Grund für außerorentliche Kündigung?
Von: , 14.09.2009 13:33 Uhr
Liebe/-r Experte/-in,
meine Tochter bewohnt seit 01.09.2009 zur Untermiete ein unmöbliertes Zimmer mit gemeinsamer Nutzung (mit Hauptmieterin) von Bad, Küche und Flur. Zur Ausfertigung eines schriftlichen Mietvertrages ist es bisher trotz Nachfrage nicht gekommen. Aufgrund von Zeitdruck bei der Zimmersuche fiel ihr der sehr schlechte Pflegezustand der Wohnung bei der Besichtigung nicht auf (tiefergehende Verschmutzungen/Verunreinigungen der gemeinsam genutzten Räume). Versuche, die Ordnung und Sauberkeit zu verändern sind leider fehlgeschlagen bzw. nur einseitig, das weitere Wohnen ist für sie dort nicht mehr zumutbar.
Meine Frage, liegen hier Gründe für eine außerorentliche Kündigung vor, da doch die Nutzung der Mietsache nicht in vollem Umfang gewährleistet ist? Wenn nicht, zu welchem Termin kann frühestens gekündigt werden? Ist eine Kündigung zum 15. des Monats möglich?
Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe.
Willexi
