Urlaubsrecht
Von: , 21.08.2010 15:09 Uhr
Liebe/-r Experte/-in,
wie sieht es mit den Urlaubsrecht bei einem Drei-Schicht-System aus?
Muss man für Wochenenden, die genau vor und nach dem eigentlichem Urlaub liegen, auch Urlaub nehmen? Oder muss man zumindest eines von beiden Wochenenden automatisch frei bekommen?
Ist es rechtens, dass man vor seinem ersten Urlaubstag Nachtschicht machen muss? Also zum Beispiel hat man ab Montag Urlaub und geht aber Sonntag 22 Uhr bis Montag 6:00 Uhr in die Nachtschicht?
Und noch eine dritte kleine Frage. Ist in einem Kinderheim ein kurzer Wechsel von Spätdienst bis 22:00 Uhr auf einen Frühdienst 5:30 Uhr zulässig?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
