Muss ich Das Geld zurückerstatten?

Habe bei ebay eine neue Marco Tozzi Tasche versteigert meines wissens nach in echtleder nun will die Käuferin ihr Geld zurück weil die Tasche angeblich kein echtleder ist .Was muss ich jetzt machen habe mit ihr Kontakt aufgenommen sie möchte unbedingst ihr Geld zurück auch die versandkosten sie droht mir mit ebay und rechtlichen maßnamen weil ich ihrer aussage nach falsche angaben zum Artikel gemacht habe,mir kann weder vorgeworfen noch bewiesen werden das ich nicht wusste das es kein echtleder ist, habe sie in einem fachhandel als echtleder handtasche gekauft.

Hallo Tripoli, kannst Du mir die Artikelnummer geben? Bist Du gewerblicher oder privater Verkäufer? Hast Du in der Auktion geschrieben, dass es sich um Echtleder Handelt? Hast Du noch einen Kaufbeleg des Fachhandels wo Du gekauft hast, dann kann man Dir dort das Leder evtl. im nachhinein bestätigen. Falls Du GANZ SICHER bist dass es Leder ist, dann soll die KÄuferin dir nachweisen, dass es KEIN Leder ist.

Falls Du nicht ganz sicher bist, solltest Du die Tasche tatsächlich zurücknehmen unter Erstattung aller Kosten, sonst kann Dir unter Umständen Betrugsabsicht vorgeworfen werden. Von der negativen Bewertung mal ganz abgesehen…

Hoffe das hilft ein bisschen weiter

Hallo,

hast du die Auktionnummer, damit ich mal reinsehen kann?
Grundsätzlich bist du für die Richtigkeit der Artikelbeschreibung zuständig. Was du als Echtleder verkaufst muß es auch sein. Wenn du nicht sicher bist ob es Echtleder ist, muß auch die Artikelbeschreibung auf z.B. vermutlich Echtleder oder Material unbekannt lauten.
Daher ist der genau Text ganz wichtig.
Also bitte mal die Auktionsnummer durchgeben
Viele Grüße

Hallo tripoli84,

leider gibt es immer wieder solche Käufer wie von dir geschildert. Du hast jetzt 2 Möglichkeiten.

  1. Du erstattest ihr aus Kulanz den Kaufpreis. Nicht die Versandkosten!!!

  2. Du empfiehlst ihr die Tasche direkt vom Hersteller prüfen zu lassen.

Hast du denn noch irgendeinen Beleg für den damaligen Kauf der Tasche?

Mfg

Sorry, aber hier kann ich leider nicht weiterhelfen. Kenne mich da auch nicht aus.

wenn eine zugesicherte Eigenschaft nicht gegeben ist dann handelt es sich um einen Sachmangel der auch ein Rücktrittsrecht zur Folge haben kann. Die Leistungen werden dann rück abgewickelt.
Verschulden spielt hierbei keine Rolle, es ist völlig belanglos ob die Eigenschaft vorsätzlich oder fahrlässig falsch zugesichert worden ist.
Derartige Fragen sind freilich NICHT Angelegenheit von Ebay, denen ist das gerade mal WURSCHT - dazu ist das Bewertungssystem da. Lediglich PayPal kann Ärger machen, aber wer PayPal nutzt ist eh selber Schuld.
Hinzu kommt dass natürlich erst mal bewiesen sein muss dass die Eigenschaft tatsächlich nicht gegeben ist.
Behaupten kann man ja viel.
Und dann kann man auch prüfen was genau zugesichert worden ist. Wenn jmd einen Trabbi verkauft auf dem ein Audi Schild pappt und nicht mehr verkauft als ein Auto mit Audischild dann wird auch nicht mehr geschuldet, d.h. der Käufer kann keinen Audi verlangen …

Hallo
ob DU es wusstest,oder nicht,interessiert die käuferin sicher herzlich wenig :wink:
Um dir weiteren Ärger zu ersparen, und auf JEDEN FALL wenn du gewerblich handelst, solltest du in den sauren apfel beissen, und ihr das geld retournieren !
Um welche summe gings denn dabei ?
lg Cl.

Hallo,
wenn Du die Tasche neu im Fachhandel gekauft hast,warum verkaufst du sie dann bei ebay?
Zu deiner Frage
Sollte die Tasche kein Echtleder sein musst du das Geld und auch die Versandkosten erstatten.Ansonsten kann dir tatsächlich rechtlicher Ärger entstehen.Lass dir die Tasche zurückschicken und wende dich an den Fachhandel bei dem du die Tasche gekauft hast.Wenn die dir schriftlich bestätigen das die Tasche echt ist,teile der Käuferin mit das du die Tasche nach erneuter Überweisung der Versandkosten an sie zurückschickst.Du bietest ja schliesslich keine Rücknahme an!

Hallo,
ich bin zwar kein Anwalt, aber mein Tip ist: Der Käuferin das geld zurück geben und die Tasche zurück verlangen. Das kostet dich dann 2 x Porto, aber du hast deien ruhe.
Andernfalls kannst du sagen „is mir egal“, kassierst eine negative Bewertung und läasst alles wie es ist. Wenn die Tasche aber richtig Geld gekostet hat (mehr als 100 EUR) kanns durchaus sein dass die Käuferin tatsächlich mit dem Anwalt kommt. Das wäre mir der Stress nicht wert. In jedem Fall ist der Käufer verantwortlich für die Richtigkeit seines Angebotes. Die verantwortung liegt bei dir.
Gruß Boris Leuthold

Wenn es laut Fachhandel wirklich Echtleder ist, schicke eine Kopie eines entsprechenden Händlernachweises an den Käufer. Ansonsten bitte um Entschuldigung und nimm die Tasche zurück und erstatte das Geld! Sonst ist mit negativer Bewertung zu rechnen.