Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
kurze Schilderung der (Beispiel-)Situation:
Mann ist in Privatinsolvenz, hat derzeit Steuerklasse 5 und verdient EUR 2000,- (knapp EUR 1000,- netto). Ehefrau hat Steuerklasse 3 und verdient etwas über EUR 3000,- (brutto).
Im Oktober erwarten beide das erste Kind. Die Frau möchte zu Hause bleiben und die Elternzeit in Anspruch nehmen, der Mann arbeitet weiter.
Der Arbeitgeber des Ehemanns hat für um den Jahreswechsel eine Beförderung inkl. einer kleinen Gehaltserhöhung angekündigt.
Nun die Fragen:
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„Unterhaltspflichtige Personen“: Hierzu zählt doch lediglich dann das Kind - die Frau bezieht doch in dem Sinne das Elterngeld, ist also nicht „unterhaltspflichtig“, oder doch? Sprich: Der Mann müsste sich laut Pfändungstabelle eigentlich unter „1 Person“ orientieren, um herauszufinden, wo seine neue Pfändungsgrenze liegt? Demzufolge wäre die neue Grenze dann bei EUR 1360,-?!
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Steuerklassenwechsel: Der Arbeitgeber empfiehlt dem Mann einen Steuerklassenwechsel von 5 auf 3. Da die Gehaltserhöhung alleine nicht ausreichen wird, um das „Loch“ zwischen dem bisherigen Verdienst der Ehefrau und dem Elterngeld auszugleichen. Ist dieser Steuerwechsel jederzeit möglich?
Entstehen der Ehefrau durch den Steuerwechsel irgendwelche Nachteile?
Wenn die Ehefrau nach einem oder spät. zwei Jahren wieder arbeiten geht, ist dann der erneute Wechsel der Steuerklasse wiederum jederzeit machbar?
Vielen lieben Dank im Voraus.
Grüße. FRANK