Hallo,
Jemand möchte eine LASIK-Operation zur Korrektur seiner Sehschwäche durchführen lassen.
Die LASIK kann man als ‚außergewöhnliche Belastung‘ von der Steuer absetzen.
Wenn man noch keine Einkommenssteuer zahlt, bzw. erst im November diesen Jahres anfängt, steuerpflichtig zu arbeiten, bekommt man dann was zurück, wenn man gerade mal 2 Monate gearbeitet hat?
Es gibt die Möglichkeit einer Finanzierung der LASIK, die für 6 Monate zinsfrei ist, so muss der Betrag erst im nächsten Jahr bezahlt werden. Die Rechnung wird aber in diesem Jahr ausgestellt. Wäre es bei Inanspruchnahme der Finanzierung möglich, die OP nächstes Jahr von der Steuer abzusetzen?
Vielen Dank für gute Ratschläge!