Dürfen Pflegegeldansprüche gepfändet werden

Tagesgast hat aus voriger Zeit Gläubiger ,jetzt pflegebedürftigt.Dürfen seine jetzigen Gelder aus der Pflegeversicherung gepfändet werden

Tagesgast hat aus voriger Zeit Gläubiger ,jetzt
pflegebedürftigt.Dürfen seine jetzigen Gelder aus der
Pflegeversicherung gepfändet werden

Pflegegeld darf nicht gepfändet werden, sonstiges Einkommen bis 900 Euro frei. Was darüber liegt wird anteilig gepfändet.

Danke ich war auch dieser Meinung

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Tagesgast hat aus voriger Zeit Gläubiger ,jetzt
pflegebedürftigt.Dürfen seine jetzigen Gelder aus der
Pflegeversicherung gepfändet werden

Hallo talich,

es tut mir Leid, hier kann ich leider nicht weiterhelfen!

Viele Grüße

Bea

Tagesgast hat aus voriger Zeit Gläubiger ,jetzt
pflegebedürftigt.Dürfen seine jetzigen Gelder aus der
Pflegeversicherung gepfändet werden

Das weiss ich nicht. Die Pflegekasse der Krankenkasse müsste Auskunft geben können.
Viel Erfolg

Tagesgast hat aus voriger Zeit Gläubiger ,jetzt
pflegebedürftigt.Dürfen seine jetzigen Gelder aus der
Pflegeversicherung gepfändet werden

Tut mir leid, mein Gebiet ist die Kindertagespflege, kann dir nicht helfen.
LG