BU-Rente + private Rente - Krankenkassenbeiträge

Hallo an alle,
ich habe folgenden Fall, zu dem ich gerne Hilfe hätte:
eine 60- jähriger Rentner (berufsunfähig seit 2000)erhält nach der befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente seit 2000 nun eine vorgezogene Altersrente ohne Abzug wg.100% Erwerbsunfähigkeit.
Zusätzlich erhält er quartalsweise eine private Berufsunfähigkeitsrente bis zum 65 Lebensjahr.
Von beiden Renten werden Beiträge zur KV abgezogen und zur Pflege-Vers. Der o.a. Rentner ist 60 Jahre alt und war immer pflichtversichert in der gesetzl. KV. Im Internet gibt es dazu gegensätzliche Behauptungungen. Einerseits wird gesagt, die KV + PV ist nur von der gesetzl. Rente zu zahlen. Anderseits wird behauptet, die KV + PV sei auf alle Renteneinkünfte zu zahlen.
Was ist nun richtig und gibt es dazu gesetzl. Grundlagen?
Dem o.a. Rentner wurden in 10 Jahren bis heute insgesamt über 15.000 Euro für die genannten KV + Pflege-Vers. einbehalten. Also kein Klacks. Daher würde ich gerne helfen und würde mich freuen , wenn mir jemand hier mit Rat und Hilfe antworten könnte.
Herzlichen Dank an alle, die sich auskennen…
Liebe Grüße aus Bonn… von siebengebirgler

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Ich bin der Meinung, dass von allen Einkünften Abgaben zu entrichten sind. Das Rentengesetz ist aber so komplex, dass Sie sich unbedingt bei einem Sozialverband Beratung holen sollten. Mit freundlichen Grüßen.

Handelt es sich um einen freiwillig versicherten oder versicherungspflichtigen Rentner?

Handelt es sich um einen freiwillig versicherten oder
versicherungspflichtigen Rentner?

ES HANDELT SICH UM einen Rentner, der im Berufsleben und auch jetzt als Rentner gesetzlich pflichtversichert ist!
Und schon mal danke für die schnelle erste Meldung!
Liebe Grüße aus Bonn… siebengebirgler

Also bei einem Rentner, der in der Krankenversicherung der Rentner versichert ist, würde eine private Unfallrente nicht der Beitragspflicht unterliegen. Grundlage ist § 237 SGB V.

Anders sieht das bei einem freiwillig versicherten Rentner aus, weil bei denen alle Einnahmen zum Lebensunterhalt verbeitragt werden.

Bitte mal bei der Kasse nachfragen, nach welcher Rechtsgrundlage die private Unfallrente verbeitragt wird.

Hallo siebengebirgler,stelle die Frage an die Krankenkasse.Ich kann Dir leider nicht weiterhelfen.
Gruß aus dem Saarland von Rudi

Dann ganz herzlichen Dank und ich werde mal die Krankenkasse fragen.
Liebe Grüße aus Bonn… siebengebirgler

Hallo,

nach meinem Kenntnisstand sind Beiträge zur Sozialvers. grundsätzlich von allen Einkünften zu zahlen. Im Einzelfall können EU- / BU-Renten davon befreit sein, wie auch Unfallrenten.

Im Zweifel hilft eine Anfrage bei der Krankenkasse. Die sollen sich verbindl. (schriftl.) erklären. Dabei müssen sie dann auch die gesetzl. Grundlage nennen, auf deren Basis sie vom Rentner Beiträge beansprucht.

VG Jens
www.jens-sernberg.de

Sehr geehrter wer weiss was Besucher,

leider gibt es hierzu keine einheitliche Regelung, denn es wird jeder Fall individuell betrachtet und auch behandelt. Hierzu kann eigentlich nur ein Steuer-berater richtige Auskunft geben um auf der sicheren Seite zu sein. Ich wünsche ihnen viel Erfolg.

Hallo,
sicher gehen und 20 euro für einen renten berater ausgeben,
dann sind alle fragen vom tisch
gruss