Reparaturkosten bei Gastherme ohne Wartung

Folgender Sachverhalt:
Die Gastherme einer Mietswohnung ist zum dritten Mal innerhalb des Mietsverhältnisses von sieben Jahren defekt. Zweimal wurden diese Kosten vom Vermieter übernommen, beim dritten Mal weigert sich der Vermieter und der Mieter soll die Rechnung bezahlen.
Im Mietvertrag ist geregelt, dass entweder der Mieter die regelmäßige Wartung übernimmt und auf die Betriebskosten umlegt oder der Mieter sich darum kümmern muss (bis 400 €) und unaufgefordert die Rechnung jährlich dem Mieter vorlegen muss. Beides ist noch nie passiert. Muss der Mieter nun die Reparatur bezahlen oder kann er sich auf das Gewohnheitsrecht berufen (Duldung, dass keine Wartungsrechnung seit sieben Jahren vorgelegt wurde)? Dass das nicht zustandekommen der Wartung ursächlich für den Defekt ist, ist ebenso nicht erwiesen.
Kennst sich jemand bei so einem Sachverhalt aus? Merci…

JA klar muss der Mieter bezahlen

Wie es rechtlich richtig aussieht weiß ich nicht. Ich würde dem Mieter davon in Kenntnis setzen, dass die Wartung zukünftig vom Vermieter veranlasst wird und auf die Betriebskosten umgelegt wird. Die Reparaturkosten gehen sofern über dem Kleinstbetrag (müsste im MV geregelt sein) zu Lasten des Vermieters. Auch wenn unaufgeforderte Vorlage der Wartungsrechnung vereinbart war, hätte der Eigentümer/Vermieter bei Nichtvorlage nachhaken müssen.

MfG
artep67

JA klar muss der Mieter bezahlen

und dies auch, wenn den Mietern die Verpflichtung laut Mietvertrag so nicht bekannt war und der Mieter auch nie etwas angemahnt hat?

JA klar muss der Mieter bezahlen - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ist ein bekannter Richterspruch und umgewandelt trifft der hier voll zu, wobei der mieter sehr wohl wusste und vorsätzlich handelte weil er die wartung verweigerte.

und dies auch, wenn den Mietern die Verpflichtung laut Mietvertrag so nicht bekannt war und der Mieter auch nie etwas angemahnt hat?

diese Frage kam fälschlicherweise an mich.
Ich bin kein Wohnungs-Experte!