Kfz Schaden , Versicherung will Nachgutachten

hallo.
hatte vor knapp 3 wochen einen autounfall, aber ich war nicht schuld !! mir wurde die vorfahrt genommen !!polizei hat alles aufgenommen und er hat die schuld bekommen!sein auto totalschaden und bei meinem audi a6 avant baujahr 2008 ein schaden von knapp 15500€ brutto .
den gutachter hat audi besorgt für mein auto! habe das auto vor 6 tagen verkauft in ausland das auch ein wertminderung im gutachten enthalten war und ich keinen unfallwagen fahren möchte ! die versicherung vom verursacher wusste von dem verkauf meines autos und meldet sich ein paar tage danach und will plötzlich ein nachgutachten machen lassen!! obwohl sie wussten das ich ihn verkauft habe und der gutachter den ich hatte bzw udi geholt hatte war ein freier gutachter mit mehren geschäftsstellen.
habe jetzt alles meinem anwalt übergeben weil mir das ganze zu blöde wurde auf gut deutsch !
muss ich der versicherung den käufer mitteilen ?
ist ein nachgutachten rechtens und muss ich diesem zustimmen?
was wird mich erwarten jetzt??
der hammer ist das der unfall verursacher schon ein neuwagen bekommen hat und ich hab immer noch kein geld !
versicherung heisst ergo !

danke im vorraus für die hilfe

so recht ist mir nicht klar, was Du als Antwort erwartest. Einen besseren Schritt als die Sache deinem zu übergeben, hättst Du nicht tun können. Er kennt die Umstände im einzelnen un wird Dir den richtigen Rat geben.

Nur soviel: der Geschädigte ist verpflichtet, alles zur Aufklärung der Schadenumstände beizutragen. Daraus ergibt sich aus meiner Sicht auch die Verpflichtung, der Gesellschaft den Käufer mitzuteilen. Ob der einem Nachgutachten zustimmt, ist eine ganz andere Frage. Vielleicht kann er es ja gar nicht mehr, weil das Auto schon repariert und weiterverkauft ist.

Hoddel

Hallo,

ich kann hier leider nicht weiterhelfen.

Gruß,
Micha

Der Weg zum Anwalt war erst einmal richtig. Der kann hier besser helfen als ich.

MfG

Stephan Brückner

Zu ihrer Frage kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Nach einem Haftpflichtschaden haben generell beide Parteien (sowohl der Schädiger/dessen Versicherung als auch der Geschädigte / hier also Sie) die Möglichkeit, den entstandenen Schaden durch ein Gutachten feststellen zu lassen.
Ist eine der beiden Seiten mit dem Gutachten nicht einverstanden oder zweifelt Sie dieses an, kann diese Partei ein eigenes Gutachten (2tes Gutachten) erstellen lassen.
Hierzu muss der betreffenden Partei bzw. deren Gutachter die Möglichkeit zur Besichtigung des KfZ zwecks Gutachtenerstellung ermöglicht werden.
Hierzu zählt auch, der Versicherung den Standort des KfZ bzw. den neuen Erwerber des KfZ mitzuteilen.

Hat in Ihrer Situation die Versicherung vom GENAUEN Verkaufsdatum gewusst und Ihnen hierzu das O.K. zum Verkauf gegeben, finde ich die Sache komisch.

JA DIE VERSICHERUNG WUSSTE VON DEM VERKAUF UND AUCH VON DEM GENAUEM DATUM ! ! !

Selbstverständlich hast Du das Recht auf Deinen eigenen Gutachter. Auch selbstverständlich hat der Schädiger (die Versicherung) das Recht, sich eine eigene Meinung zu bilden und sich den Schaden anzuschauen. Problematisch ist, dass das Fahrzeug bereits verkauft ist. Da Du den Vorgang Deinem Anwalt übergeben hast, wird der sicher alles regeln.

Macht doch alles der Rechtsanwalt!!!
Der wird auch diese Frage beantworten können…

Viel Glück…

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________________________________

SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen

Öffnungszeiten:
Mo, Die, Do 9.30 - 13.00h
und nach Vereinbarung

Telefon: 04 21 - 4 36 63 -43
Telefax: 04 21 - 4 36 63 -44
Mobil D1: 01 71 - 6 81 59 38

www.thomas-wolter.eu
[email protected]

Hallo,

grundsätzl. hat die gegn. Versicherung das Recht, ein eigenes Gutachten zu beauftragen.

Wie es sich aber im konkreten Falle verhält, im Hinblick auf den zwischenzeitlichen Verkauf, das wird Ihnen der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt besser beantworten können.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Direktversicherung? Du Armer.
schwierige Frage.
so weit ich weiß hat die Versicherung des Unfallgegners das Recht einen eigenen Gutachter zu schicken.
In deinem Fall weiß ich leider auch nicht sicher, ob sie darauf bestehen dürfen.
Na ja. Du hast ja bestimmt einen Kaufvertrag für das Kfz abgeschlossen, beim Verkauf. Ich würde dir vorschlagen, eine Kopie davon an die Gesellschaft des Unfallgegners zu senden. Das ist doch nicht dein Problem, dass das Auto jetzt verkauft ist! Die sollen ihren supertollen Gutachter halt einfach ins Ausland schicken. Du bist der Geschädigte, also haben die die Kosten für den (eigenen) Gutachter zu tragen. Alle Kosten!
Hast du deine Entschädigung schon erhalten?

Rechtsanwalt is immer so ne Sache. Hoffe du hast ne gute Rechtsschutzversicherung. Sonst wirds evtl. für dich noch teuer…

Hallo Mr. Breitling,

hier kommen mehrere faktoren zusammen. ich versuche stichpunktartig zu antworten wobei wenn du es deinem anwalt übergeben hast wird er sich um die Angelegenheit kümmern und du musst deinem anwalt nur noch zuarbeiten.

wusste die versicherung von dem verkauf oder von der ABSICHT den wagen zu verkaufen? wenn sie nur von der Absicht wusste und dachte der wagen sei noch da, erklärt dies das thema nachgutachten.

da das kfz jetzt anscheinend nicht mehr in deinem besitz und nicht mehr in deinem eigentum steht kannst du auch keine nachbesichtigung forcieren. somit kannst du dieser ja auch zustimmen. ist doch das probelm der versicherung wie sie an das verkaufte kfz kommt.

was spricht dagegegen den käufer zu nennen. ich finde datenschutz zwar grundsätzlich ok, aber er geht in vielen dingen definitiv zu weit und dort wo sachverhalte aufgeklärt werden müssen, sollten daten bekanntgegeben werden. wenn jemand etwas zu verheimlichen hat, dann hält der daten und informationen zurück. wenn ich nichts zu verbergen habe und sei es die höhe den kaufpreises, dann kann ich die daten auch weitergeben.

es gibt unterschiede zwischen dem was ich denke was mir in einem schadenfall zusteht und dem was mir wirklich zusteht.

in deinem fall ist nicht klar ob es ein wirtschaftlicher totalschaden ist oder nicht. kann dein kfz repariert werden. der restwert des kfz ist anzurechnen.
dein anwalt soll doch die ergo bitten, dass was aus deren sicht der höhe nach unstreitig ist vorab auszuzahlen. über den Rest kann man streiten.

Direktversicherung? Du Armer.
schwierige Frage.
so weit ich weiß hat die Versicherung des Unfallgegners das
Recht einen eigenen Gutachter zu schicken.
In deinem Fall weiß ich leider auch nicht sicher, ob sie
darauf bestehen dürfen.
Na ja. Du hast ja bestimmt einen Kaufvertrag für das Kfz
abgeschlossen, beim Verkauf. Ich würde dir vorschlagen, eine
Ausland schicken. Du bist der Geschädigte, also haben die die
Kosten für den (eigenen) Gutachter zu tragen. Alle Kosten!
Hast du deine Entschädigung schon erhalten?

Rechtsanwalt is immer so ne Sache. Hoffe du hast ne gute
Rechtsschutzversicherung. Sonst wirds evtl. für dich noch
teuer…

nein habe noch keinen cent erhalten !!!
ja eine rechtschutz habe ich selbstverständlich :wink:

ja die versicherung wusste das das auto verkauft werden soll und auch wann er verkauft worden ist !
es ist auf keinen fall ein totalschaden , schaden 16000€ knapp und wiederbeschaffungswert des autos 36500€ .

ja die versicherung wusste das das auto verkauft werden soll
und auch wann er verkauft worden ist !
es ist auf keinen fall ein totalschaden , schaden 16000€ knapp
und wiederbeschaffungswert des autos 36500€ .

Dann empfehle ich, der Anwalt hat bestimmt noch nicht so schnell sein schreiben aufgesetzt, ruhig und sachlich mit der schadenabteilung zu telefonieren und den sachverhalt bzgl. verkauf darstellen.

Dabei kann man auch nach dem Grund fragen, warum das Nachgutachten erstellt werden soll. Unterm Strich wird es schwierig an dass Kfz herzukommen, wobei Versicherungen inzwischen auch aufgrund europäischer Gesetzte Grenzübergreifend Kooperationspartner haben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hierbei müßte auch ich mich erst erkundingen. Oder sind Ihnen schon hilfreiche Informationen zugekommen?

MIt freundlichen Grüße
S.Lukas

Also vorab: ich bin in der elektronikversicherung tätig und habe von kfz gar keine ahnung… ich weiß nur wie es manchmal so ist dass da ein armer kaum eingelernter frustrierter gestresster sachbearbeiter sitzt der viell. übersehen hat daß das auto schon verkauft ist und einfach seinen standart textbaustein rausgeschickt hat. viell. würde ein telefonat beim zuständigen sachbearbeiter schon helfen. vom grunde her ist der versicherungsnehmer aber verpflichtet die vom versicherer geforderten nachweise zu erbringen.
sorry daß ich nicht besser helfen konnte und viel glück weiterhin.
PS; Ergo… ha das sind doch die mit der tollen werbung von wegen unkompliziert versichern mit menschen und ohne graue herren… ich lach mich tot. . :smile:

Sorry, kann nicht behilflich sein.

M.

Da du deinem Anwalt das jetzt übergeben hast, ist dieser jetzt Federführend.
Das wird schon. Würd mich auf deine Antwort freuen, der Fall klingt interessant.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen.

LG jeapea

Hallo, der Versicherung muß Gelegenheit gegeben werden den Schaden einzuschätzen. Denn ungesehen bezahle ich auch keine Forderung. Der Anwalt hat sicherlich die entsprechenden Schriftstücke aufgesetzt. mfg K Heinz
hallo.
hatte vor knapp 3 wochen einen autounfall, aber ich war nicht
schuld !! mir wurde die vorfahrt genommen !!polizei hat alles
aufgenommen und er hat die schuld bekommen!sein auto
totalschaden und bei meinem audi a6 avant baujahr 2008 ein
schaden von knapp 15500€ brutto .
den gutachter hat audi besorgt für mein auto! habe das auto
vor 6 tagen verkauft in ausland das auch ein wertminderung im
gutachten enthalten war und ich keinen unfallwagen fahren
möchte ! die versicherung vom verursacher wusste von dem
verkauf meines autos und meldet sich ein paar tage danach und
will plötzlich ein nachgutachten machen lassen!! obwohl sie
wussten das ich ihn verkauft habe und der gutachter den ich
hatte bzw udi geholt hatte war ein freier gutachter mit mehren
geschäftsstellen.
habe jetzt alles meinem anwalt übergeben weil mir das ganze zu
blöde wurde auf gut deutsch !
muss ich der versicherung den käufer mitteilen ?
ist ein nachgutachten rechtens und muss ich diesem zustimmen?
was wird mich erwarten jetzt??
der hammer ist das der unfall verursacher schon ein neuwagen
bekommen hat und ich hab immer noch kein geld !
versicherung heisst ergo !

danke im vorraus für die hilfe