Makler-Anspruch nach geplatzem Verkauf?!?
Von: , 04.10.2010 21:58 Uhr
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Makler:
Wir wollten vor einem Jahr unser Haus verkaufen, hatten dafür einen Makler engagiert - ohne Vertrag allerdings. Dann wollten wir das Haus doch behalten und haben ihn für seinen Aufwand "entschädigt" mit ausgewiesener Rechnung. Jetzt müssen wir das Haus aus anderen Gründen verkaufen, würden dies aber gerne privat machen. Hat er jetzt noch irgendeinen Anspruch darauf, sprich, dass wir ihn wieder engagieren müssen (lebenslanges/exklusives Vekaufsrecht), das Haus zu verkaufen oder haben wir ihn damit quitt? wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar. Kann mir hier die Verbraucherzentrale auch weiterhelfen? Danke für Eure Hilfe!
