Wartung der Gastherme

Hallo,

in einem Mietvertrag steht die Klausel, dass Thermen auf Kosten des Mieters wenigstens einmal im Jahr zu warten sind sowie, dass die entstehenden Kosten auf die Höhe der am Beginn des Kalenderjahres geltenden Monatskaltmiete begrenzt sind.
Der Mieter ist erst im Aug.2007 eingezogen und in der erhaltenen Betriebskostenabrechnung wurde das auch soweit berücksichtigt, nur die Wartung der Gastherme, welche erst im Okt.2007 durchgeführt wurde, wurde der volle Rechnungsbetrag erhoben.

Müsste das nicht auch anteilig erhoben werden?

Wenn der Fall besteht, dass ein Vermieter Skonto bei der Vorauszahlung erhalten hat, muss man dann dennoch den kompletten Rechnungsbetrag zahlen?

Danke an jedem der eine Antwort für mich hat.
LG ruby

Hi,

kann nicht mal jemand auf meine anfrage antworten??? =(

Danke