken.

Kann jedoch nachweisen dass ich über den Zeitraum den die GEZ einfordert Hartz 4 empfangen habe.

Frage:
Muss ich diese deftige Nachzahlung wirklich bezahlen?
Lohnt es sich dafür einen Anwalt einzuschalten?
Es ist mir leider unmöglich (selbst wenn ich es wollte) die Summe mit einmal zu bezahlen.

Vielen Dank im voraus Leute

Soviel ich weiss, muss du trotzdem bezahlen. Bei jedem Bewilligungsbescheid liegt neuerdings eine Bescheinigung für die GEZ dabei. Versuch es in kleine Raten bestimmt lässt sich die GEZ darauf ein.

Auf jeden fall zum Anwalt.
M.E. gibt es beim Bezirksamt einen Beratungsgutschein.

Gruß, Sabine

hallo
leider mußt du nachzahlen
Ratenzahlung vereinbaren

Das ist jetzt ganz doof. Woher soll die GEZ wissen das du befreit bist, wenn die Nachricht dazu nicht abgeschickt wird.
Du kannst es gern versuchen die GEZ davon zu überzeugen
das sie auf die Beiträge verzichtet, aber ein Recht dazu hast du nicht.
Anwalt kannst du gern machen, aber spätestens beim Antrag auf PKH (Bewilligung wird u. a. davon abhängig gemacht,ob die Sache Ausicht auf Erfolg hat) hat sie m.E. nicht, wirst du über die Nachzahlungen nachdenken müssen.
Dumm gelaufen - gruss Barbara Natzschka

Hallo Paco,
leider bin ich für Deine Frage kein Exsperte, aber ich würde erstmal empfehlen, gegen den Gebührenbescheid Widerspruch einzulegen und Dich für die versäumte Antragsstellung zu entschuldigen.
Gute Beratung in Sozialgesetzbuchfragen bekommst Du beim SoVD, dem Sozialverband Deutschland!
Gruß,
Reinhard

Hallo Paco3000,

ich würde mich an einen Anwalt für Sozialrecht wenden. Ein Beratungsgespräch ist in den meisten Fällen kostenlos. Dieser wird dir sagen wie du verfahren kannst.

Lg Feuertraene


Guten Morgen, Paco3000,

na, das ist ja richtig dumm gelaufen (für Dich)!
Genau genommen müsstest Du tatsächlich jetzt die von der abGEZockt geforderten Gebühren (auch als Hartz-4er) an die bezahlen, denn: für den genannten Zeitraum hattest Du keine Befreiung (weder beantragt, noch von der abGEZockt erhalten). Da würde normalerweise auch kein Anwalt was dran ändern, oder sonst wer.
Aber: dumm darf man sein, man(n) muss sich nur zu helfen wissen (und man sollte keine Frau haben, die die Anträge dann doch nicht abschickt! :smile:

Aber mal Spass beiseite, denn für Dich ist das mit Hartz-4 ja richtig ernst.

Du hast jetzt zwei Möglichkeiten: 1. entweder Du zahlst den geforderten Betrag an die abGEZockt, evl. abstottern, oder 2. Du stellst Dich quer und legst Dich mit der abGEZockt an (und behauptest, Du bzw. Deine Frau hätte den Antrag auf Verlängerung rechtzeitig an die abgeschickt, nur DIE hätten den Antrag selbst verschludert, wofür Du ja nix kannst.

Entscheidest Du Dich für 1. (wahrscheinlich aber eher nicht) , dann hätte sich die Antwort auf Deine Frage damit erledigt.
Entscheidest Du Dich für 2. (das würde ich an Deiner Stelle tun), dann teile mir auch mal mit:

a) für welchen Zeitraum die abGEZockt von Dir Gebühren verlangt, bzw. wann der letzte Bewilligungsbescheid abgelaufen gewesen wäre und ab wann Du den neuen Antrag auf Befreiung hättest (spätestens) stellen müssen,

b) von wann das Schreiben von der abGEZockt datiert ist (und wann bei Dir eingegangen) sowie, für welchen Zeitraum die welchen Betrag von Dir verlangen,

c) hast Du auf diese Zahlungsaufforderung von der abGEZockt schon reagiert (hoffentlich noch NICHT),

d) ich gehe einmal davon aus, dass Du den Antrag, den Deine Frau nicht abgeschickt hat, noch bei Dir vorliegen hast? Welches Datum stehe auf dem nicht abgeschickten Antrag?

Wenn Du mir die Fragen noch beantwortest, könnte ich die Situation besser einschätzen und Dir natürlich auch eine Antwort dazu geben, wie Du es am besten anstellst (die mit ihren eigenen Waffen zu schlagen) und der abGEZockt den „schwarzen Peter“ zuzuschieben :smile:

In diesem Sinne erstmal
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,- die GEZ ist so eine „Anstalt“ für sich. Das heißt, die holen sich ihr Geld, wenn sie das nachweisen können, dass du nicht bezahlt hast.
Fakt ist, auch wenn du Hartz 4 Empfänger bist und nicht den Befreiungsantrag gestellt hast, mußt Du zahlen. Du kannst nur hoffen und bitten, dass die GEZ auf Kulanz geht und Dir das Geld erläßt. Das können sie machen, müssen aber nicht, weil Tag der Antragstellung zählt. Da zählt bei denen auch nicht, habs vergessen. Beim Hartz 4 Antrag zählt ja auch der Tag der Antragstellung…

Ich würde auf jeden fall einen Anwalt einschalten, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dürfte das ja kein Problem sein bzw. gehst Du auf das Gericht und holst dir einen Beratungsschein für das Erstgespräch beim Anwalt. Viel Glück!

Hallo

Es zählt der Tag der Antragstellung bei der GEZ, ansonsten bist Du nicht befreit, also auch deine Frau nicht und mußt wohl oder übel die GEZ bezahlen. ein späterer Nachweis von Bezug Harz IV zählt nicht.
Ist eigentlich bei jeden Amt so.

Gruß orbis

Hallo Paco3000!

Leider kann ich zu diesem Thema keine Antwort liefern!

Grüße, Lupo

Hallo Liebe Mitglieder,

habe einen Brief von der GEZ bekommen dass ich Gebühren
nachzahlen soll, obwohl ich Leistungen aus dem
Sozialgesetzbuch (Hartz 4) empfange.
Bin eigentlich befreit, meine Frau hat nur leider verpasst den
Antrag auf Befreiung loszuschicken.

Hallo,
vielleicht gehst du besser zum Anwalt, die GEZ ist nicht besonders entgegenkommend. Da du nicht befreit warst werden die dir eine Rechnung + ständig steigender Mahngebühren zusenden.
Grundsätzlich bist du allerdings mit Hartz4 nicht pfändbar, aber die werden immer weiter mahnen.
lg irina

Kann jedoch nachweisen dass ich über den Zeitraum den die GEZ
einfordert Hartz 4 empfangen habe.

Frage:
Muss ich diese deftige Nachzahlung wirklich bezahlen?
Lohnt es sich dafür einen Anwalt einzuschalten?
Es ist mir leider unmöglich (selbst wenn ich es wollte) die
Summe mit einmal zu bezahlen.

Vielen Dank im voraus Leute

hallo,

die Nachzahlung ist vermutlich zu leisten- ein Anwalt würde teurer kommen, als
die zu erwartende Rechnung der GEZ.
Hier ist Vergesslichkeit kein schlagendes Argument für eine nachträgliche
Befreiung…

Wenn nicht formal befreit, besteht zahlungspflicht, darum sehe ich wenig Chancen, sich zu wehren!
Ggf. mal Bescheid hinschicken und auf entsprechende Entscheidung hoffen, aber formal keine Chance!
Würde dann Ratenzahlung anbieten, ist öffentlich rechtliche Forderung, ganz schnell Vollstrecker der örtlichen Gemeindekasse vor der Tür und dann Eidesstattliche Versicherung!
Ist es nicht Wert!
Und Frau nicht die Behördenangelegenheiten ungeprüft machen lassen…

Hallo !

Die Sache bei Ihnen ist sonnenklar, da Sie schon selbst schreiben:

Bin eigentlich befreit, meine Frau hat nur leider verpasst
den Antrag auf Befreiung loszuschicken.

Der Empfang von Leistungen nach Hartz IV bedeutet noch keine Befreiung.
Es ist zwingend erforderlich, einen Antrag zu stellen. So steht es im Gesetzt.

Frage:
Muss ich diese deftige Nachzahlung wirklich bezahlen? JA
Lohnt es sich dafür einen Anwalt einzuschalten? NEIN
Es ist mir leider unmöglich (selbst wenn ich es wollte) die Summe mit einmal zu bezahlen.

Beantragen Sie Ratenzahlung, alles andere ist überflüssig.
Und stellen Sie umgehend einen Befreiungsantrag !

MfG
Hartmut