Tierrecht

Folgendes Problem

Nehmen wir an eine Person A hat eine Zeit lang bei Person X gewohnt und hat ihre Hunde mit dort hin genommen, weil Person A oft dort war waren die Hunde die ganze Zeit auch Nachts bei Person X! Jetzt ist es aus zwischen den Personen und es geht um die Hunde Person A hat beim verlassen abgemacht das Sie in der neuen Beziehung erst alles in trockene Tücher legen will, und dann die Hunde holen möchte, hier wurde die Einverständnis erklärt, leider nichts schriftliches! Jetzt nach ca. 6 Monaten will Person A die Hunde von Person X wieder holen, der lässt aber niemanden ins Haus und gibt die Hunde nicht raus. Der Kaufvertrag liegt Person A vor! Regeln über Rechtsanwalt wird mit Kosten verbunden sein. Wenn Person x mit den Hunden raus ist z.b. ohne Leine und Person A nimmt die Hunde mit macht sie sich strafbar oder ist sie durch den vorliegenden Kaufvertrag auf der sicheren Seite??

Danke für Eure Antworten

Was hat denn das nur mit „Tierrecht“ zu tun?

Grundsätzlich ist es so, dass hier ein Anspruch auf Herausgabe der Sache (§ 985 BGB, vgl. dazu vor etwaiger Empörung § 90 a BGB) besteht.

Durchsetzen, na ja, was bleibt einem denn anderes übrig, als einen Anwalt einzuschätzen? Die Alternative wäre doch nur, ohne Anwalt Klage zu erheben.

Die Sache mit dem Kaufvertrag habe ich aber ehrlich gesagt nicht verstanden. Was denn für ein Kaufvertrag?

Levay

Grundsätzlich ist es so, dass hier ein Anspruch auf Herausgabe
der Sache (§ 985 BGB, vgl. dazu vor etwaiger Empörung § 90 a
BGB) besteht.

Hallo,
es ist nur recht und billig, dass es Vorschriften zum Tierschutz gibt. Der im ersten Satz des § 90a BGB getroffenen Aussage, dass Tiere keine Sachen sind, schiebt diese Bestimmung aber in ihren Folgesätzen Relativierungen und inhaltsleere Selbstverständlichkeiten nach, die diese Norm juristisch betrachtet zu einer nichtssagenden und damit entbehrlichen Augenauswischerei machen. Gleiches gilt für den entsprechenden österreichischen § 285a ABGB. Die Einführung dieser Normen (1988 bzw. 1990) ist für mich nur politisch, nicht aber juristisch erklärbar.
Grüße, Peter

Die Einführung
dieser Normen (1988 bzw. 1990) ist für mich nur politisch,
nicht aber juristisch erklärbar.

Juristisch gibt es auch keine Bedeutung. Nur wenn man in einer Strafrechtklausur gar nichts zu schreiben weiß und es sich gerade anbietet, kann man folgendes zu Tötung eines Hundes schreiben:

Der Hunde müsste eine Sache sein. Gem. § 90 a S. 1 BGB sind Tiere aber keine Sachen. Wenn aber andererseits § 90 a S. 3 BGB bestimmt, dass die Vorschriften über Sachen entsprechende Anwendung finden, so mag das dem Wortlaut nach auch für § 303 StGB gelten. Es würde sich dann und insoweit aber um eine strafbegründende Analogie handeln, wie sie gem. Art. 103 II GG, § 1 StGB verboten ist.

Allerdings wird im Strafrecht ein eigener strafrechtliche Sachenbegriff vertreten, der sich mit dem zivilrechtlichen insofern nicht deckt, als dass Tiere als Sachen gelten. Ergo bedarf es keiner Analogie zur Strafbegründung, und Bello ist eine Sache i.S.v. § 303 STGB.

:wink:)

Levay

Juristisch gibt es auch keine Bedeutung. Nur wenn man in einer
Strafrechtklausur gar nichts zu schreiben weiß und es sich
gerade anbietet, kann man folgendes zu Tötung eines Hundes
schreiben:

Der Hunde müsste eine Sache sein. Gem. § 90 a S. 1 BGB sind
Tiere aber keine Sachen. Wenn aber andererseits § 90 a S. 3
BGB bestimmt, dass die Vorschriften über Sachen entsprechende
Anwendung finden, so mag das dem Wortlaut nach auch für § 303
StGB gelten. Es würde sich dann und insoweit aber um eine
strafbegründende Analogie handeln, wie sie gem. Art. 103 II
GG, § 1 StGB verboten ist.

Allerdings wird im Strafrecht ein eigener strafrechtliche
Sachenbegriff vertreten, der sich mit dem zivilrechtlichen
insofern nicht deckt, als dass Tiere als Sachen gelten. Ergo
bedarf es keiner Analogie zur Strafbegründung, und Bello ist
eine Sache i.S.v. § 303 STGB.

:wink:)

Levay

Hallo,
das trifft genau das, was ich schon mit meinem obigen Posting - wenn auch mit etwas gewählteren Worten - ausgedrückt habe: das Ganze ist eine Klugscheißerbestimmung :wink:
Peter

das trifft genau das, was ich schon mit meinem obigen Posting

  • wenn auch mit etwas gewählteren Worten - ausgedrückt habe:
    das Ganze ist eine Klugscheißerbestimmung :wink:

Du meinst wohl eher, dass der Hinweis darauf ein Klugscheißerhinweis ist. Ich habe ihn aber extra in Klammern gesetzt.

Levay

Nein, Levay, ich meine schon die Bestimmung selbst. Dein Hinweis war ja völlig ok.
Peter

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