Urlaubsrecht

Von: , 21.08.2010 15:09 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,
wie sieht es mit den Urlaubsrecht bei einem Drei-Schicht-System aus?
Muss man für Wochenenden, die genau vor und nach dem eigentlichem Urlaub liegen, auch Urlaub nehmen? Oder muss man zumindest eines von beiden Wochenenden automatisch frei bekommen?
Ist es rechtens, dass man vor seinem ersten Urlaubstag Nachtschicht machen muss? Also zum Beispiel hat man ab Montag Urlaub und geht aber Sonntag 22 Uhr bis Montag 6:00 Uhr in die Nachtschicht?
Und noch eine dritte kleine Frage. Ist in einem Kinderheim ein kurzer Wechsel von Spätdienst bis 22:00 Uhr auf einen Frühdienst 5:30 Uhr zulässig?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Urlaubsrecht

    Also bei uns wird das so gehandhabt wenn man seinen Urlaubsschein schreibt, schreibt man das WE davor und nach dem Urlaub mit ein so das der Arbeitgeber Dich erst am Montag zur Schicht einteilen kann.
    kurzer Wechsel ist nicht zulässig da eine Mindestruhepause vorgeschrieben ist da mußt Du im Personalgesetzbuch nachschauen weil es für jede Berufsgruppe andere Zeiten gibt.
    Gruss Merlin

  2. Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
    Re: Urlaubsrecht

    Hallo Klavierspielerin.
    Wochenenden müssen nur als Urlaub genommen werden, wenn sie als normale Arbeittage gelten...Pflegeberufe z.B.
    Nachtschicht bis 06:00h von Sonntagabend an......der Montag sollte dann kein Urlaubstag sein...weil 6 Std an diesem Tag gearbeitet. So kenne ich das aus dem graphischen Gewerbe.
    Die Frage mit dem Kurzenwechsel....nur als Notfall..ansonsten gelten je nach Tarifvertrag entweder 10 oder 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Schichten.
    Bitte schaut in eure Tarifverträge....oder wenn ihr einen Betriebsrat habt......einfach nachfragen.
    Hoffe wenigstens etwas geholfen zuhaben.
    Die Antwort is nicht Gesetz....Bitte auch auf diesem Weg informieren.

    LG Beno

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