Betreuungskosten demenz

In welchen Bundesländer können Betreuungskosten mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden ohne ein Pflegedienst zu sein?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus.

Hallo,

Du meinst sicher die niedrigschwelligen Betreuungsleistungen nach §45 b SGB XI?
Sorry, ich weiß nicht, ob es Bundesländer gibt, in denen die Kassen diese Leistungen auch an andere Leistungserbringer als Pflegedienste auszahlen.

Ich finde es sowieso merkwürdig, daß dies so gehandhabt wird, denn §45 regelt eigentlich das Ehrenamt in der Pflege… und nirgends im SGB steht geschrieben, daß die Leistung vom Pflegedienst erbracht werden muß.

Wäre mal interessant, ob die Kostenträger im Falle einer Klage Recht behalten würde…

Sorry, daß ich nicht weiterhelfen konnte.

Gruß, Helma

In welchen Bundesländer können Betreuungskosten mit der
Pflegeversicherung abgerechnet werden ohne ein Pflegedienst zu
sein?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus.

In welchen Bundesländer können Betreuungskosten mit der
Pflegeversicherung abgerechnet werden ohne ein Pflegedienst zu
sein?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus.

Hallo :smile:
Ich denke die wichtigsten Informationen die man zu diesem Thema braucht findet man unter dieser Seite !

http://www.demenz-service-nrw.de

In welchen Bundesländer können Betreuungskosten mit der
Pflegeversicherung abgerechnet werden ohne ein Pflegedienst zu
sein?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus.

Hallo,
Betreuungskosten werden nur übernommen wenn eine Pflegestufe besteht und daqs ist in allen Bundesländern gleich. Je höher die Pflegestufe je mehr Geld gibt es. Wenn Du selbst jemanden pflegst erhält der den Du pflegst Pflegegeld nach SGB XI. Eine ambulante Pflege erhält mehr hat dafür halz auch mehr Kosten. Hoffe Dir geholfen zu haben.

Heideline

Hallo,

zuerst einmal gilt es die Höhe des Pflegegeldes zu bestimmen, denn ein/-e nicht ausgebildete/-r Krankenpfleger/-in wird nicht den gleichen Satz bekommen, wie eben diese Berufsgruppe. Es handelt sich hier um signifikant weniger. Bzgl. der eigentlichen Frage muss ich passen, kann mir eine Unterschiedlichkeit innerhalb der Bundesländer nicht vorstellen. Fragen Sie doch die Pflegekasse, die zuständig ist?!

MfG

Pebbles

In welchen Bundesländer können Betreuungskosten mit der
Pflegeversicherung abgerechnet werden ohne ein Pflegedienst zu
sein?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus.

Hallo!
Um die Frage zu beantworten bräuchte ich etwas mehr Informationen? Welche Betreuungskosten sind gemeint? Geht es um Menschen, die an Demenz erkrankt sind oder ist eine private Pflegeperson verhindert? Grundsätzlich gilt für alle Bundesländer: Liegt eine Pflegeeinstufung vor und hat der MDK in seinem Gutachten Geldleistungen bewilligt geht das Geld an den Pflegebedürftigen. Bei Leistungen der Verhinderungspflege kann (je nach Pflegekasse unterschiedlich) die Kasse zustimmen, dass die KOsten für die Verhinderungspflege dirkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden auch wenn man kein Pflegedienst ist.

Bei allen anderen Leistungen für die Betreuung bei Vorliegen einer Demenz muß nach meinem Kenntnisstand ein Vertag mit der Pflegekasse vorliegen. Für die niedrigschwelligen Betreuungsangebote muß man kein anerkannter Pflegedienst sein jedoch von der Pflegekasse anerkannt sein.

Hallo Helga Nordiek,
vielen dank für die Antwort. Es geht um Betreuungskosten, die anerkannte Pflegedienste abrechnen, können egal ob Demenz oder nicht. Nach meinem Wissensstand gibt es Bundesländer (Pflegekasse), die auch mit Einzel Personen Verträge abschließen, die nur Betreuung anbieten.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Haben Sie davon schon gehört und wissen eventuell, welche Bundesländer das sind?

Hallo!
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass dies in der Regel dann gelingt, wenn mit einzelnen Pflegekassen Verträge abgeschlossen werden. Dies gilt vor allem für die sogenannten Niedrigschwelligen Betreuungsangebote. Bei der Verhinderungspflege kann es für jeden Pflegebedürftigen eine Abtretungserklärung geben und damit eine Abrechnung direkt mit der Pflegekasse. Ich würde mich an eine gesetzliche Pflegekasse wenden und erfragen, welche Kasse bei Ihnen vor Ort die Vertragshandlungen zur Zeit übernommen hat. Die sind erfahrungsgemäß hilfsbereit und können Ihnen konkrete Auskünfte geben. Über eine Unterscheidung nach Bundesländern ist mir zur Zeit nichts bekannt. (Dazu sagt aber auch die Erfahrung der letzten Jahre: Es gibt nix - was es nich gibt.

Bei Bedarf gerne nochmal nachfragen!

Hallo,

ich weiß nur, dass es bei der jeweiligen Pflegekasse eine Liste gibt, mit den Angeboten vor Ort die im Rahmen dieser besonderen Leistung abrechnungsfähig sind. Das sind m.E. nach ganz häufig keine Pflegedienste, da es ja um niedrigschwellige Angebote zur Betreuung von demenzkranken Menschen geht.

Gruß Nicole

Das ist ein bundeseinheitliches Gesetz und bedarf der Genehmigung durch die Kassen, die ja die Verträge mit den jeweiligen Institutionen schließen. Zussätzlicher Betreuungsleistungen sid möglich durch ambulante Dienste, psychiatrische Dienste, Heime, Betreutes Wohnen, Tagespflege. Vorausgesetzt es besthet ein Vertrag. Privat kann es nicht verrechnet werden. Wozu wollen Sie das denn einsetzen?

In welchen Bundesländer können Betreuungskosten mit der
Pflegeversicherung abgerechnet werden ohne ein Pflegedienst zu
sein?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus.