Guten Tag,
vielleicht können Sie mir als Fachfrau/Fachmann meine Frage beantworten:
Hat die gewählte Vertrauensperson der Schwerbehinderten Anspruch darauf, die Leistungen des Betriebsratssekretariat in Anspruch zu nehmen? Wenn ja, wo ist entsprechender Anspruch nachzulesen?
Oder ist es reiner guter Wille bzw. gängige Praxis, dass die BR-Sekretärin die Dienstreisen, Seminare, Abrechnungen etc. für den SchwBV mit erledigt?
Vielen, vielen Dank für Ihre Antwort.