Tagesgast hat aus voriger Zeit Gläubiger ,jetzt pflegebedürftigt.Dürfen seine jetzigen Gelder aus der Pflegeversicherung gepfändet werden
Tagesgast hat aus voriger Zeit Gläubiger ,jetzt
pflegebedürftigt.Dürfen seine jetzigen Gelder aus der
Pflegeversicherung gepfändet werden
Pflegegeld darf nicht gepfändet werden, sonstiges Einkommen bis 900 Euro frei. Was darüber liegt wird anteilig gepfändet.
Danke ich war auch dieser Meinung
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Tagesgast hat aus voriger Zeit Gläubiger ,jetzt
pflegebedürftigt.Dürfen seine jetzigen Gelder aus der
Pflegeversicherung gepfändet werden
Hallo talich,
es tut mir Leid, hier kann ich leider nicht weiterhelfen!
Viele Grüße
Bea
Tagesgast hat aus voriger Zeit Gläubiger ,jetzt
pflegebedürftigt.Dürfen seine jetzigen Gelder aus der
Pflegeversicherung gepfändet werden
Das weiss ich nicht. Die Pflegekasse der Krankenkasse müsste Auskunft geben können.
Viel Erfolg
Tagesgast hat aus voriger Zeit Gläubiger ,jetzt
pflegebedürftigt.Dürfen seine jetzigen Gelder aus der
Pflegeversicherung gepfändet werden
Tut mir leid, mein Gebiet ist die Kindertagespflege, kann dir nicht helfen.
LG