Bekomme ich noch Unterhalt?

Hallo zusammen!
Ich bin jetzt 22 und wohne alleine seit ich 17 bin. Neben meinem Studium habe ich nun eine Ausbildung angefangen, wobei ich ca. 400 Euro netto verdiene. Bis jetzt habe ich keine Berufsausbildung abgeschlossen. Haber ich noch anspruch auf Unterhalt?

Tut mir leid, da hab ich leider nur „gefährliches“ halbwissen, da bin ich leider nicht der richtige Ansprechpartner. Ich denke, da gibt es bestimmte möglichkeiten etwas zu bekommen. Ich drück dir auf jeden fall die daumen. Liebe Grüsse Katja :

Hallo zusammen!

Ich bin jetzt 22 und wohne alleine seit ich 17 bin. Neben
meinem Studium habe ich nun eine Ausbildung angefangen, wobei
ich ca. 400 Euro netto verdiene. Bis jetzt habe ich keine
Berufsausbildung abgeschlossen. Haber ich noch anspruch auf
Unterhalt?

Bin hierzu leider nicht der richtige „Experte“.

Sorry
Jan Erik Meyer

Keine Ahnung

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Hallo, Unterhalt wird fortgeführt bis zum Ende der Ausbildung.

Gruß,
airport

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Hi,

da kann ich dir nicht helfen. Das weiß ich nicht.

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

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Um einen Unterhaltsanspruch geltend machen zu können, müssen 2 wesentliche Voraussetzungen gegeben sein, und zwar zum einen muss der Beanspruchende bedürftig und zum anderen der in Anspruch genommene leistungsfähig sein.
Hier weiter lesen: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unterhalt/ans…

Hallo,
sorry, leider kann ich nicht helfen, frag am besten beim Jugendamt
Gruß Fritz

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Hallo,

es tut mir sehr leid, aber davon habe ich leider keine Ahnung.

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Hallo,

meinst Du Unterhalt von Deinen Eltern oder finanzielle Unterstützung vom Staat?

Grundsätzlich sind Eltern verpflichtet (so weit es ihnen möglich ist), ihrem Kind eine Ausbildung zu finanzieren, eine zweite Ausbildung nur in Ausnahmefällen.

Du kannst von der Familienkasse auch einmal prüfen lassen, ob noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht und dieses ggf. auf Dein eigenes Konto überweisen lassen. Das nennt sich dann „Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes“.

Da Du nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst, hast Du evtl. auch Anspruch auf BAB oder BAföG, das sollte die Arbeitsagentur einmal prüfen.

Grüße
Jeanine

Müsste klappen, erkundige Dich mal beim Jugendamt oder google mal!

Hallo Lisa Marie88,
von wem möchtest Du denn Unterhalt erhalten und wie hast Du vor der Ausbildung dein Leben finanziert?
Was machst Du für ein Studium, was für eine Ausbildung?
Hast Du BaföG erhalten? Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung.
Frage nach Berufsausbildungsbeihilfe in der zuständigen Arbeitsagentur. Beides zusammen geht jedoch nicht. Kindergeld kannst Du ggfs. während der Ausbildung erhalten - hier gibt es allerdings Einkommensgrenzen, erfrage das in der Familienkasse.
Viel ERfolg
Hanne

Hallo Lisa,
keine Ahnung. Frag einen Anwalt.

Hallo. Vielen Dank schon mal :smile:

Ich meine nur Unterhalt von meinen Eltern, welche Möglichkeiten zu Unterstützung vom Staat habe sind mir bekannt, darüber habe ich mich schon informiert. Ich würde nur gerne wissen ob ich nicht zuerst mal Anspruch auf Unterhalt von meinen Eltern habe. Mein Kindergeld bekomme ich schon. Anspruch auf BAföG hab ich leider nicht, das hab ich schon prüfen lassen.

Hallo,

es tut mir Leid, dass ich Deine Anfrage übersehen habe. :frowning:

Viele Grüße,

Heike