Maestro Belegaufbewahrungspflicht?

Wie lange soll ich die Belege bei Bezahlung per Maestro-Karte aufheben? 6 Wochen? Bis ich die Abbuchung am Kontoauszug gesehen habe? Besteht die Möglichkeit, daß eine Abbuchung zu einem späteren Zeitpunkt nochmals durchgeführt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Gabi Gertraud

Hi Gertraud,

es besteht keine Pflicht die Belege aufzubewahren.

Ich hebe sie maximal so lange auf, bis die Buchung auf dem Konto ist.

Eine Doppelbuchung kommt eigentlich nur dann vor, wenn es mal eine technische Störung gab, aber das wird meistens auch automatisch erkannt und danach wieder korregiert.

Grüße
Michael

Ich würde sie mindestens bis zur nächsten Abrechnung und Abbuchung zur Kontrolle aufbewahren.
Wenn steuerliche Aspekte ins Spiel kommen beträgt die gesetzliche Aufbewahrungsfrist 6 bzw. 10 Jahre.
Eine Doppelabbuchung kann schon mal vorkommen -darf natürlich nicht-, wenn ein Computerfehler oder Übertragungsfehler vorliegt. Dann ist es immer gut, wenn man einen Nachweis hat.

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Hallo,

ich würde die Belege solange aufbewahren, bis die Abbuchung auf dem Auszug zu sehen ist. Es kann durch Systemfehler bei den Geschäften in ganz seltenen Fällen vorkommen, dass nochmals abgebucht wird. Dazu bitte immer Kontoauszüge kontrollieren und diese ruhig ein Jahr lang aufbewahren. Kann immer mal nützlich sein. Dann können Sie im konkreten Fall auch beweisen, dass bereits schon einmal abgebucht worden ist. Bei Zahlung mit Unterschrift kann dann die Lastschrift von Ihnen bei Ihrer Bank zurückgegeben werden, bei Zahlung mit Geheimzahl ist eine Lastschriftrückgabe nicht möglich.
Ich hoffe, einigermaßen geholfen zu haben.

Gruß
smoky

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Um ganz sicher zu gehen genausolange wie die Unternehmen, also 10 Jahre. Persönlich würde ich sie 1 Jahr aufbewahren, da danch keine Fehlbuchungen mehr kommen sollten. Aber sicher kann man nie sein.

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Hallo Gabi,

dafür gibt es keine Musterantwort. Das kann jeder halten wie er möchte. Eine AufbewahrungsPLICHT gibt es meines Wissen nach nicht. Ich persönlich schaue alle Buchungen einmal durch ob alles rechtmäßig ist. Die Kontoauszüge werden mir einmal pro Jahr zugeschickt. Wenn nichts problematisches dabei war vernicht ich sie.

Zu der 6-Wochen-Frist: Diese ist nicht mehr gültig. Deine Hausbank muss Lastschriften auch noch später zurückbuchen wenn Du das möchtest.

Viele Grüße
i-invest

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so weit ich weiß, gibt es keine gesetzliche aufbewarungspflicht.

es ist aber immer ratsam, die belege aufzubewahren, bis die abbuchung erfolgt ist.

nach lastschriftabbuchung hat man dann 6 wochen zeit, diese zurück zu geben.

grundsätzlich könnte man schon hergehen und buchungen zwei mal tätigen, weil banken nicht jeden einzelnen beleg prüfen. und wenn die bank des empfängers bei deiner bank sagt, dass sie geld kriegt, passiert das erst mal. aber du hast ja 6 wochen um das zu korrigieren. und besonders wahrscheinlich sind doppelbuchungen in verschiedenen zeitabständen nicht. wenn doppebuchungen passieren, dann meist zeitgleich. und das fiele dir sicher auf!

Es reicht wohl, die Belege bis zu dem Zeitpunkt aufzubewahren, wo die Kontoauszüge Auskunft geben. Dass eine Abbuchung zweimal erfolgt, ist so gut wie ausgeschlossen, da es keine Autorisierung dafür gibt, sprich: es wird kein solcher Auftrag ohne Eingabe der PIN nochmals abgebucht.

Liebe Grüße,
F.O.

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Hallo Gabi,

als Privatperson unterliegst du grds. keiner Aufbewahrungspflicht, kannst also Kaufbelege, Maestro-Belege etc. jederzeit wegwerfen. Es kann aber dennoch Sinn machen, bestimmte Belege aufzuheben (Gewährleistungsansprüche, Steuererklärung etc.). Dazu gehören natürlich auch Maestro-Belege.

Du schreibst Maestro-Karte, meinst also die ehemalige ec-Karte und keine Mastercard. Du solltest diese Belege mindestens bis zur Belastung auf deinem Konto aufheben, damit du die Richtigkeit der Abbuchung (Betrag, ggf. Empfänger) nachvollziehen kannst. Dann kannst du den Beleg eigentlich wegwerfen. Der Nachweis für die Bezahlung der Ware (z.B. für Gewährleistungsansprüche etc.) ist die Belastungsbuchung auf deinem Konto sowie der Kassenbon. Wenn ein Betrag mehrfach belastet wird, reicht der Maestro-Beleg als Gegenbeweis ohnehin nicht aus. Du könntest ja einen Beleg wegwerfen. Hier muss dann erstmal die Plausibilität der Belastungen geprüft werden, also z.B. der Zeitpunkt der Verfügungen (man kann kaum zweimal zur selben Zeit mit Karte und PIN bezahlen). Da Kartenzahlungen mit PIN elektronisch autorisiert werden, müsste im Rechtsstreit seitens des Händlers ggf. anhand zweier Autorisierungen nachgewiesen werden, dass auch zwei Bezahlungen erfolgten. Außerdem müsste er glaubhaft machen, dass du auch zwei Artikel mit dem selben Preis erworben hast, usw…

Sollte einmal eine Doppelbuchung erfolgen (technisch ist natürlich auch eine zweite Belastung noch nach vielen Wochen möglich), wende dich einfach an deine Bank und reklamiere diese Buchung mit dem Hinweis, dass es sich um eine Doppelbelastung handeln muss. Wahrscheinlich werden die das in kürzester Zeit für dich klären und dir die Wiedergutschrift verschaffen. Eine Rückgabe der Belastung wegen Widerspruchs wie eine andere Lastschrift ist leider nicht möglich, da die Maestro-Zahlung ja mittels PIN autorisiert wird.

Ich persönlich hebe meine Maestro-Belege nur bis zur Kontobelastung auf und werfe sie dann weg. Ich habe noch nie schlechte Erfahrungen damit gemacht.

Viele Grüße