Mietvertrag mit zwei Mietern, einer zieht aus

Von: , 28.08.2010 12:42 Uhr

Hallo!
Also hier mein "Problem":
In einem Mietvertrag stehen zwei Personen als Mieter drin. Eine dieser beiden Personen kündigt alleine den Mietvertrag. Der Vermieter schreibt zurück, dass er die Kündigung erhalten hat, und dass diese für die kündigende Person zum Tag X wirksam wird und dass die zweite Person einen neuen Mietvertrag auf den eigenen Namen erhält.
Die zweite Person erhält auch den neuen Mietvertrag.
Somit ist doch die kündigende Person aus dem Mietverhältnis entlassen, oder?
Denn, der Vermieter besteht jetzt plötlich wieder darauf, dass das ja angeblich nicht ginge, dass nur einer kündigt und will die Person, die schon gekündigt hat mit in die Verantwortung ziehen.
Dass im Grunde beide den Mietvertrag hätten kündigen müssen ist mir klar, aber der Vermieter hat ja bestätigt, dass er die kündigende Person aus dem MV entlässt und dass die Person B alleiniger Mieter mit neuem MV wird.
Was sagt denn ihr dazu?

Vielen lieben Dank...

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 16 Minuten 0 hilfreich
    Re: Mietvertrag mit zwei Mietern, einer zieht aus

    finde es sehr eigenartig wie dieser Vermieter denkt!er weiß selber nicht was er tuen soll!gehe sie am besten zu einem anwalt für Mietrecht er hilft ihnen auf jedenfalls weiter!

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Mietvertrag mit zwei Mietern, einer zieht aus

    Hallo, wenn er dieses bestätigt, dann hat er Pech. Dann ist die Kündigung auch wirksam.
    Viele Grüße

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietvertrag mit zwei Mietern, einer zieht aus

    wenn der V jemanden schriftlich aus dem MV entlassen hat, ist es unwiderruflich.

  4. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietvertrag mit zwei Mietern, einer zieht aus

    Hi so sehe ich es auch. Ihr hättet beide Kündigen müssen und du einen neuen Mietvertrag erhalten dann bist du alleine in der wohnungg und gut..
    Gruß Peter

  5. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Mietvertrag mit zwei Mietern, einer zieht aus

    Hallo,

    der Vermieter hat seine Zustimmung schriftlich erklärt und kann jetzt nicht wieder zurück, es sei denn er macht von seinen 14-tägigen Widerrufsrecht auf den neuen Mietvertrag gebrauch.

    Schönen Abend

  6. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Mietvertrag mit zwei Mietern, einer zieht aus

    Hallo!
    Also, Person A zieht aus und B bleibt wohnen. Heißt, A braucht keine frist einhalten sondern B bekommt vom Vermieter einen neuen Vertrag der dann nur auf ihn läuft.
    Sollten schäden an der Wohnung sein, müßte sich A zu 50% daran beteiligen, sonst hat B bei einem Auszug alles allein zu tragen.
    Das ihr beide kündigen müßt stimmt nicht
    Mfg

    Hallo! Also hier mein "Problem":
    In einem Mietvertrag stehen zwei Personen als Mieter drin.
    Eine dieser beiden Personen kündigt alleine den Mietvertrag.
    Der Vermieter schreibt zurück, dass er die Kündigung erhalten
    hat, und dass diese für die kündigende Person zum Tag X
    wirksam wird und dass die zweite Person einen neuen
    Mietvertrag auf den eigenen Namen erhält.
    Die zweite Person erhält auch den neuen Mietvertrag.
    Somit ist doch die kündigende Person aus dem Mietverhältnis
    entlassen, oder?
    Denn, der Vermieter besteht jetzt plötlich wieder darauf, dass
    das ja angeblich nicht ginge, dass nur einer kündigt und will
    die Person, die schon gekündigt hat mit in die Verantwortung
    ziehen.
    Dass im Grunde beide den Mietvertrag hätten kündigen müssen
    ist mir klar, aber der Vermieter hat ja bestätigt, dass er die
    kündigende Person aus dem MV entlässt und dass die Person B
    alleiniger Mieter mit neuem MV wird.
    Was sagt denn ihr dazu?

    Vielen lieben Dank...

  7. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Mietvertrag mit zwei Mietern, einer zieht aus

    Die zweite Person sollte der guten Ordnung halber die Kündigung der 1. Person bestätigen. Die Kündigung wäre damit ordnugnsgemäß erfolgt. Der Vermieter muß mit dem verbleibenden Mieter alleine keinen neuen Mietvertrag abschließen, wenn dieser alleine ihm für einen solchen Vertrag nicht "gut" erscheint. Der Vermieter wird inzwischen erfahren haben, dass die Kündgiung durch den ersten Mieter alleine nicht rechtskräftig erfolgen konnte. Unterschreibt Mieter 2 nun die Kündigung ebenfalls, dann steht für den Vermieter der Weg frei, die Wohnung an jemand anderen, der ihm zusagt, neu zu vermieten. Im derzeitigen Zustand müßte er zunächst einmal das bestehende Mietverhältnis mit dem verbliebenen Mieter fortsetzen und hätte zudem den ersten Mieter weiter in der Haftung.

  8. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Mietvertrag mit zwei Mietern, einer zieht aus

    Hallo, die Kündigung zum Tag X wird garnicht wirksam, da der zweite Mieter nicht mit unterschrieben hat, auch wenn der Vm Bestätigungen abgibt. Es muß umgekehrt laufen: die zweite Person muß der Kündigung der ersten Person zustimmen mit der Maßgabe, alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag (insbesondere die Mietzahlung) künftig alleine zu übernehmen. Dann ist auch kein neuer Mietvertrag nötig, sondern im alten Mv erfolgt ein entspr. Änderungsvermerk, den der Vermieter abzuzeichnen hat.- Gruß, Achim

  9. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Mietvertrag mit zwei Mietern, einer zieht aus

    Grundsätzlich ist die Kündigung eines Mietvertrages der von zwei Mietern unterschrieben wurde nur rechtens wenn beide Mieter diese Kündigung unterschreiben.

    was ich jedoch nicht verstehe ist die Tatsache, dass der Vermieter einen neuen MV bereits an die neue / alte Mieterin geschickt hat und die Bestätigung der Kündigung ausgestellt hat, jetzt aber doch einen Rückzieher macht.

    Mich interessiert für was Sie verantwortlich gemacht werden.

    VG
    Athena

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