Hallo!
Ich bin neu hier und hoffe ich darf die Frage hier so stellen. Der Fall hat keinen Bezug zu mir und ich verwende auch nicht das Wort „Ich“.
In einer Artikelbescheibung bei Ebay möge stehen:
Bei Selbstabholung - gekauft wie gesehen
Keine Garantie, Rücknahme oder Umtausch
Wer mit den Bedingungen nicht einverstanden ist wird gebeten, nicht zu bieten.
Haben diese Laienformulierungen vor Gericht bestand? Habe etwas gegooglet…und für „Gekauft wie gesehen“ gibt es in Bezug auf Gebrauchtwagenkauf verschiedene Beurteilungen.
Wie sieht es mit dem Wert dieser Formulierungen in Bezug auf Nicht-Automobile aus, z.b. technische Geräte der 70er Jahre?
Ich hoffe meine Frage darf so stehenbleiben und wird nicht wieder von einem Mod. gelöscht.
Gruss, Peter