Steuerberater

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin 2006 nach Namibia gegangen und wollte eigentlich wieder nach 3 Monaten zurueck. Ich habe hier allerdings einen Job bekommen und lebe und arbeite schon fast 3 Jahre in dem schoenen Wuestenland.Naechstes Jahr im Mai will ich doch wieder zurueck in die Heimat und habe nun eine Frage bzgl. der Steuern. Ein Freund erzaehlte mir das ich irgendwelche Steuern zurueckzahlen muesste weil ich in Deutschland so lange Zeit nichts bezahlt habe. Das macht mir jetzt schon Gedanken. Allerdings hat meine Buchhalterin hier in Namibia erzaehlt, das Deutschland und Namibia irgendein Abkommen haben und ich nur meine Steuerpapiere von Namibia in Deutschland vorlegen muss und beweisen muss, dass ich in Namibia regelmaessig Steuern gezahlt habe. Dann braeuchte ich nichts nachbezahlen. Dieses Thema quaeult mich jetzt schon einige Tage und ich hoffe sie koennen mir helfen.
Vielen Dank.

Grundsätzlich besteht während des Auslandsaufenthaltes hier in Deutschland nur die beschränkte Einkommensteuerpflicht. Diese beschränkt sich auf die hier in Deutschland erzielten Einkünfte. Wenn man hier in Deutschland keine Einkunftsquelle hatte, sind hier auch keine Steuern zu zahlen. Gab es inländische Einkünfte irgendwelcher Art, muss man im Einzelfall prüfen, ob das hier oder in Namibia zu versteuern war, da das Prinzip nicht uneingeschränkt für alle Einkünfte gilt. Wie das im Einzelfall zu regeln ist, ergibt isch aus dem sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen. Im Zweifel muss ein Steuerberater das klären.

Gruß
Wolfgang

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung durchführen.