LASIK von der Steuer absetzen?

Hallo,

Jemand möchte eine LASIK-Operation zur Korrektur seiner Sehschwäche durchführen lassen.
Die LASIK kann man als ‚außergewöhnliche Belastung‘ von der Steuer absetzen.
Wenn man noch keine Einkommenssteuer zahlt, bzw. erst im November diesen Jahres anfängt, steuerpflichtig zu arbeiten, bekommt man dann was zurück, wenn man gerade mal 2 Monate gearbeitet hat?

Es gibt die Möglichkeit einer Finanzierung der LASIK, die für 6 Monate zinsfrei ist, so muss der Betrag erst im nächsten Jahr bezahlt werden. Die Rechnung wird aber in diesem Jahr ausgestellt. Wäre es bei Inanspruchnahme der Finanzierung möglich, die OP nächstes Jahr von der Steuer abzusetzen?

Vielen Dank für gute Ratschläge!

Hallo!

Jemand möchte eine LASIK-Operation zur Korrektur seiner
Sehschwäche durchführen lassen.
Die LASIK kann man als ‚außergewöhnliche Belastung‘ von der
Steuer absetzen.
Wenn man noch keine Einkommenssteuer zahlt, bzw. erst im
November diesen Jahres anfängt, steuerpflichtig zu arbeiten,
bekommt man dann was zurück, wenn man gerade mal 2 Monate
gearbeitet hat?

Wenn die Person nicht gerade übermäßig verdient, wird sie vermutlich ob mit Lasik oder ohne alles an Steuer zurück bekommen mit der Einkommensteuererklärung, da sie unter dem Grundfreibetrag bleibt.

Es gibt die Möglichkeit einer Finanzierung der LASIK, die für
6 Monate zinsfrei ist, so muss der Betrag erst im nächsten
Jahr bezahlt werden. Die Rechnung wird aber in diesem Jahr
ausgestellt. Wäre es bei Inanspruchnahme der Finanzierung
möglich, die OP nächstes Jahr von der Steuer abzusetzen?

Nein. Die Zahlung über das Darlehen gilt steuerrechtlich als Zahlung. Die Zahlung der einzelnen Darlehensraten abzusetzen ist nicht möglich.

Gruß

Jörg

Es gibt die Möglichkeit einer Finanzierung der LASIK, die für
6 Monate zinsfrei ist, so muss der Betrag erst im nächsten
Jahr bezahlt werden. Die Rechnung wird aber in diesem Jahr
ausgestellt. Wäre es bei Inanspruchnahme der Finanzierung
möglich, die OP nächstes Jahr von der Steuer abzusetzen?

Nein. Die Zahlung über das Darlehen gilt steuerrechtlich als
Zahlung. Die Zahlung der einzelnen Darlehensraten abzusetzen
ist nicht möglich.

Alternative:

LASIK-OP am Jahresende, mit der Bezahlung trödeln und Zahlung erst im Januar. Bei der Einkommensteuer (außergewöhnliche Belastung) gilt der Zahlungstermin.

Gruß JK