Titel verkaufen

Hallo, ich habe vor zwei Jahre einen Titel in Höhe von 8.800,00 EUR erhalten. Nun habe ich mal den Insolvenzverwalter angerufen, um zu erfahren, wann denn mal mit einer Zahlung des Schuldner zu rechnen ist. Weil Insolvenz heißt arbeiten gehen, Geld verdienen, Gläubiger bedienen. Dachte ich. Es hieß, Herr YX hat keinen Score. Das bedeutet, er hätte keine bzw. zu geringe Einnahmen, um davon seine Gläubiger zu bedienen. Zum Verständnis: Er hat 5 unterhaltspfichtige Kinder, Miet- und Versorgungsschulden (Strom/Wasser). Habe ich jemals die Chance auch nur etwas von meinem Geld zu erhalten? Wer kauft solche Titel auf? Natürlich legal. Danke für alle hilfreichen Hinweise

Der Titel ist wertlos. Aus dem Titel heraus darf wegen des Insolvenzverfahrens nicht mehr vollstreckt werden. Bei den geschilderten Familienverhältnissen ist ebenso mit keiner bzw. einer geringen Quote zu rechnen. Somit erlangt der Schuldner nach 6 Jahren die Restschuldbefreiung, welche auch Ihre Forderungen umfasst.
Diesen Titel wird niemand aufkaufen.

Hallo!
Bevor ich dir einen vernünftigen Rat geben kann habe ich noch einige Fragen:
Handelt es sich bei dem Schuldner um eine Firma oder um eine Privatperson?

Wenn es eine Firma ist,handelt es sich um eine GBR oder um eine GmbH oder eine andere Form?

Ich halte es in der beschriebenen Situation für unwahrscheinlich, dass Du etwas von Deinem Geld zu sehen bekommst. Sollte der Schuldner eine Restschuldbefreiung beantragt haben, und diese bewilligt bekommen, hat sich Dein Titel rechtlich erledigt, imho.
Unter diesen Bedingungen wird auch wohl kaum jemand den Titel erwerben wollen.

lg

Hallo,
es ist eine Privatperson

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe mir seinerzeit eine Menge Arbeit machen müssen, um haargenau darzulegen und auch zu beweisen, welche Forderungen bestimmte Person zu übernehmen hat. Das kann man sich ja dann getrost im Vorfeld sparen. Das ärgert mich viel mehr als das verlorene Geld. Auf Deutsch gesagt, reine verarsche. Sorry, aber ist doch so.

In unserer Gesetzgebung ist nicht alles so verständlich und sinnvoll. Vieleicht ist es Dir ein Trost, dass jemand der in einer Insolvenz ist, auch endlos unangeheme Dinge über sich ergehen lassen muss und ständig seine finazielle Situation beweisen muss.
Wenn überhaupt hast Du über den Insolvenzverwalter etwas zu erwarten, aber bei der Unterhaltssituation des Schuldners, kann ich es mir kaum vorstellen.

lg

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  1. Den Titel kauft Ihnen keiner ab.

  2. Sie haben recht, dass er arbeiten gehen muss. Das tut er wahrschenlich auch. Nur wird er die Einnahmen nicht vollständig dem Insolvenzverwalter angeben. Er kann für seine Frau arbeiten und erhält ein Gehalt im pfändungsfreien Bereich. Dann müssen Sie nachweisen, dass seine Tätigkeit höher zu bezahlen ist - z. B. wenn er faktischer Geschäftsfüherer ist und nur ein Angestelltengehalt erhält.
    Oder ein Dritter steht auf der Lohnliste seines Arbeitgebers, der gar nicht existiert und er dessen Gehalt mit erhält. Um das zu erfahren, müssten Sie jemanden in das UNternehmen einschleusen.
    Oder er arbeitet nunr in Teilzeit. Dann müssen Sie nachweisen, dass er mehr tut und ihn quasi Tage lang beschatten - möglichst einen Monat. Sie dürfen natürlich dazu keine GPS-Geräte ans Auto pappen und so nachweisen, dass sein Wagen jeden Tag 8 Stunden vor einer seiner Baustellen geparkt war. Im Übrigen ist fraglich in wieweit solch ein Nachweis zulässig und gerichtsverwertbar ist.
    Hat er dem Insolvenzverwalter hingegen gar keine Arbeit angegeben und Sie können ihm Schwarzarbeit nachweisen, fällt er aus der Restschuldbefreiung. Wie bei den anderen Nachweisen auch. Er wird sich dann sein Leben lang nicht von seinen Schulden lösen können. Sie haben dadurch keinen Pfennig mehr. Es sei denn , er erfährt noch rechtzeitig, was Sie vorhaben und ihm nachweisen können. Vielleicht macht er Ihnen dann ein Angebot. Zaheln darf ER hingegen nicht an Sie - aber oft helfen ja Familienmitglieder aus. Insbesondere, wenn man ihm rät mal eines zu fragen - ODER SO…
    All das wird in diesem Fall schwierig, weil der Schuldner bei der Kinderzahl gar nicht betrügen muss. Er hat einen Pfändungsfreibetrag von 2200,- € netto - das wird ihm genügen - vermute ich .
    Sie hätten demnach - um es salopp zu sagen eine „Chance, wie ein Schwein auf dem Schlachthof“ - leider.
    Übrigens: Wenn er schlau ist, macht er seine Restschuldbefreiiung offiziell im Ausland, dann ist die "Wohlverhaltensphase nur 2 Jahre lang. Danach verfallen Ihre Ansprüche.
    Verrückte Welt- was?
    Wenden Sie sich an Ihren Abgeordneten - und machen Sie ihm die Hölle heiß, dass sich an dieser unhaltbaren Situation etwas ändert.
    Ihre E-MAil kommt mir bekannt vor - Hartmut Voss aus dem hohen Norden mit Winkel und Zirkel?

Da wird nichts zu machen sein, da die Unterhaltskosten so hoch sind dass nichts übrigbleibt
Solche Titel wird auch niemand kaufen

Hallo,
also erst mal muss ich einen oder mehrere „Zähne“ ziehen.
Insolvenz heisst wirklich nicht gleich arbeiten u. Gläubiger bedienen. Der Gerichtsvollz. hatte also Recht.
Und wenn der Schuldner viel Schulden hat dann ist mit einer Zahlung vorerst nicht zu rechnen. Und Deinen Ausführungen nach zu urteilen liegt ja auch eine Insolvenz vor. Wenn dem so ist, dann sei froh, wenn Du villeicht nach Jahren mal 80 € bekommst und das war es dann.

Und damit beantwortet sich auch gleich die Frage so einen Titel zu verkaufen. Es gab mal in d. Land zwei Firmen welche das machten. Nichts ist mehr. Warum sollte jemand einen Titel kaufen also ein Stück Papier denn mehr ist das erst mal nicht, waum? Früher wurden legal zwei Prozent gezahlt, Ende.

Heute macht das legal niemand mehr. Und einen Titel wo eine Insolvenz dahinter steht schon garnicht. Denn hier legal Geld zu bekommen ist gleich gegen null.

Sorry das ist keine bessere Nachricht für Dich habe.

Beste Grüße Horst

kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen
habe mehrere Titel von diversen scheinbar zahlungsunfähigen Schuldnern, habe sie einem befreundeten Rechtsanwalt verkauft, der das aber
sonst nicht macht. Meist überweisen diese Schuldner bis zur eröffnung der eigenen Insolvenz Beträge von maximal 20-40 Euro, was dann gerade mal die Rechtsanwaltsgebühren deckt - und das ist ein hartnäckiger Job mit geringen Erfolgschancen, dafür siehst du in der Regel kein Geld. Creditreform scheint ein ganz guter Eintreiber zu sein.
Wenn du mit Moskau-Inkasso und Consorten arbeitest, behalten die das Geld meist in voller Höhe oder du kriegst noch Verfahren an den Hals wegen beauftragter Körperverletzung, Stalking, Belästigung oder Freiheitsberaubung - die Beauftragung sieht legal aus, immerhin sichern die dir noch zu, daß die Garagen oder Autos der Schuldner nicht abbrennen und keine Vergewaltigungen im Programm sind; nur die deutschen Gerichte sehen dann immer eine Mitschuld deinerseits - und da kommt mann eben dann nicht so leicht raus.
Gruß
Michael

Hallo,

Hallo vossi123,

leider kann ich dir die Fragen nicht beantworten…:frowning:

LG
feris

Hallo,
bei dieser Frage kann ich leider nicht weiterhelfen.
Ich bitte um Verständnis.
Gruss FürGerecht

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Dazu kann ich leider nichts sagen…