Darf der Hausmeister auch Hausverwalter werden er

Meine Frage steht ja schon oben darf unser Hausmeisterm,auch Hausverwalter werden?er wohnt selber nur auf Miete im Haus und ist dazu noch Hausmeister an zwei grundschulen heist hat ja nicht wirklich viel zeit für die auf gaben!
Darf das so ein?

Wie da die Rechtslage ist kann ich dir leider nicht sagen.Aber es ist wichtig dass ihr mit seinen Leistungen zufrieden seit.Der gewählte Verwalter muss ja von einem Notar beglaubigt und eingetragen werden und der weiss auch über die rechtlichen Grundlagen bescheid.

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Hallo,
leider ist es so, dass keine gesetzlichen Voraussetzungen an die Gründung einer Hausverwaltung gebunden sind. Fazit: Jeder kann Hausverwalter werden, ist dann aber auch an die Pflichten des WEG gebunden. Da es sich jedoch nicht um einen Eigentümer handelt, sondern um einen „externen Verwalter“, gehe ich davon aus, dass dieser eine Gewerbeanmeldung benötigt. Es wäre anzuraten, sich mit den anderen ET abzusprechen, was den Versicherungsschutz angeht. Den Schaden, den ein Verwalter möglicher Weise verursacht, kann unter Umständen sehr teuer werden. Wenn dann keine gewerblichen Versicherungen bestehen, ist der Mieter unter Umständen weg und die ET zahlen. Generell ist jedoch zu prüfen, ob in der Teilungserklärung irgendwelche Anforderung in Bezug auf den Verwalter beinhaltet sind. Viele Grüße

des:Meine Frage steht ja schon oben darf unser Hausmeisterm,auch

Hausverwalter werden?er wohnt selber nur auf Miete im Haus und
ist dazu noch Hausmeister an zwei grundschulen heist hat ja
nicht wirklich viel zeit für die auf gaben!
Darf das so ein?