Steuerbescheid: Nach Widerspruch Belege einreichen

Von: , 24.07.2010 12:34 Uhr

Hallo,

Das Finanzamt hat sämtliche Belege für die Werbungskosten von 2008 und 2009 von mir gefordert. Ich habe die Frist leider verpasst, weil mein Steuerberater im Urlaub war. Kann ich dem Steuerbescheid widersprechen, und diese Belege noch nachreichen?

Vielen Dank!

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 27 Minuten 1 hilfreich
    Re: Steuerbescheid: Nach Widerspruch Belege einreichen

    Hallo,
    ganz formal hast Du vermutlich keinen Anspruch auf Berücksichtigung Deiner zu spät eingereichten Belege. Ich würde es aber trotzdem probieren: der Aufwand hält sich ja in Grnezen und Du kannst ja dabei nichts verlieren, sondern nur gewinnen. Um aber den Mann/Frau vom Finanzamt versöhnlich zu stimmen, empfehle ich eine kurze Erklärung zu scheiben, warum die Belege zu spät eingereicht werden, und vor allem empfehle ich, eine saubere ordentliche Auflistung aller Belege: einzeln durchnummeriert etc., so dass die Prüfer sich leicht zurechtfinden. Und vielleicht drücken sie ja ein Auge zu.
    VG
    Marcus Antonius
    p.s.: Die Antwort sollte eigentlich Dein Steuerberater jetzt besser wissen, wenn er wieder aus dem Urlaub zurück ist.

  2. Antwort von nach 30 Minuten 0 hilfreich
    Re: Steuerbescheid: Nach Widerspruch Belege einreichen

    Hallo
    Probier es doch einfach aus. Kann nicht mehr als nichts sein.
    Was sagt denn dein Steuerberater?

  3. Antwort von nach 43 Minuten 0 hilfreich
    Re: Steuerbescheid: Nach Widerspruch Belege einreichen

    Die Belege sind Teil der Einkommensteuererklärung und müssen immer zusammen mit dem Antragsformular eingereicht werden.

    Gegen den Steuerbescheid muss innerhalb von 4 Wochen Einspruch erhoben werden.
    Kann der Fragesteller das ohne seinen Steuerberater nicht selber machen?

    Die fehlenden Belege wird man nachreichen können, wenn man die 4 Wochen Frist für den Einspruch nicht vertrödelt hat.

    Ob man die angeforderten Belege auch später noch nachreichen kann mit der Ausrede der Steuerberater wäre (wie lange denn?) im Urlaub gewesen weis ich nicht.
    Ich würde es jedenfalls das Zusenden der angeforderten Belege SOFORT nachholen.

    Weis denn der wohl inzwischen aus dem Urlaub zurückgekehrte Steuerberater nichts?

  4. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Steuerbescheid: Nach Widerspruch Belege einreichen

    Ja natürlich kannst Du die Belege noch nachreichen an den Steuerberater,aber ich würde mir zukünftig einen anderen zuverlässigeren Steuerberater suchen.
    Gruss Hermann

  5. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Steuerbescheid: Nach Widerspruch Belege einreichen

    Es tut mir leid, aber das weiß ich nicht.

  6. Antwort von nach 22 Stunden 1 hilfreich
    Re: Steuerbescheid: Nach Widerspruch Belege einreichen

    Welches Finanzamt?
    Deutschland oder Spanien?

  7. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Steuerbescheid: Nach Widerspruch Belege einreichen

    Bin kein Steuerberater, habe einen, aber ich würde beim Finanzamt anrufen und darum bitten, sie nachreichen zu dürfen. Da sitzen doch auch Menschen, mit denen man manchmal reden kann.

  8. Antwort von nach 23 Tagen 0 hilfreich
    Re: Steuerbescheid: Nach Widerspruch Belege einreichen

    Hallo,

    das müßte der Steuerberater wissen.
    Wenn das Schreiben vom FA an den Steuerberater ging, wird das wohl machbar sein.

    Viele Grüße

    Paola

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