hallo robert,
… Aber ich denke, dass man mit solchen
aussagen sehr vorsichtig sein muss, da sie sich auf das
subjektive sicherheitsgefühl, aber nicht auf eine objektive
sicherheit (definitionsvorschlag: die wahrscheinlichkeit opfer
einer gewalttat zu werden) beziehen.
auf den ersten blick ist dein definitionsvorschlag nicht schlecht, ich teile ihn auch, möchte aber zu bedenken geben, dass das, was du objektive sicherheit nennst, stets subjektiv vollzogen werden muss. wer die politische richtung im damaligen chile teilte, freute sich über den hohen sicherheitsstandard gegen alltagskriminalität. politische rechte wurden von vielen weder eingeklagt noch vermißt. diktaturen erkaufen sich die zustimmung eines teils der bevölkerung genau über das gefühl, sie würden in ihren eigentums-und wirtschaftlichen entfaltungsrechten geschützt, ja, sogar gefördert. außerdem sind die straßen sicher.
:Wenn aber die staatlich sanktionierte mordrate so hoch wie in
chile ist, (man spricht von etwa 4000 opfern, davon sind in
etwa 2000 bis heute verschwunden, und das in 25 Jahren) fällt
es mir schwer, an eine verschlechterte objektive sicherheit zu
glauben.
gemäss deiner definition hast du recht. warum nicht das eine lassen (politische verbrechen)und das andere wirkungsvoll durchführen(verbrechensbekämpfung)?
Außerdem habe ich starke zweifel, dass eine strafverfolgung,
die grundrechte massiv missachtet, wesentlich effektiver ist
als eine rechtsstaatliche strafverfolgung (wenn ich mich
richtig erinnere, werden in d 96% aller morde aufgeklärt - wer
kennt die genauen zahlen?).
diese rate würde ich mir auch bei anderen delikten wünschen.
Falls du mit deiner aussage nur auf die kleinkriminalität
abstellst: Hier würde eine bessere fianzielle und personelle
ausstattung der behörden vermutlich mehr bringen, als ein
verzicht auf rechtsstaatliche grundsätze.
glaube ich nicht , denn die beste ausrüstung nützt nichts, wenn die damit erzielten resultate nicht vor gericht zu verwerten sind. ich führe als beispiel die extrem hohe hürde an, telefonate abzuhören und räume zu überwachen . ferner die sogenannte verdeckte ermittlung, die den ermittler u.u. selbst mit einem bein im gefängnis stehen lässt. wie kann es sein, dass ertappte, offensichtlich erwachsene drogendealer behaupten, sie wären 14 jahre alt hätten ihren pass verloren und müssen wieder laufengelassen werden?
ich wüsste nicht, ob ich unserer polizei unter den gegebenen rechtsverhältnissen einen durchschlagenden erfolg in der bekämpfung der bandenkriminalität, der mafia, geldwäsche, menschenhandel und drogenkriminalität zutrauen kann. eigentlich eher nicht.:
Nun, in „dubio pro reo“ bezieht sich ja nur auf die
rechtssprechung. Im strafvollzug ist der täter ja bereits
verurteilt.
du hast recht, ich habe unscharf formuliert. es kommt mir mehr darauf an, dass der täterschutz nicht zu einer verachtung der opfer führt und täter zu einer wiederholung ihrer tat einlädt. wir alle kennen die beispiel von 50-fachem autoklau und anschließender rehabilitierungsmaßnahme durch den segeltörn auf der ostsee. was soll man davon halten, dass es in deutschen jva-en verboten ist, mit drogenhunden die zellen der häftlinge zu untersuchen? wie ist es zu rechtfertigen, dass sich der direktor einer thüringischen jva mit einem abgeurteilten jugendlichen nazi die zeit auf einer bowling-bahn vertreibt?
klar ist, dass wohl jeder für sich sein persönliches bedrohungsspektrum formuliert, und bestimmte gefahren zu recht oder ausblendet.
grüße, martin