Krankenversicherung bei keinem Arbeitslosengeld

Hallo zusammen,

ich habe einen Spezialfall, bei dem ihr mir aber trotzdem hoffentlich Tips geben könnt.
Meine Frau war von Ende 2003 bis 2008 an Hausfrau und Mutter, und somit über diese Zeit im Rahmen der Elternzeit gesetzlich Krankenverichert. Ich selber bin privat krankenversichert.
Anfang 2008 bin ich mit meiner Famiele ins Ausland gegangen udn meien Frau hat von 2009 bis Mitte 2010 auch hier in England gearbeitet.
Nun endet meine Zeit im Ausland, und wir kehren in Kürze zurück nach Deutschland.
Da meine Frau in Deutschland noch keine neue Arbeit hat, war die Idee, dass sie ich Arbeitslos meldet und somit wieder automatisch krankenversichert ist.
Offensichtlich kann man sich aber nicht Arbeitslos melden, wenn man über 12 Monate im Ausland gearbeitet hat, und somit wird sie auch nicht darüber gesetzlich krankenversichert.
Soweit man mir nun gesagt hat, müssen wir meien Frau „freiwillig“ gesetzlich krankenversichern, was ca 310 € im Monat kosten soll.
1.) gibt es eine Möglichkeit meine Frai doch Arbeitslos zu melden - und somit auch krankenversichern?
2.) welches wäre die günstigste Möglichkeit der krankenversicherung, da ich die 310 e schon extrem viel finde.

Danke euch schon mal für die hoffebtlich kommende Hilfe

Gruß
Matthias

Guten Tag.
Arbeitslos kann sich Ihre Frau trotzdem melden, es werden dann Zeiten für die Rentenversicherung gemeldet.
Sie können ja Arbeitslosengeld 2 beantragen.
Ansonsten probieren Sie eine gesetzliche Versicherung zu finden und Ihre Frau dann über Sie zu familienversichern.

Hallo Matthias,

ich will ehrlich sein - obwohl dir die Antwort vielleicht nicht gefallen wird :wink:

1.) gibt es eine Möglichkeit meine Frai doch Arbeitslos zu
melden - und somit auch krankenversichern?

Arbeitslos (arbeitssuchend) melden sollte sich deine Frau auf jeden Fall. Denn sie will ja wieder arbeiten. Außerdem kann es sein, dass diese Zeit der „Arbeitslosigkeit“ eine Bedeutung für das Rentenkonto deiner Frau hat. Auskünfte erteilt jede Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung.

Einen Versicherungsschutz hat Sie aber nur wenn tatsächlich Leistungen ausgezahlt werden.

2.) welches wäre die günstigste Möglichkeit der
krankenversicherung, da ich die 310 e schon extrem viel finde.

So viele Beiträge sind das nicht. Dürfte immerhin günstiger als eine private Krankenversicherung sein. Wahrscheinlich sind die Kinder beitragsfrei mitversichert. Lasse das durch die Krankenkasse abprüfen.

Die Beiträge sind inzwischen bei jeder Krankenkasse gleich. Geld kannst du also nicht sparen.

Grüße und alles Gute

Andi

Ich kann leide rnicht mehr in eine gesetzliche zurück :frowning: Habe ich schon gefragt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, übernimmt die Agentur für Arbeit keine KK-Beiträge.
Die einzige Möglichkeit besteht dabei bei der ARGE, sofern Bedürftigkeit vorliegt.

Welche Versicherungskonditionen am günstigsten sind, weiß ich nicht. Ich bin kein KK-Experte.

Gruß

Hallo,

um Ihnen die Fragen beantworten zu können muss ih wissen wie Ihre Frau in England krankenversichert war.

War sie über den National Health Service oder privat krankkenversichert?

Gruß

Hallo zusammen,

ich habe einen Spezialfall, bei dem ihr mir aber trotzdem
hoffentlich Tips geben könnt.
Meine Frau war von Ende 2003 bis 2008 an Hausfrau und Mutter,
und somit über diese Zeit im Rahmen der Elternzeit gesetzlich
Krankenverichert. Ich selber bin privat krankenversichert.
Anfang 2008 bin ich mit meiner Famiele ins Ausland gegangen
udn meien Frau hat von 2009 bis Mitte 2010 auch hier in
England gearbeitet.
Nun endet meine Zeit im Ausland, und wir kehren in Kürze
zurück nach Deutschland.
Da meine Frau in Deutschland noch keine neue Arbeit hat, war
die Idee, dass sie ich Arbeitslos meldet und somit wieder
automatisch krankenversichert ist.
Offensichtlich kann man sich aber nicht Arbeitslos melden,
wenn man über 12 Monate im Ausland gearbeitet hat, und somit
wird sie auch nicht darüber gesetzlich krankenversichert.
Soweit man mir nun gesagt hat, müssen wir meien Frau
„freiwillig“ gesetzlich krankenversichern, was ca 310 € im
Monat kosten soll.
1.) gibt es eine Möglichkeit meine Frai doch Arbeitslos zu
melden - und somit auch krankenversichern?
2.) welches wäre die günstigste Möglichkeit der
krankenversicherung, da ich die 310 e schon extrem viel finde.

Danke euch schon mal für die hoffebtlich kommende Hilfe

Gruß
Matthias

Hallo Matthias,

wenn deine Frau aus dem Ausland zurückkehrt und hier weder eine Beschäftigung noch eine andere Absicherung (ALG I) hat, zahlt ihr sozusagen niemand die Krankenversicherungsbeiträge. Da es in Deutschland aber eine so genannte Versicherungspflicht gibt, MUSS sie sich versichern und alleine Beiträge zahlen.

Das ist die so genannte „freiwillige Versicherung“ - diese bei deiner Frau aber nicht mehr in DEM Sinne, weil man so eine Versicherung 3 Monate nach der letzten Versicherung in Dtl. „anzeigen“ muss. Deine Frau wird eine „Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V“ durchführen müssen. Am Beitrag ändert das nichts - ist nur Formalität, aber ich sag’s nur mal.

Die Höhe der Beiträge ist leider auch gesetzlich festgelegt. Da ihr verheiratet seid, wird meistens die Hälfte des Einkommens vom Ehepartner mit betrachtet - so entsteht ein mtl. Beitrag zur Kranken- UND Pflegeversicherung von mind. 140 EUR. Leider kommt man da nicht drum rum.

Die optimalste Variante: Schnell einen Job, welcher über 400 EUR entlohnt wird, finden! :smile:

Viel Erfolg!

Hallo,

meine Frau war ganz normal über das National Health System versichert, plus eine Private Versicherung von meinem Arbeitgeber, der die Familie mitversichert.
Die Hauptversicherung war aber NHS

Danke und Gruß
Matthias

Hallo,
nach Rückkehr aus dem Ausland und dauerndem Aufenthalt in Deutschland besteht seit dem 01.04.07 eine generelle Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung für sogenannte „Nichtversicherte“. Die Rechtsgrundlage dafür ist der § 5 Abs. 1 Nr. 13 Fünftes Sozialgesetzbuch.Die Versicherungspflicht besteht ab dem Tag der (Wieder-) Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Im Fall Ihrer Frau bedeutet dies, dass Sie ab Tag der Einreise pflichtversichert wird und zwar bei der Krankenkasse, bei der sie zuletzt gesetzlich versichert war. Dazu ist es aber erforderlich, dass Ihre Frau bei dieser Krankenkasse einen
Antrag stellt, siehe http://www.bkk-sbh.de/mcms.php?_view=document&_oid=4…. Da Sie privat kankenversichert sind, richtet sich die Beitragseinstufung nach der Hälfte des Familieneinkommens (Ihr Einkommen und das Ihrer Frau geteilt durch 2) Von dieser Grundlage werden dann die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet (Krankenversicherung zur Zeit 14,9 Prozent, Pflegeversicherung zur Zeit 1,95 Prozent).

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Hallo,

deine Frau kann sich schon arbeitslos melden. Bringt nur nichts, weil sie keine Leistungen erhält und folglich auch keine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung eintritt.

zu 1.) Nein
zu 2.) 400€-Job annehmen oder checken, ob sie in der PKV billiger wegkommt

Hallo Matse,
zunächst einmal: Die Meldung als Arbeitslos beim AA bewirkt nicht automatisch eine Krankenversicherung bei9 der gesetzlichen KV in Deutschland. Nur wer Leistungen des Arbeitsamtes bezieht, wird auch über das AA (die zahlen die Beiträge) bei einer gesetzlichen KK versichert.
Zur Lösung des Problems gibt es aus meiner Sicht 3 Varianten, wobei auch die Versicherung des Kindes nicht unberücksichtigt bleiben darf:

  1. Du versuchst, dich bei einer gesetzlichen KK zu versichern ! Dann könnten Frau und Kind bei dir kostenlos in der Familienversicherung versichert sein, bis deine Frau wieder Arbeit hat.

  2. Deine Frau nimmt sofort eine Stelle an, dann müsste das Kind trotztdem selbst freiwillig versichert werden (Kosten), da du mehr Einkommen als deine Frau hast und das Kind somit nicht bei ihr in der kostenlosen Familienversicherung laufen kann.

  3. Die wahrscheinlich teuerste ! Frau und Kind müssen sich jeweils freiwillig versichern. Das dürfte bei einer gesetzlichen KK etwas günstiger sein, als wenn sich beide bei einer Privatversicherung absichern.

Im Übrigen sind 310,- im Monat eigtenjtlich gar nicht soviel, wenn man überlegt, was 1 Tag Krankenhausaufenthalt heute kostet !! Frag einmal nach !!
Viel Glück
ayro