Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage:
Im Beschäftigungszeit war der Angestellte vom… bis zum… als Arbeiter bei der KFZ-Qualitätskontrolle beschäftigt.
ist das richtig geschrieben?
Vielen Dank im Voraus
misiek301
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage:
Im Beschäftigungszeit war der Angestellte vom… bis zum… als Arbeiter bei der KFZ-Qualitätskontrolle beschäftigt.
ist das richtig geschrieben?
Vielen Dank im Voraus
misiek301
Hallo,
die Grammatik ist nicht ganz richtig. So wird es gut:
Im Beschäftigungszeitraum vom…bis…war Vorname Nachname als Arbeiter bei der KFZ-Qualitätskontrolle beschäftigt.
Besser noch:
Vorname Nachname war vom…bis…als Arbeiter bei der Kfz-Qualitätskontrolle beschäftigt.
Schönen Gruss
Wolfgang
Ein Angestellter wird nicht als Arbeiter, und ein Arbeiter nicht als Angestellter bezeichnet.
Besser:
Herr XYZ war vom … bis … als … in der Qualitätskontrolle beschäftigt.
Herr XYZ war vom … bis … (als …) in der Qualitätskontrolle beschäftigt.
Ob als Arbeiter, Leiharbeiter, Angestellter oder Zimmerpflanze ist irrelevant.
Wichtig wäre ggf. nur, wenn man z.B. als Teamleiter o.ä. eingesetzt wurde.