Unterschrift w/Grenzbebauung

Mein Nachbar möchte seine alte Scheune abreißen und auf dem Grundstück ein Wohnhaus errichten. Benötigt er hierzu meine Unterschrift w/Grenzbebauung? Sollte er wieder eine Scheune darauf bauen wollen, benötigt er hierfür auch meine Unterschrift, oder kann er das einfach so machen?

Hallo,
also, ganz sicher bin ich mir leider nicht. Da sich die Bauordnungen der Gemeinden immer wieder ändern, kann es sein, dass Sie eine neue Genehmigung aussprechen müssen, immerhin ist ein Wohnhaus etwas anderes als eine Scheune. Wer hat denn die damalige Genehmigung gegeben? Eine Unterschrift zur Genehmigung der Grenzbebauung vererbt sich sicher nicht und gilt nicht für ewig. Doch das müsste das Bauamt der Gemeinde wissen, ein Anruf genügt! Leider kann ich ihnen nichts Genaueres sagen. Alles Gute UM

Es tut mir leider, aber hier kann ich nicht helfen. Gibt das Nachbarschaftsgesetzt hier keine Auskunft?
Findet man unter Nachbarschaftsgesetz und dann Bundesland in Goggle.

Joki

wenn er den Grundriss beibehält kann er ohne wegen Gewohnheitsrecht.

bei gravierenden Veränderungen wird er sie brauchen alleine für die Baugenehmigung, weil die Behörde die anfordert… Zumindest ist das in Rheinland-pfalz so… kann Regional jedoch unterschiedlich sein. Soweit mein unverbindlicher Wissensstand… Darüber gibt jedoch jede Baubehörde Auskunft per. telefon. Soweit ich weis, darf er auf jeden Fall keine Fenster verbauen wo das Haus auf der Grenze steht.

Mein Nachbar möchte seine alte Scheune abreißen und auf dem
Grundstück ein Wohnhaus errichten. Benötigt er hierzu meine
Unterschrift w/Grenzbebauung? Sollte er wieder eine Scheune
darauf bauen wollen, benötigt er hierfür auch meine
Unterschrift, oder kann er das einfach so machen?

Wer dir auf jeden Fall die Richtige Antwort geben kann ist das Bauamt bei euch in der Stadt. Es ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Selbst die Städte und sogar Stadtteile innerhalb eines Gebietes sind unterschiedlich geregelt! Habe ich zu meinem Bedauern auch feststellen müssen…

Hoffe dir weiter geholfen zu haben ;o)

Hallo,

im Baurecht gibt es folgende Hackordnung:

  • Bebauungsplan (Kommunal)
  • Satzungen (Kommunal)
  • Landesbauordnung
  • BGB

Wie es also genau bei Dir geregelt ist, kann Dir am besten das Bauamt der Gemeinde sagen (wenn man nett fragt, bekommt man meist auch eine nette Antwort).

Normalerweise ist für eine Baugenehmigung die Unterschrift aller Nachbarn erforderlich (steht in fast allen Landesbauordnungen). Eine fehlende Unterschrift kann aber von der Behörde nach Abwägung der Argumente übergangen werden. Dies kommt allerdings sehr selten vor, da die Behörde keine Lust hat sich verklagen zu lassen.

Es gibt lediglich kleinere Bauten, die ohne Baugenehmigung errichtet werden (z.B. Gartenhäuschen, Einzelgarage).

Wenn er eine alte Scheune durch eine neue ersetzen will, dann ist das so eine Frage. Wenn er geschickt ist lässt er ein paar Balken stehen und verkauft das als Instandsetzung. Dann braucht er keine Genehmigung.

Viele Grüße
Lumpi

Hallo ,
zu Erst , keine Panik, so schnell geht das nicht!
Dazu ist vor allererst der Bebauungsplan maßgeblich
dann der Grenzabstand und die Höhe, Geschisshöhe

um abzukürzen, erstmal zum städtischen Bauamt
und dort alles schildern, hier wird Einblick in den
Bebauungsplan gewährt, dort sagt man, OB UND WIE
der Nachbar weitermachen darf,

DANN gibt es noch den Verein Haus und Grunf
oder ein anderer Eigentümerverbsnd, als Eigentümer
haben Sie dort Möglichkeit der Mitgliedschaft und günstige
anwaltl.Beratung , Vertretung, als Mieter müssen Sie sich an
den Grundstückseigentümer Ihres Hauses halten und ihn
darum bitten.
Das war’s zuerst
Viel Glück und Alles wird Gut!
LG M.Max

Unterschrift w/Grenzbebauung
Hallo, leider kann ich Ihnen dazu keine qualifizierte Antwort geben. Viel Glück.
Dieter

Guten Tag, nady,

über die Frage, ob Dein Nachbar auf seinem Grundstück bauen darf, entscheidet das Bauamt Deines Wohnortes, eine Abteilung in der örtlichen Verwaltung. Eventuell hast Du ein Mitspracherecht.

Um Gebäude an der Grenze zu Deinem Grundstück z. B. zu errichten, benötigt der Nachbar unter Umständen Deine Einwilligung, - Deine Zustimmung vor Baubeginn, abhängig von dem Nachbarrecht Deines Bundeslandes. Das Nachbarrecht ist in jedem Bundesland anders geregelt.

Antworten gibt die BauO (Bauordnung) und das Nachbarrecht Deines Bundeslandes. ; „Bauordnungen und Nachbarrecht der Bundesländer“

Interessant sind auch so genannte Musterprozesse, bereits zu einem Urteil gelangte Gerichtsprozesse, aus denen Winkeladvokaten Schlüsse ziehen, mit deren Hilfe Juristen feststellen, ob ähnliche Gerichtsverfahren Aussicht auf Erfolg bieten:

; „Fragen zum Nachbarrecht, beantwortet mit Urteilen“

Grenzbebauung - Darf ich ohne Weiteres eine Mauer auf die Grenze setzen? *= nein/verboten
BGH; 11.10.1996; Az. V ZR 3/96
Eine Mauer darf nur in Absprache mit dem Nachbarn auf dessen Grund oder direkt auf die Grenze gebaut werden. In diesem Fall wurde der Nachbar nicht gefragt. Folge: Die zwei Meter hohe Mauer musste weg.

, Das Nachbarrechtsgesetz für jedes Bundesland Stand Juli 2010 PDF
II►II► Das Nachbarrechtsgesetz ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Hier erhalten Sie immer die aktuelle Version für Ihr Bundesland. Stand: Juli 2010 …Bundesländer - Nordrhein-Westfalen - Sachsen - Grenzabstände

Liebe Grüße von Ulla