Anwalt oder nicht?

Mir wurde geraten einen Anwalt zu nehmen !

ich(18 Jahre alt Schüler) habe mit meinem Freund (17 JAhre alt Azubi) unerlaubterweise Pfandkästen mitgenommen und wurden erwischt!

Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung, würde es reichen wenn mein Freund eine hätte?

Ja oder die Frage algemeiner gestellt : Wenn wir einen Anwalt nehmen wie können wir Ihn finanzieren? Oder müssen wir das selber bezahlen?

Ich bedanke mich schon mal im voraus für jede Hilfe!

Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung, würde es
reichen wenn mein Freund eine hätte?

Wohnst du und dein Fereund noch bei den Elter?
Wenn dein Freund dahim wohnt mussen die Eltern vorlegen da er noch keine Achzehn ist.

Ja: Rechtsschutz der Eltern kann in anspurch genommen werden.

Nein: Ihr habt ein recht auf einen Anwalt da heißt, wenn Ihr kein geld habt zahlt der Staat den Anwalt.

Wer hatte die gloreiche Idee?

Kleiner Tip noch mach so was nicht mehr ab 21 Jahre kreift das erwachsenen Strafrecht.

KORREKTUR!!!
Hallo,

Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung, würde es
reichen wenn mein Freund eine hätte?

Wohnst du und dein Fereund noch bei den Elter?
Wenn dein Freund dahim wohnt mussen die Eltern vorlegen da er
noch keine Achzehn ist.

Ja: Rechtsschutz der Eltern kann in anspurch genommen
werden.
Nein: Ihr habt ein recht auf einen Anwalt da heißt, wenn Ihr
kein geld habt zahlt der Staat den Anwalt.

Entschuldige bitte, das ist

K O M P L E T T E R B L Ö D S I N N!!!

Diebstahl ist eine Straftat! Folglich wird es keine Rechtschutzversicherung dieser Welt die Kosten dafür übernehmen. Weder im Falle des Wohnens bei den Eltern noch bei Minderjährigen.

Es gibt zwar Rechtschutzversicherungen, sogenannte Manager-Pakete (recht teuer, werden von der Firma bezahlt), die auch Ordnungswidrigkeiten und Geldstrafen übernehmen; die dem versicherten Geschäftsführer bzw. Vorstand, im Zusammenhang mit der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit aufgebrummt wurden (auch da gibt es aber diverse Leistungsausschlüsse). Ist der Manager allerdings PRIVAT betrunken gefahren, darf er das auch aus seiner eigenen Tasche bezahlen.

So long

Tessa

PS. Gnade Euch Gott, ich sehe ich irgendwelche Sternchen!!!

2 Like

Hallo Zauberlehrling,

mal kurz was zum Thema Strafmaß aufgrund von Erfahrungen von 4 Freunden (ist alllerdings ca. 10 Jahre her):

Zwischen 40 - 120 Arbeitsstunden (z.B. in einem Altenheim oder evtl.auch Jugendhaus) und bis zu 800 DM Strafe (hängt vom Einkommen ab).

Dabei waren 120 Arbeitsstunden der Ausreiser nach oben, da der Betroffene zum Richter sagte: „haben Sie damals nicht auch mal eine Jugendsünde begangen ?“

Es lohnt sich also, vor Gericht reumütig zu sein.

Grüsse

Sven

Natürlich Anwalt!
Hallo Zauberlehrling,

jetzt erinnere ich mich wieder: das war doch die Geschichte mit der ominösen Zeugin, die im Dunkeln alles gesehen haben will, oder?

Mir wurde geraten einen Anwalt zu nehmen!
ich (18 Jahre alt Schüler) habe mit meinem Freund (17 JAhre alt
Azubi) unerlaubterweise Pfandkästen mitgenommen und wurden
erwischt!

Guter Rat! Einen Anwalt wirst Du auf jeden Fall brauchen und kannst ihn Dir auch selbst aussuchen. Im Falle Deines Freundes (der noch nicht volljährig ist) sind allerdings im Moment nur seine Eltern berechtigt, den Verteidiger für ihn auszuwählen (§ 137 Abs. 2 StPO).

Übrigens: Ihr könnt weder im Ermittlungsverfahren noch in der Hauptverhandlung durch einen Rechtsanwalt vertreten werden. Die übliche Praxis sieht so aus, daß - wenn Ihr Euch schon für eine Kanzlei entscheidet - ein Kollege sozusagen „pro forma“ bevollmächtigt wird. Beide Akten werden jedoch durch einen Rechtsanwalt betreut.

Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung, würde es
reichen wenn mein Freund eine hätte?

Nein, das reicht nicht und würde Dir auch nichts nützen, weil Rechtschutzversicherungen Kosten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten und Straftaten grundsätzlich NICHT übernehmen.

Ja oder die Frage algemeiner gestellt : Wenn wir einen Anwalt
nehmen wie können wir Ihn finanzieren? Oder müssen wir das
selber bezahlen?

Wenn weder Ihr noch Euere Eltern in der Lage sind, die Anwälte zu bezahlen, bestünde unter Umständen die Möglichkeit, Prozeßkostenhilfe (PKH) zu beantragen. In diesem Fall werden Dir und Deinem Freund Verteidiger „beigeordnet“ (ähnlich, wie Pflichtverteidiger in den USA).

Ob die gut sind? Na ja… Die PKH-Honorare sind nicht gerade üppig und liegen weit unter den „normalen“ BRAGO*-Vergütungen (*Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte). Außerdem vereinbaren die Strafverteidiger in Deutschland ohnehin am liebsten Stundenhonorare, trifft aber eher auf größere Sachen, wie z. B. Konkursgeschichten, zu.

Natürlich kannst Du mich auch direkt anmailen, falls ich Dir irgendwie weiter helfen kann.

So long

Tessa

PS. Gnade Euch Gott, wenn ich hier irgendwelche Sternchen sehe!

WER HAT MIR HIER STERNCHEN GEGEBEN???!!! (o.T.)
.

3 Like

Ohh überascht!
Freut mich das mir gleich soviele helfen wollen !

Also das mit der Rechtschutz… kann ich wohl vergessen wie ist das mit der Prozesskostenhilfe wo muss ich die beantragen?
Heisst das dann das ich einen Anwalt bekomme oder deckt das nur eventuelle Kosten die bei der Verhandlung anfallen?

Ich meine im Notfall gehen wir halt so hin die Geschichte ist schnell erzählt ich weiss halt nicht wie das mit der Zeugin ist muss ich mich dann auf ein enormes Gefecht mit dem Richter vorbereiten oder gehe ich hin sage meinen Text und gehe wieder heim ?

Wieviele Leute sind bei sowas dabei?

So dann noch mal Vielen Tessa!

Sternchen?

.

Was für sternchen???

1 Like

So sind wir!
Hi Zauberlehrling,

melde mich morgen im Laufes des Tages mit einer ausführlichen Antwort zu PKH und zum Thema bei Dir, allerdings NICHT w-w-w sondern unter Deiner eMail-Adresse.

Falls heute abend noch brennend wichtige Fragen auftauchen, kannst Du mich natürlich auch direkt anmailen (ich bin noch ca. 1 Std. in Büro).

CU

Tessa

Ich noch nicht :smile:
Zur Rechtsschutzversicherung - meines Wissens Zahlen sie nur nicht bei Vorsatztaten.
Natürlich nutzt das beim Diebstahl dann immer noch nix.

L.

Hi,

Zur Rechtsschutzversicherung - meines Wissens Zahlen sie nur
nicht bei Vorsatztaten.
Natürlich nutzt das beim Diebstahl dann immer noch nix.

Und Diebstahl kann ja bekanntlich nur vorsätzlich begangen werden, oder? Die Pfandkästen werden Zauberlehrling wohl kaum angefleht haben, sie mitzunehmen oder ihm hinterhergerannt sein. *g*

Gruß

Tessa

Hi,

Zur Rechtsschutzversicherung - meines Wissens Zahlen sie nur
nicht bei Vorsatztaten.
Natürlich nutzt das beim Diebstahl dann immer noch nix.

Und Diebstahl kann ja bekanntlich nur vorsätzlich begangen
werden, oder? Die Pfandkästen werden Zauberlehrling wohl kaum
angefleht haben, sie mitzunehmen oder ihm hinterhergerannt
sein. *g*

Sag ich doch, s.o.

L.

Eine Frage am Rande…
… um wieviele Kästen handelt es sich in Gottes Namen eigentlich?

Gruß

Chris

Nicht lachen!
Hi Chris,

… um wieviele Kästen handelt es sich in Gottes Namen
eigentlich?

Der Experte hat 2 (in Worten: Z W E I) Kästen Cola, die vor irgendeinem Haus standen, mitgehen lassen, um den Pfand zu kassieren.

Wenn Du mich fragst, gehört die Sache ohnehin wegen Geringfügigkeit eingstellt.

Gruß

Tessa

Hallo Tessa,

Du wirst lachen, aber wenn der Experte nicht schon mehrmals mit dem Gesetzt in Konflikt geraten ist, wird das mit großer Wahrscheinlichkeit auch geschehen.

Mein Tip : Reue zeigen und Schadensersatz anbieten.
Macht sich im Falle eines Verfahrens immer gut.

Ach ja, Tip Nr. 2 : Ab heute keine Schei… mehr bauen.
Lohnt sich ja nicht.

Gruß

Chris

mach das!
Würde mich stark interessieren!