Firmenauto - Leasing - Totalschaden

Was passiert, wenn man mit einem Firmenauto einen Totalschaden hat? Die Autos werden von der Firma geleast (d.h. wir müssen den Wert versteuern) und wir bekommen alle vier Jahre ein neues Auto. Was wäre wenn wir einen Totalschaden hätten? Bekomme ich dann bis zur Auslieferung eines neuen Autos einen Ersatzwagen oder hat man dann einfach Pech? Ich frage ungern die Leasingfirma selber - zwecks selbsterfüllender Prophezeiung :wink:
Herzlichen Dank für die Antwort.

Leasingfahrzeuge müssen Vollkasko versichert sein - sonst komische Leasingfirma.

Da der von der Versicherung an die Leasingfirma erstattete Zeitwert niedriger als der Ablösewert der Leasinggesellschaft sein kann (und bei neueren Fahrzeugen meist ist - ein gebrauchter Wagen ist nach einem Monat weniger wert als nur Kauufpreis abzgl. einer Leasingrate) muss der Leasingnehmer (dein Arbeitgeber) die Differenz dem Leasingunternehmen erstatten - dafür gibt es auch Versicherungen - sogenannte GAP Versicherungen.

Nach der Abrechnung (Versicherung und GAP) ist der Leasingvertrag und das Auto sozusagen weg. Im Normalfall least Dein Arbeitgeber Dir dann einen neuen Dienstwagen. Wenn die Listenpreise teurer geworden sein sollten oder das Zinsniveau sich geändert hat - können sich die Parameter natürlich dann verändern.

Sorry, da hättest Du genau so viel Pech wie bei einem Fahrzeug das bar bezahlt oder finanziert worden wäre.
Da bekommst Du auch keinen Ersatz.

Liebe Grüße und keine trüben Gedanken. :smile:
Maxi-S

Sehr geehrter Herr Piel,

wir wollen den Teufel nicht an die Wand malen und wünschen Ihnen allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

Fassen wir den Sachverhalt in Ihrer Frage nochmal zusammen:

Sie sind angestellt und Firmenwagenberechtigter, vermutlich auch mit privater Nutzung. Sie versteuern Ihr Firmenfahrzeug regulär gemäß geldwerter Vorteilsbesteuerung.

Die Fahrzeuge die ihr Arbeitgeber zur Verfügung stellt, sind geleast und wir vermuten Ihr Arbeitgeber hat eine sogenannte GAP-Versicherung abgeschlossen, die eine eventuell entstehende Deckungslücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Buchwert bei der Leasinggesellschaft abdeckt.

Wir unterstellen Ihr Firmenfahrzeug erleidet einen Totalschaden. Nun muss als Erstes unterschieden werden, ob Sie der Unfallverursacher sind oder es sich um einen sogenannten Fremdschaden handelt, also jemand anderes für den Schaden verantwortlich ist.

Haben Sie den Unfall verursacht, so greift in der Regel die Vollkaskoversicherung und trägt den Schaden nach Abzug der Selbstbeteiligung. Je nach Dienstwagenregelung kann der Arbeitgeber diese auf Sie abwälzen, wenn es sich um Schäden im Rahmen einer Privatfahrt handelt.

Handelt es sich um einen Fremdschaden, so leistet die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Unabhängig von der Schuldfrage leisten die Versicherungen an die Leasinggesellschaft oder den Halter, der dann an die Leasing die Zahlung weiterleitet.

In aller Regel erhalten Sie bis auf weiteres einen Mietwagen (bei Fremdverschulden zahlt dies die gegnerische Versicherung) bis das Gutachten erstellt und der Totalschaden festgestellt wurde. Danach stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber erneut ein Fahrzeug zur Verfügung, welches er in der Regel als Interimsfahrzeug von der Leasinggesellschaft bezogen wird oder stellt Ihnen ein Poolfahrzeug aus dem eigenen Bestand zur Verfügung, bis Ihr neues Auto geliefert wurde.

Ich hoffe mit diesen Ausführungen Ihre Frage umfänglich beantworten zu können.

Herzlichen Gruß
Ralph Schmidt-Mixner

Hallo Thomas,

in der Regel werden die Autos Gap versichert. Das
heißt die Versicherung zahlt die Differenz zwischen
Zahlung der Versicherungssumme und
Abloesesumme.

Dein Arbeitgeber kann dann einfach ein neues
Fahrzeug leasen.

Ein Ersatzwagen waere teurer als ein neuer
Leasingvertrag.

Nur wenn der Mitarbeiter eine Mitschuld traegt
(Alkohol am Steuer…) kann es sein dass der
Arbeitgeber Regressansprueche stellt zfuer die
Kosten. Das ist aber im Arbeitsvertrag fest gehalten.

Bitte beachte dass ich nur allgemein antworte und
keine verbindliche Aussage treffen kann und darf.

Gruss

Was passiert, wenn man mit einem Firmenauto

einen Totalschaden

hat? Die Autos werden von der Firma geleast (d.h.

wir müssen

den Wert versteuern) und wir bekommen alle vier

Jahre ein

neues Auto. Was wäre wenn wir einen

Totalschaden hätten?

Bekomme ich dann bis zur Auslieferung eines

neuen Autos einen

Ersatzwagen oder hat man dann einfach Pech?

Ich frage ungern

die Leasingfirma selber - zwecks selbsterfüllender
Prophezeiung :wink:
Herzlichen Dank für die Antwort.

Sehr geehrter Herr Piel,
in einem Satz ist ihre Frage nicht beantwortet. Bei einem Totalschaden hängt es von der Schuldfrage ab. Ist der Unfallgegner Schuld, dann übernimmt seine Haftpflichtversicherung für eine gewisse Zeit die Kosten eines Mietfahrzeuges. Verschulden sie einen Unfall, so müssen Sie bzw. Ihr Arbeitgeber sich um eine Übergangslösung bemühen.
Im Falle eines Totalschadens endet der Leasingvertrag vorzeitig und wird abgerechnet und der Schrott verkauft. Sind keine weiteren Services hinsichtlich Ersatzfahrezeuge abgeschlossen, so gilt was ich eingangs geschrieben habe.

MfG
OlM

Hallo , also je nach leasingvertrag gibt’s da durchaus verschiedene Regelungen. Zu über 90 % wäre es eher Pech für den Chef als für dich oder der Leasing. Das Gap Risiko ist entweder in der firmenvollkasko oder die Firma wird kräftig zur Kasse gebeten. Jedenfalls ist meistens. K e i n. Leihwagen für unfallreparaturen oder ersatzbedchaffung vorgesehen. Immer Vollkasko oder firmenrisiko.

Hallo,
das ist eher eine Frage für die abgeschlossene Versicherung (Vollkaskoversicherung?), ob diese so kulant sind bei einem selbstverschuldeten Unfall einen Ersatzwagen zu stellen. Hat ein anderer den Unfall verschuldet zahlt die Haftpflichtversicherung des Gegners den Ersatzwagen. Die Leasingfirma übernimmt nur die Finanzierung des Fahrzeuges und wenn diese eine normale Bank ist, hat diese auch keinen Fuhrpark, den sie zur Verfügung stellen kann, selbst wenn sie wollte. In erster Linie würde ich zuerst die Versicherung ansprechen, solche Fragen sind vollkommen legitim, als Unternehmer muss man natürlich mit solchen Ausfällen kalkulieren können.

Viel Erfolg
Sigrid

Hallo Thomas,

dieser „Totalschaden“ scheint eher ein Versicherungsthema zu sein als ein Leasingthema. Die Leasinggesellschaft wird regelmäßig die Versicherung für das Auto fordern, so ist es üblich. Es kann aber auch sein, dass nur Haftpflicht versichert ist, weil sich Vollkasko auf Grund der Größe des Fuhrparks und der Schadenquote sprich der Häufigkeit eines Totalschadens nicht rechnet. Wie auch immer. Ob und für wie lange man im Falle eines Totalschadens einen Ersatzwagen bekommt, hängt nicht von der Leasinggesellschaft ab, sondern von der Versicherung und dem Arbeitgeber, der ja letztlich das Firmenfahrzeug stellt. Und wenn der meint, da müsse mal jemand zu Fuß gehen…

Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen.

Viele Grüße
Mikey

Hallo Thomas,

bei einem Totalschaden mit dem Dienstfahrzeug kommt es auf verschiedene Faktoren an, z.B. wie der Grad der Nutzung ist (Aussendienst, Gehaltswandlungsmodell, Dienstwagenanspruch Innendienst).

Aussendienst: I.d.R auf Kfz angewiesen, Arbeitgeber sollte Mietwagen stellen (gilt als Arbeitsmittel).

Gehaltswandlungsmodell: Abhängig von Car Policy (SB Kasko, GAP-Versicherung etc). Nutzer kann auf Wunsch ein Neufahrzeug bestellen, bekommt aber kein kostenfreies Ersatzfahrzeug gestellt.

Dienstwagenanspruch: Arbeitgeber muß Ersatzfahrzeug stellen oder monetären Ausgleich leisten (geregelt im Arbeitsvertrag bzw Car Policy)

Der Leasinggeber verwertet den Blechhaufen und bekommt eine Ersatzzahlung von der Versicherung. Der Leasingnehmer tut gut daran, eine GAP-Versichrung abgeschlossen zu haben, da er sonst die Differenz zwischen Buchwert und Restwert selber zahlen muß. Die SB wird i.d.R. dem Nutzer weiter belastet.

Eine vernünftige Car Policy regelt alle offenen Fragen im voraus. Gerne prüfe ich eure Car Policy und rege eventuelle optimierungen an.

MfG
Leasing-Arne

Ich gehe davon aus, dass Nutzung FirmenKfz im Arbeitsvertrag entsprechend geregelt ist. Dann hat Arbeitnehmer Anspruch auf (Ersatz-)Kfz (+ wenn’s der vom Chef ist).
Arbeitgeber wird sicherlich mit (Auto-??)-Leasinggesellschaft bei Totalschaden etc. entsprechendes vereinbart haben. Würde Leasingges. nicht anrufen, weil Leasingvertragspartner der Arbeitgeber ist und nicht der Fahrer (Arbeitnehmer). OK?
Safe driving!
Helga

Hallo
Generell sind die Fahrzeuge vom Fahrzeughalter zu versichern. Der Fahrzeughalter ist Ihr Arbeitgeber.
Dieser wird entscheiden, was in eienm solchen Fall zu tun ist.

Grüße

Guten Tag,

das Fahrzeug ist Vollkaskoversichert. Folglich wird der Wert abgerechnet. Für den Nutzer stellt das Autohaus in der Zwischenzeit einen Ersatzwagen. Solche Dinge wickelt normalerweise die Leasinggesellschaft im Hintergrund ab.

Wenn ein Dritter an dem Totalschaden schuld ist, dann kann man wie auch im Privatfall einen Leihwagen nehmen und der wird dann mit der Haftpflichtversicherung des Gegners abgerechnet.

Wichtig ist, auf jeden Fall im Schadenfall die Leasinggesellschaft und den Arbeitgeber informieren. Und … Polizei holen.

Viele Grüße
Petra

Wenn der Totalschaden durch Fremdverschulden verursacht wurde, zahlt die gegnerische Versicherung auch den Leihwagen.

Gruss
Hboe

Sorry, wenn ich erst jetzt antworte. Ein Totalschaden wird i.d.R. durch eine Vollkasko-Versicherung über die Firma abgewickelt.
Damit ist aber auch der zu Grunde liegende Leasingvertrag abgerechnet.
Es sei denn, es besteht ein Flottenvertrag mit entsprechender Vereinbarung für ein Ersatzauto, das natürlich innerhalb der Flotte neu geleast wird.
Es macht also Sinn, dies in Ihrer Firma zu hinterfragen.

Viel Glück

AK

Hallo,

prinzipiell hängt diese Abwicklung von der Vereinbarung zwischen dem Leasingnehmer und der Leasingfirma ab. Im Normalfall wird wohl ein ERsatzfahrzeug zur Verfügung gestellt (auch in der Kaskoversicherung abgedeckt) und es wird schnellstmöglich ein neues Fahrzeug bestellt.

Näheres wird wohl nur über die im Einzelfall zur Anwendung kommende CarPolicy zu erfahren sein.

lg
HM