Freie Heilfürsorge nach DZE Dienstzeitende für ?

Hallo!

Meine vierjährige Dienstzeit bei der Bundeswehr(Heer, Fallschirmjäger) endete vor 2,5 Jahren. Während der regulären Dienstzeit verletzte ich mich beim angeordneten Sport. Daraus resultierte ein Innenmeniskusriss der zu Bundeswehrzeiten nie operiert wurde, weil man sich nicht sicher war.

Nun war ich im Rahmen eines WDB(Wehrdienstbeschädigung)-Gutachtens im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, wo mir von einem sehr kompetent wirkenden Orthopäden nahegelegt wurde, die Verletzung definitiv operativ behandeln zu lassen.

Das WDB-Verfahren läuft nun schon seit 2 Jahren ergebnislos vor sich hin.
Weiss jemand ob ich mich im Rahmen der freien Heilfürsorge nun operieren lassen kann?
Ärzte oder Sanitäter konnten mir bei der Frage nicht weiterhelfen, genauso wie die Sachbearbeiter der zuständigen WBV West.

Danke im Vorraus!

Hallo,
wenn aktuell eine gesetzliche Krankenversicherung besteht, am besten bei der Kasse einen Spezialisten für Versorgungsleiden befragen (es gibt aber nicht viele!).
Meine Vermutung ist, dass die Kasse zunächst bezahlt und dann versucht, die Kosten über eine Anerkennung der Wehrdienstbeschädigung zurückzubekommen. Wenn die Kasse erfolgreich ist, kann man sich auch die Zuzahlungen in diesem Zusammenhang erstatten lassen (z.B. Krankenhauszuzahlung). Bei den anderen Zuzahlungen das Vorgehen mit der Kasse abstimmen.

Gruß
RHW