OWIG § 117 Ruhestörung ab wieviel Uhr

Habe ausnahmsweise vor 15 Tagen ca. 30 Minuten bis genau 21:20 abends laute Musik gemacht.

Irgendein netter Nachbar hat Polizei gerufen und die haben bei mir geklingelt.

Ich war der Meinung, dass ich bis 22:00 Uhr abends laute Musik machen darf.

Jetzt habe ich eine Anzeige wegen Lärmbelästigung laut OWIG § 117 am Hals.

Was kann ich tun

mfg

Margaret Tracy

Hi,
Anwalt aufsuchen.
Sind es nachweislich nur wenige Minuten, in denen der Lärm war, so ist der §117 wohl nicht haltbar.

LG