Was kann man tun wenn meine Oma stirbt, welche " Kinder hat und ein Kind davon nichts erben soll?

Von: , 08.10.2010 13:30 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,
ich hab mal eine Frage.
Wie ist es wenn jetzt meine Oma stirbt (sie ist aber noch nicht tod, Gott sei Dank) und sie 2 Kinder hat. Wobei sich aber immer nur eines um sie kümmert und das andere der Liebling von meiner Oma ist. Das Haus wo meine Oma drinnen wohnt, wurde schon zwischen den Kindern aufgeteilt und entsprechend auch ausgezahlt.

Die eine, die sich immer um meine Oma kümmert, hat aber Geld von sich über den Namen meiner Oma angelegt.

Nun ist aber die Frage, wie ist das nun mit dem Geld von meiner Oma und dem von dem Kind, welches ja noch zusätzliches Geld über den Namen von meiner Oma angelegt hat (auf Grund von Freibeträgen). Wird das gesammte Geld nach dem Tod von meiner Oma durch 2 geteielt oder hilft da auch eventuell ein Testament (wenn ja was für eines)? Was kann man machen, damit das andere Kind, welches sich ja nicht weiter kümmert um meine Oma, kein Geld erhält?
Hilft da ein Testament (wenn ja was für eines) oder gibt es auch bei einem Testament einen gewissen Erbschaftssteueranteil?

Vielen Dank im Voraus, für die Antwort.

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Was kann man tun wenn meine Oma stirbt, welche " Kinder hat und ein Kind davon nichts erben soll

    Natürlich ist eine Testament ratsam. Darin kann auch bestätigt werden, dass der "fremde Betrag" der einen Tochter gehört, sozusagen als Leihe. Die ausgeschlossene Tochter erhält aber ihren Pflichtteilsanspruch (ein Viertel vom Nachlass-Netto).
    Mit freundlichen Grüßen
    H.G.
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  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Was kann man tun wenn meine Oma stirbt, welche " Kinder hat und ein Kind davon nichts erben soll

    hallo,
    das angelegte Geld auf Omas Namen gehört selbstverständlich zur Oma,somit würde auch im Todesfall das Vermögen gehälftelt. Ob sich ein Kind nicht um die Frau gekümmert hat
    spielt beim Erbe keine Rolle es wird in jedem Fall
    immer den Pflichtteil bekommen = gleich die Hälfte des normalen Erbes, das muss aber Testamentarisch geschrieben sein und am besten beim Amtsgericht hinterlegt werden, kostet nicht viel. Ob Testament oder nicht, Erbschaftssteuer ist immer gleich hoch wenn sie anfällt.

    M.f.G
    pete

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