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Re: Stehen diese Vergehen im polizeilichen Führungszeugnis?
Hallo Brecht57,
im polizeilichen Führungszeugnis, dass Du dort vorlegen musst, stehen nur tatsächliche Verurteilungen.
Bußgelder werden dort nicht aufgeführt, da es sich nur um Ordnungswidrigkeiten ähnlich wie Falschparken handelt.
Die anderen Auffälligkeiten werden in dem von dem Heim geforderten Führungszeugnis auch nicht genannt. Es gibt ein sog. behördliches Führungszeugnis, dass nur die Polizei- und Ordnungsbehörde anfordern kann, in dem dann das Bußgeld und die Auffälligkeit im Straßenverkehr aufgeführt sind. Dieses wird nur im Rahmen von Strafverfahren und bei der Verbeamtung angefordert, um den Charakter der Person gegenüber der Behörde/dem Staat zu prüfen.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Rechtliche Auskünfte dürfen nur Anwälte erteilen - Ich bin noch Student!
Alles Gute
mcchaos
Hi,
es geht um ein Heimpraktikum welches mir bevorsteht. Die Einrichtung verlangt ein polizeiliches Führungszeugnis. Werden diese 3 konkreten Fälle auch darin aufgelistet sein 1.Ausnüchterungszelle(nach einer Auseinandersetzung/Anzeige->Widerstand gegen die Staatsgewalt/ Anzeige fallengelassen); 2.Bußgeld(ca. 180€/Gerichtsverfahren/ keine Verurteilung/); 3.Auffälligkeit im Straßenverkehr(Alkohol im Blut/ kein Führerschein/ Auto im Graben gelandet->selbst herausgeholt).
Diese Ausschweifungen sind vor ca. 4 Jahren und das jüngste vor 2 Jahren passiert.
Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen und bedanke mich hiermit schonmal im Voraus.