Student + baföghöchstsatz + kindergeld = gewerbe?

Hallo,

meine Situation ist relativ kompliziert daher hoffe ich das ich hier vielleicht ein paar gute antworten bekomme.

Ich bin Studentin im 3. Semester in Berlin und bekomme Kindergeld und monatlich 584 Euro Bafög. Mit meinem Lebensgefährten plane ich ein Kind zum 5. Semester hin zu bekommen und somit auch Elterngeld zu beantragen und auch noch das Bafög zu verlängern (gibt da son paar Regelungen). Desweiteren bin ich noch Familienversichert bei meiner Familie.

Jetzt habe ich eine tolle Idee für ein Gewerbe und bin starkt am überlegen eines anzumelden. (soviel sei gesagt es geht um Schmuckverkauf).

Jetzt würde ich gerne wissen welche Grenzen ich beachten muss und ob das bei meinem hohen Bafög Satz und den ganzen anderen Rahmenbedingungen überhaupt noch geht ein Gewerbe nebenbei zu betreiben.
Würde natürlich weiter studieren wären also nur ein kleiner Nebenverdienst durch immer mal wieder ein paar Bestellungen die da hoffentlich kommen würden.
Freue mich schon auf eure Antworten

MFG
Manu

Hallo Manu,

ich empfehle Dir den folgenden Bafög-Rechner und auch die sonstigen links in der rechten Leiste:

http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/

Hiermit sollten keine Fragen mehr offen bleiben und falls Doch einfach nochmal melden.

Lieben Gruß

Vita

Hallo Manu, wenn ich das richtig verstehe, willst du alles aufeinmal vom staat kassieren. Bafög, kindergeld, elterngeld etc. Überdenk das bitte nochmal.
Zum anderen werden deine nebeneinkünfte aufs bafög
angerechnet und mit recht, wie ich finde.
bin kein experte , sondern nur interessiere.
also dann ein schönes WE
gruss roswitha

Hi,

kann Dir nicht wirklich helfen, wenn Du ein Kind hast, ändert sich ja grundlegend beim Bafög was; und Einkünfte (egal ob aus Gewerbe oder sonstwo) oberhalb eines Freibetrags (Höhe habe ich gerade nicht im Kopf, findet sich aber auf den Bafög-Seiten) werden natürlich angerechnet.

LG
figuralis

Hallo Vita,
mein Sorge bezieht sich ja nicht nur aufs Bafög sondern auch aufs Kindergeld denn dort ist die Einkommensgrenze derzeit glaube ich 8000 und die erreiche ich mit dem Bafög ja schon fast.
Irgendwo habe ich auch gelesen das nur die Hälfte des Bafögs als Einkommen gerechnet wird.

Vielleicht kann das einer bestätigen?

MFG
Manu

Hallo Manu,
also ich denke schon, dass das gut möglich ist. Beim Bafög kannst du glaube ich 400 Euro pro Monat ohne Abzüge hinzuverdienen, aber vom Elterngeld habe ich keine Ahnung. Wenn du nur wenig Geld im Monat verdienst, kannst du weiter familienversichert sein. Welche Grenze du nicht überschreiten darfst, erfährst du mit einem kurzen Anruf bei deiner Krankenkasse.
Gruß,
Thomas

Hallo Manu,

schau mal hier:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/foerderungsarten.php

das bedeutet, dass das Bafög zur Hälfte als Einkommen zählt, da Du die andere Hälfte ja nur „geliehen“ hast und zurückzahlen musst!

Gruß

Vita

Halllo Manu21

Ein Gewerbe nebenbei zu betreiben sollte eigentlich kein Problem darstellen, nur wie das ganze dann mit Bafög aussieht Wiess ich leider nicht. Elterngeld Spielt da eigentlich keine Rolle.

Levitron
www.kopisoft.de

Guten Tag Manu,
ich wuerde einfach auf eine ethische Art und Weise antworten: wenn Sie ein Gewerbe starten wollen, um Geld zu verdienen, dann finde ich es toll. Wenn Sie genuegend Geld verdienen um Bafög etc. nicht mehr bekomen zu muessen, dann finde ich dies toll. Naemlich Sie haetten bewiesen, dass Sie sozial Ihre Zukunft in den Haenden nehmen. Bafoeg hin oder her, Steuergrenzen hin oder her… alles ist definiert fuer Minimalisten.
Legen Sie los! Viel Erfolg!
Pascal

Hallo,

als Einkommengrenze gilt ein
Betrag von 4800 €. Werbungskosten können natürlich noch abgezogen werden. Dieser Betrag erhöht sich wenn ein Kind vorhanden ist. Diese kannst du mit dem BAfoegrechner herausbekommen.

www.bafoeg-rechner.de

Beim Kindergeld sieht die Sache so aus, dass man ein Einkommen von 8004 € nicht überschreiten darf.

Die Frage ist ob Kind, Studium und Nebenverdienst nicht ein wenig viel sind auf einmal und ob nicht mindestens eine Sache darunter anfangen würde zu leiden.

Viel Erfolg!

Viel Erfolg!

Guten Tag Manu,

ein Gewerbe anzumelden bedeutet nicht wirklich eine Veränderung. Du musst nur einige Punkte beachten:

Gewerbe muss Teilzeit angemeldet sein, damit dein Status als Student nicht darunter leidet. Wenn du mehr als 19 Stunden arbeitest, kann dir dies eh keiner nachweisen. Wenn jemand fragt niemals zugeben, dass man mehr als 19 Stunden einer Arbeit/Gewerbe nachgeht. Könnte bedeuten, dass man den Status des Vollzeitstudenten verliert und damit auch den Anspruch auf die Studentische KVersicherung verliert. Solltest du einmal selbst versichert sein, so ist Betrag für alle Studenten gleich (Erkundige dich wie hoch der ist, einfach KV anrufen).

Ob du ein Gewerbe nebenbei betreiben noch betreiben kannst musst du selber wissen. Die max. Einkommen bleibt das selbe! Nur werden die Einnahmen durch das Gewerbe noch nicht und auf absehbarer Zeit nicht über das „Elena“-System gemeldet!
Gruß OpeC