verkehrsrecht
Von: , 22.09.2009 18:29 Uhr
Liebe/-r Experte/-in,
Am 10.08.09 fuhr eine Autofahrerin meiner Frau auf ihr Auto auf.Das diese die alleinige Schuld trägt wurde nie bestritten.Der Schaden am Fahrzeuge meiner Frau wurde durch einen Gutachter der Dekra eingeschätzt,es wurde ein Gutachten erstellt in dem die Höhe des Schadens,mit
1.780€ inkl. Mehrwertsteuer,bzw.1.500€ ohne Mehrwertsteuer festgelegt wurde.Der Restwert des Fahrzeuges wurde vom Gutachter auf 1.500€ inkl.Mehrwertsteuer festgesetzt.Die Versicherung schickte zuerst ein Schreiben das ihr von einem Autoverwerter ein Restwertangebot über 2.090€ gemacht wurde und das wir das Fahrzeug abholen lassen sollen.Ich stellte klar das ich das Auto gar nicht weggeben möchte.Dann kam ein Scheck über 1.000€ als Vorschuss und ich wurde gefragt ob auf Gutachterbasis abgerechnet werden soll.Ich stimmte zu.Der Scheck über die Restsumme war über 135€
Mit folgenden Text,"Der Scheckbetrag setzt sich wie folgt zusammen:Wiederbeschaffungswert gemäß Gutachten,abüglich des Ihnen vorliegenden höheren Restwertangebotes.Uhre Unkostenpauschale wurde hinzugefügt.Die Abrechnung erfolgte wunschgemäß als Totalschaden.".Es ist allerdings kein Totalschaden,nur am Heck sind Schrammen und eine Beule unter der Stoßstange,die Verkehrssicherheit ist nicht beeinträchtigt.Ich habe auch noch folgende Frage,kann ich nach dieser Zeit noch den mir nach einem nicht verschuldeten Unfall,auf Kosten der gegnerischen Versicherung zustehenden Anwalt nehmen,oder muss ich nun den Anwalt selber bezahlen.Mit der Versicherung habe ich erfolglos versucht die Sache zu klären.Ist sicher etwas kompliziert,wäre aber schön wenn mir trotzdem jemand weiter helfen könnte.Schon mal vielen Dank für das lesen dieses ganzen Werkes,Peter Peschke.
