Regressansprüche Kleingarten Pächterwechsel

Hallo

Ich habe mir letztes Jahr einen Kleingarten zugelegt. Laut Schätzung war das Haus vom Gesamtpreis schon 4273,63 € wert. Im Wertermittlungsbericht stand folgender Satz :„Die Decke ist mit Panelen verkleidet ( aber schlecht verarbeitet)“ Innen an der Wand waren ein Paar braune Spuren, wo mir die Vorbesitzeren sagte, das Dach war mal undicht und das ist davon noch, ist aber jetzt dicht. Ich hatte den Garten keine 2 Monate, da sind die Panelen runtergekracht. Nicht weil sie schlecht verarbeitet waren, sondern, weil die Glaswolle die zwischen den Balken zur Isolierung war mittlerweile so mit Wasser vollgelaufen war, dass die Dampfsperre es auch nicht mehr halten konnte. Die Decke war also nicht schlecht verarbeitet. Die Decke sa nur so aus, da die Glasswolle die Dampfsperre so nach unten drückte, dass die Panele sich in alle Richtungen bogen, sah aber durch die Dampfsperre halt aber alles trocken aus. 500€ Reperatur später, inklusive absichten der vermeintlich undichten Stelle und keine 8 Monate später, wieder Wasserpflecken an er Decke, hatte keine Glaswolle sondern Styropor vebaut um es eher zu merken. Habe jetzt einen Dachdecker eingeschaltet. Resultat: Das Gebälk ist zu Schwach für das Dach, es hängt in der Mitte durch, Überlappungen der Eternitplatten sind teilweise nach oben geöffntet, teilweise viel zu kurz. Sprich Eternit (zwar Asbestfrei) runter, Balken verstärken, neues Dach. Viel Geld. Bin ich derjeniger der die Arschkarte hat und bei einem Haus das 4200 € gekostet hat und gerade 6 Jahre alt war, alles selbst tragen muss( wahrscheinlich ingesamt 2000-2500€) oder kann ich da irgendwen noch mit in die Pflicht nehmen? Den Verein, der Gutachter ( weil er keine Ahnung hatte) oder die Vorbesitzerin?

Danke
Stephan Frings

Hallo
HI , Kann ich leider nichts zu sagen ; sorry
Ich habe mir letztes Jahr einen Kleingarten zugelegt. Laut
Schätzung war das Haus vom Gesamtpreis schon 4273,63 € wert.
Im Wertermittlungsbericht stand folgender Satz :„Die Decke ist
mit Panelen verkleidet ( aber schlecht verarbeitet)“ Innen an
der Wand waren ein Paar braune Spuren, wo mir die
Vorbesitzeren sagte, das Dach war mal undicht und das ist
davon noch, ist aber jetzt dicht. Ich hatte den Garten keine 2
Monate, da sind die Panelen runtergekracht. Nicht weil sie
schlecht verarbeitet waren, sondern, weil die Glaswolle die
zwischen den Balken zur Isolierung war mittlerweile so mit
Wasser vollgelaufen war, dass die Dampfsperre es auch nicht
mehr halten konnte. Die Decke war also nicht schlecht
verarbeitet. Die Decke sa nur so aus, da die Glasswolle die
Dampfsperre so nach unten drückte, dass die Panele sich in
alle Richtungen bogen, sah aber durch die Dampfsperre halt
aber alles trocken aus. 500€ Reperatur später, inklusive
absichten der vermeintlich undichten Stelle und keine 8 Monate
später, wieder Wasserpflecken an er Decke, hatte keine
Glaswolle sondern Styropor vebaut um es eher zu merken. Habe
jetzt einen Dachdecker eingeschaltet. Resultat: Das Gebälk ist
zu Schwach für das Dach, es hängt in der Mitte durch,
Überlappungen der Eternitplatten sind teilweise nach oben
geöffntet, teilweise viel zu kurz. Sprich Eternit (zwar
Asbestfrei) runter, Balken verstärken, neues Dach. Viel Geld.
Bin ich derjeniger der die Arschkarte hat und bei einem Haus
das 4200 € gekostet hat und gerade 6 Jahre alt war, alles
selbst tragen muss( wahrscheinlich ingesamt 2000-2500€) oder
kann ich da irgendwen noch mit in die Pflicht nehmen? Den
Verein, der Gutachter ( weil er keine Ahnung hatte) oder die
Vorbesitzerin?

Danke
Stephan Frings

Hallo Stephan,
ich hoffe, dass Du nicht repariert hast ohne Beweise zu sichern (z.B. Fotos), auch eine damalige Besichtigung durch einen Nachbarn und ein (heutiges Gedächtnis-)Protokoll wäre eine Möglichkeit. Die Feststellungen durch den Dachdecker unbedingt schriftlich fixieren. Hoffentlich hast Du Rechnungen aufgehoben. Deine Nachweise sind entscheidend.Der Schätzer kann nicht ins Dach gucken und die Vorbesitzerin wusste es vielleicht nicht besser. Mit Deinen Nachweisen den Schätzer ansprechen, dieser müsste die Schätzung korrigieren bzw. ein Schreiben darüber aufsetzen. Damit sprichst Du die Vorbesitzerin an, um eine gütliche Einigung zu erreichen. Wie weit Du gehen willst (Rechtsberatung, Gericht), musst Du am Ende selbst entscheiden.
Ich hoffe, dass ich etwas helfen konnte.
Gruß
Peter B.

Hallo Stephan

ich denke mal das weder der Verein noch der Gutachter für irgendwelche Forderungen einstehen wird; bei der Vorbesitzerin kommt es auf die Formulierung des Vertrags an den Du mit ihr gemacht hast. Wenn dort kein Ausschluss von Garantie bzw. Gewährleistung vermerkt ist mußt Du nach acht Monaten lediglich beweisen das der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. Ob das aber so reibungslos über die Bühne geht wage ich zu bezweifeln. Und über Anwalt oder Gericht etwas zu erreichen kostet auch erstmal Dein Geld. Ich würde mit der Vorbesitzerin versuchen einen Kompromiss in Form einer Kostenbeteiligung auszuhandeln …

Gruß

Claus

Hallo Kleingärtner Frings,die Erfahrung die Du machst habe ich häufig erlebt.Ich war über 20 Jahre als Vors.in unserem Verein tätig.Bei der Wertermittlung Deiner Laube sin natürlich Fehler gemacht worden.Du hättest gegen die Wertermittlung Einspruch erheben sollen wenn Du auch nur das Gefühl gehabt hättest mit der Baulichkeit stimmt etwas nicht.Mit dieser Info kannst Du jetzt aber nichts mehr anfangen.In Deinem Fall sieht es jawohl so aus,daß die Vorpächterin Dir bezüglich der Undichtichkeit nicht die Wahrheit gesagt hat.Wenn Du diese Aussage schriftlich hättest dann könntest dagegen etwas unternehmen.Das Hauptproblem besteht darin,daß bei der Wertermittlung die Baulichkeiten nicht ausreichend untersucht werden.Die Wertermittler sind meistens keine Baufachleute.Der Dachstuhl wird zum Beispiel nicht untersucht weil der auch schon mal verkleidet ist.Wertermittler kann man im Kleingartenwesen werden durch einige Wochenendseminare.Das nachträglich nach einer Wertermittlung Schäden festgestellt werden habe ich oft erlebt.In unserem Verein ist zum Schluß keiner den Weg zum Gericht gegangen weil der Ausgang offen ist und auch noch Kosten verursacht.Ich möchte dir raten,mit Deinem Vorstand zu sprechen,daß der sich kümmert, evetuell den Rechtsbeistand des Kreisverbandes oder Stadtverbandes einschaltet.Ganz schuldlos ist ein Vorstand in solchen Dinden ja auch nicht.Es wird wahrscheinlich so sein wie Du schon vermutest, daß Du die A. Karte hast. Gruß vom Kleingärtner Wilhelm

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Hallo Gartenfreund Frings,

ich bin kein Experte in Rechtsfragen betr. Kleingarten. Ich kann Dir nur meine persönliche Meinung zu Deinem Problem mitteilen.
Wenn die Abschätzer nicht eindeutig sehen konnten, dass Baumängel vorhanden waren und auch vom Vorbesitzer über verdeckte Mängel nicht unterrichtet wurden, kann man ihnen keinen direkten Vorwurf machen. Haben sich die Abschätzer den Zustand des Dachs angesehen und haben sie die Absenkung und eventuell beschädigte Dachhaut erkannt ?
An Deiner Stelle würde ich beim Bezirksverband anfragen, welche Möglichkeit besteht, den Kaufpreis entsprechend den erkannten Baumängeln herabzusetzen. Der Dachdecker hat ja auf Mängel an der Dachkonstruktion hingewiesen.
Du könntest auch deinem Nachfolger bitten, einen Teil des Kaufpreises zurückzuzahlen.
Wenn er sich weigert, könnte man einen unabhängigen Gutachter beauftragen, den Wert der Baulichkeit festzustellen. Das kostet aber auch erstmal Geld.

Vor kurzer Zeit habe ich meinen Kleingarten aus Gesundheitsgründen verkauft und schlechte Erfahrungen mit Aschätzern gemacht. Es wurde nur ein Raum mit ca. 19 Quadratmeter berwertet. Eine angebaute Toilette sowie der angebaute Schuppen wurden nicht bewertet, weil sie in der Baugenehmigung nicht eindeutig erwähnt waren. Ein später angebauter kleiner Schlafraum wurde ebenfalls nicht bewertet. Im Garten wurden angeblich 3,5 cbm Sperrmüll und Unrat festgestellt. Das waren scheinbar alles Dinge die nicht mit dem Bau verbunden waren, wie ein Abwaschtisch aus Nirostastahl, eine Werkbank mit Schraubstock, - an dem oft Gartenfreunde abeiteten um irgendwelche Gartenutensilien zu repariern -, ferner eine Holliwoodschaukel und ein Gestell zu Aufhängen von Gartengeräten.
Die Einrichtung der Laube, wie Möbel, Kühlschrank usw., die der Nachfolger übernehmen wollte, wurde ebenfalls als Sperrmüll bewertet und vom Schätzwert abgezogen. Die Laube wurde vor 40 Jahren errichtet. Der Bauzustand wurde von den Abschätzern als sehr gut eingschätzt. Die Restbestandzeit wurde mit 5 Jahren angegeben. Für die vor 2 Jahren erneuerte Dachhaut wurde eine weitere Bestandzeit von 5 Jahren angegeben. Und das, obwohl bei später erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen, die Laube mindestens weitere 40 Jahre genutzt werden kann.
Zum Schluß kam für das gesamte Grunstück ein Schätzpries von 817,79 € raus. Das habe ich aber erst nach einigen Wochen aus dem Abschätzprotokoll erfahren.
Mit meinem Nachfolger habe ich mich auf einen einigermaßen annehmbaren Preis geeinigt.

Ich kann Dir nur raten etwaige Instandhaltungsmaßnahmen Deinem Vorstand zu melden, und bestätigen zu lassen, um bei einem späteren Verkauf, einen angemessenen Preis zu bekommen.

Viel Erfolg.
Mit Freundlichen Grüssen
Günter Geisler

Hallo Stephan Frings,

da weiss ich auch nicht so genau bescheid, eigentlich garnicht. Aber ich werde mich mal in meinem Verein erkundigen.
Wenn du „gekauft wie gesehen“ unterschrieben hast?!,
im Zweifel eine Rechtsberatung beim Kreisverband einholen. Ich glaub das kostet nichts, oder eine Anfrage bei einem Rechtsanwalt für kleines Geld.
Die andere Sache ist: ( Ich schreibe jetzt von selbst erlebtem) die Glaswolle (auch Styropur ) ziehen Wasser-- weil die Luft im Häuschen kälter ist als auf oder direkt unter dem Dach- warme Luft nimmt mehr Feuchtigkeit auf und gibt sie beim abkühlen an die Umgebung ab, also saugt sich die Glaswolle zB. voll.
Das Dach braucht garnicht undicht zu sein damit irgendwann und irgendwo Wasser läuft.
Es hätte in Laube auch moderig riechen müssen.
Wenn du also, ob selbst bezahlt oder nicht, einmal eine neue Holzdecke einziehst, tackere auf der Balkenunterseite eine feste Plane fest (du hast nicht geschrieben um was für ein Dach es sich handelt, bei
Eternit denke ich aber an Flachdach, soll übrigens 7% Gefälle haben und jede platte gegen die nächste mit Dichtband abgedichtet sein. Grund: Bei einem Regensturm wird das ablaufende Wasser vom Wind zwischen die Platten geblasen umso flacher das Dach desto mehr Wasser. Liegt Schnee auf dem Dach und der taut dann saugt sich der Schnee voll Wasser — – derselbe Effekt. Zurück zu den Panelen: brauchst du die wirklich? Balken abgeschliffen und gestrichen sieht auch gut aus und du hast dein Eternit im Auge.
Falls doch: lass eine 3bis 4cm umlaufende Fuge(auch die Plane abschneiden) stehen. so ist für Lüftung und Trockenheit gesorgt. Die Plane ist dann nur damit dir die Tierchen nicht ins Bier fallen. Falls du das ganze neu machen musst: nimm Teerpappe armiert mit einem Kunststoffnetz, die zeigt bei einem Heißen Sommer auch nach 10 bis 20 Jahre keine Risse. Ich mir alles noch mal durchgelesen Fragen: Woher weißt du das mit dem Asbestfrei? Handelt es sich um einen Verein der dem Kreisverband unterstellt ist? Ist die Laube aus Holz oder Stein? Was für Stein?

Zum Schluss: Gutachter ist meist ein Besichtiger
Aber Greenhörner wie du und ich (ich hätte den Garten auch genommen wenn die Bude zusammengebrochen wäre, beim unterschreiben des Kaufvertrags jedenfalls, brach der Tisch zusammen)kommen garnicht auf die Idee was sie sich da im Detail einhandeln können.
Aufs Dach gestiegen bin ich damals auch nicht.
Hol dir Rückendeckung beim Vorstand vielleicht ist eine Wertminderung drin. Die meisten Vorstände helfen den Neulingen. und frag mal bei den Nachbarn rum der eine oder andere wird dir bestimmt gerne helfen, man braucht nich für jeden Schaden gleich einen zertifizierten Ingneursbetrieb.
Ich werde mich wie gesagt mal umhören und melde mich dann wieder.
viele grüsse cliff3000

Hallo Stephan,
nach meiner Meinung wirst Du schlechte Karten haben in Bezug auf Regress. In der Regel ist der „Gutachter“ ein vom Kleingartenverein bestimmter Schätzer, der diese Sachen nach seinem bestem Wissen und Gewissen ausübt. An den Vorbesitzer wirst Du auch keine Ansprüche mehr stellen können, denn Du hast den Garten ja nicht mit Garantie gekauft.
Raten würde ich Dir, wende Dich an den Vereinsvorstand um auf dem Wege der Kulanz oder Nachbarschaftshilfe etwas zu erreichen.
Mit freundlichen Grüssen
Peter

Hallo Stephan,

mir ist zwar etwas schleierhaft, wie ausgerechnet ich zu Deiner Anfrage komme, da ich mich bei wer-weiss-was.de doch gar nicht als Spezialist für juristische Sachverhalte angemeldet hatte, aber ich kann Dir ja immerhin mal auch als Laie mit recht brauchbarer Allgemeinbildung die Ansicht mitteilen, dass es wohl auf die Gestaltung des Kaufvertrags für das Gartenhaus ankommen wird, wer wofür in die Pflicht zu nehmen ist. Normalerweise wären ja noch Garantieansprüche durchzusetzen, wenn der Kauf erst letztes Jahr erfolgt ist, und ein ausgefuchster Jurist würde in diesem Fall gewiss auch noch arglistige Täuschung nachweisen können, wenn ein angeblicher Gutachter den bereits vor dem Verkauf des Gartenhauses im wahrsten Wortsinne vorliegenden Dachschaden nicht erkannt hat. So hättest Du also meiner unmaßgeblichen Meinung nach durchaus gute Chancen, hier wenigstens anteilig noch gewisse Ansprüche erfolgreich geltend zu machen. Aber ohne anwaltliche Unterstützung könnte es natürlich Probleme geben, falls die Vorbesitzerin sich stur stellt. Ich hoffe, Du erhältst von anderen Befragten auf dieser Plattform verbindlichere Auskünfte, wünsche jedenfalls viel Erfolg und grüße herzlich aus Cottbus

Klaus Kubusch

Hallo,

in die Pflicht nehmen den Vorstand, weil dieser bereits in der Bauphase darauf hätte achten müssen das die Statik stimmt, was offensichtlich nicht der Fall ist.
Den Gutachter, weil dieser Mängel bei der Abnahme hätte feststellen müssen.
Die Vorbesitzerin könnte alles auf den Gutachter schieben.

Als 1. mit dem Vorstand über die Mängel sprechen und dessen Reaktion abwarten. Sollte es hier zu keiner Einigung kommen, bleibt der Weg zu einem Anwalt, der sich mit Vereinsrecht auskennt.

Mfg.
BelRia

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Ich habe mir letztes Jahr einen Kleingarten zugelegt. Laut
Schätzung war das Haus vom Gesamtpreis schon 4273,63 € wert.
Im Wertermittlungsbericht stand folgender Satz :„Die Decke ist
mit Panelen verkleidet ( aber schlecht verarbeitet)“ Innen an
der Wand waren ein Paar braune Spuren, wo mir die
Vorbesitzeren sagte, das Dach war mal undicht und das ist
davon noch, ist aber jetzt dicht. Ich hatte den Garten keine 2
Monate, da sind die Panelen runtergekracht. Nicht weil sie
schlecht verarbeitet waren, sondern, weil die Glaswolle die
zwischen den Balken zur Isolierung war mittlerweile so mit
Wasser vollgelaufen war, dass die Dampfsperre es auch nicht
mehr halten konnte. Die Decke war also nicht schlecht
verarbeitet. Die Decke sa nur so aus, da die Glasswolle die
Dampfsperre so nach unten drückte, dass die Panele sich in
alle Richtungen bogen, sah aber durch die Dampfsperre halt
aber alles trocken aus. 500€ Reperatur später, inklusive
absichten der vermeintlich undichten Stelle und keine 8 Monate
später, wieder Wasserpflecken an er Decke, hatte keine
Glaswolle sondern Styropor vebaut um es eher zu merken. Habe
jetzt einen Dachdecker eingeschaltet. Resultat: Das Gebälk ist
zu Schwach für das Dach, es hängt in der Mitte durch,
Überlappungen der Eternitplatten sind teilweise nach oben
geöffntet, teilweise viel zu kurz. Sprich Eternit (zwar
Asbestfrei) runter, Balken verstärken, neues Dach. Viel Geld.
Bin ich derjeniger der die Arschkarte hat und bei einem Haus
das 4200 € gekostet hat und gerade 6 Jahre alt war, alles
selbst tragen muss( wahrscheinlich ingesamt 2000-2500€) oder
kann ich da irgendwen noch mit in die Pflicht nehmen? Den
Verein, der Gutachter ( weil er keine Ahnung hatte) oder die
Vorbesitzerin?

Danke
Stephan Frings