Schwerbehindertenvertreter Anspruch auf Leistungen des Betriebsratssekretariat?

Guten Tag,

vielleicht können Sie mir als Fachfrau/Fachmann meine Frage beantworten:

Hat die gewählte Vertrauensperson der Schwerbehinderten Anspruch darauf, die Leistungen des Betriebsratssekretariat in Anspruch zu nehmen? Wenn ja, wo ist entsprechender Anspruch nachzulesen?

Oder ist es reiner guter Wille bzw. gängige Praxis, dass die BR-Sekretärin die Dienstreisen, Seminare, Abrechnungen etc. für den SchwBV mit erledigt?

Vielen, vielen Dank für Ihre Antwort.

Meines Meinung nach ist es guter Wille, wenn die BR-Sekretärin die Arbeit des SchwbVMannes mit erledigt, kein rechtlicher Anspruch. Sorry!

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Liebe Susanne,

vielen Dank für die Antwort!

Herzliche Grüße

flower82

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Hallo,
nach dem, SGB IX (SGB 9) Gesetz hat die Schwerbehindertenvertretung die selben Rechte wie ein BR - Mitglied. Siehe dazu §96 SGB IX. Der Ag muß der Schwerbehindertenvertretung alle Möglichkeiten zum Ausüben seiner Vertrauenstätigkeit zur Verfügung stellen. Dementsprechend stehen der SBV - Vertretung auch die selben Rechte zu wie in § 40 Abs.2 BetrVG.
Den Umfang muß man allerdings abklären. Eine eigener Raum, Rechner, Schreibkraft…
Es ist doch gut, wenn die Vertrauensperson die BR - Sekretärin mit einspannen kann, denn diese sind doch i.d.R. nicht so ausgelastet und der „Schreibkram“ der Vertrauensperson ist doch auch nicht so umfangreich.
Also, es ist gängige Praxis, dass man sich diesbezüglich mit dem BR - und dem Ag einigt.

mfG

Uwe H.

Hallo Uwe,

vielen Dank für Deine umfangreiche Antwort!

Liebe Grüße,

flower82

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