Bausparverträge: Kündigung durch Bausparkasse
Von: , 27.10.2010 17:18 Uhr
Hallo, ich habe 1998 und 2001 je einen Bausparvertrag abgeschlossen, der mir jetzt seitens der Bauspk. gekündigt wurde. Einzahlungen wurden nicht mehr geleistet / angenommen seit 2002 bzw. 2006, weil die Bausparsumme erreicht bzw. übererfüllt war. Ich habe die Summen einfach stehen lassen, da der Zinssatz ja noch relativ günstig ist.
Mir wurde angeboten, das Geld in einen neuen Vertrag einzubringen (zu heutigem Zinssatz) oder auszahlen zu lassen. Die BSpk. beruft sich bei der Kdg. auf die §§ 700 und 488 BGB. Existierten diese §§ in dieser Form auch schon bei Abschluss der Verträge? In den Bedingungen habe ich keinen Hinweis auf so ein Kündigungsrecht seitens der BSpk. finden können.
Ich habe das Gefühl,d ie LBS Nord will nur die "Hochprozenter" loswerden. Muss ich die Kdg. akzeptieren?
Wäre dankbar für einen Rat oder Hinweis.
Gruß - Monika
