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Re: Kann mein Mann mir das Kind wegnehmen?
Deine Anfrage klingt, als hättest du dich noch nicht mit dem Thema Scheidung beschäftigt. Das ist aber zwingend notwendig, sonst nimmt dein Leben eine dramatische Wende.
Zunächst stellt sich die Frage, wieso dein Mann auf die Idee kommt, das Kind bliebe bei ihm. Hat eure Tochter den Wunsch zum Vater zu gehen?
Deine Tochter würde vom Familiengericht im Zuge der Scheidung auf jeden Fall angehört und müsste dann erklären, bei welchem Elternteil sie bleiben möchte.
Etwas Sorge möchte ich dir nehmen: Finanziell bist du jedenfalls abgesichert, egal was dein Mann sich jetzt für Traumschlösser baut. Nach der langen Ehezeit hast du Anspruch auf Trennungsunterhalt während des Trennungsjahres, bis zur Rechtsgültigkeit der Scheidung. Hinzu kommt der Kindesunterhalt, den dein Mann für die Tochter an dich zu zahlen hat.
Es wird Zeit, dass du dir professionelle Hilfe holst. Für die Scheidung brauchst du einen Anwalt für Familienrecht, das ist so vorgeschrieben. Der Anwalt erstellt mit dir einen "Fahrplan", rechnet die vorläufige Höhe des zustehenden Unterhalts aus und sollte deinem lieben Mann mitteilen, dass du dich nicht mit seinen Plänen abfinden wirst.
Nimm das Ruder in die Hand und begreife, dass der liebe Vater eurer Tochter dich verlassen will. Daran kannst du nichts ändern und wirst innerlich verarbeiten müssen, dass die Ehe nicht mehr zu retten ist. Allerdings kannst du deine Haut und die deiner Tochter versuchen zu retten, indem du schleunigst deinen Mann aufforderst, er möge sich unverzüglich eine neue Wohnung suchen, da das Zusammenleben in einer Wohnung mit ihm nicht mehr zumutbar ist. Die Tochter bleibt bei dir, basta!
Deinen Anwalt lässt du einen Antrag beim Familiengericht auf Erteilung der alleinigen Sorge und des Aufenthaltsbestimmungsrechts für deine Tochter stellen.
Wenn du aus der gemeinsamen Wohnung ausziehst, stehst du dumm da und kannst wahrscheinlich Hartz IV beantragen. Warum solltest du dir und deiner Tochter das antun? Schließlich ist er doch an der Scheidung interessiert, dann soll er auch eine eigene Wohnung für sich suchen und schön pünktlich den Unterhalt zahlen.
Wahrscheinlich hast du immer sehr nett und ergeben alle seine Anweisungen befolgt und ihm das Gefühl eines Paschas vermittelt. Damit kommst du nicht weiter.
Du wirst jetzt für dich und die Tochter allein sorgen müssen und auch können. Das können andere Mütter auch. Aber verzichte nicht auf die dir rechtmäßig zustehenden Ansprüche. Wenn er etwas will, soll er doch klagen!
Nicht vergessen, wer das Kind und die Wohnung hat, ist klar im Vorteil. Sonst dreht er den Spieß um und behauptet am Ende, du hättest das Kind und ihn sitzen gelassen. Dann musst du noch Unterhalt für ihn und die Tochter bezahlen!
Ohne professionellen Rat wirst du das wahrscheinlich kaum bewältigen können. Daher suche dir eine Beratungsstelle in der Nähe deines Wohnortes, wo dir andere Betroffene kompetent helfen können.
Über die Anwalts- und Gerichtskosten mache dir keine Gedanken, da ich davon ausgehe, dass du Prozesskostenhilfe bekommen wirst.
Wenn du noch Zweifel haben solltest, denke an deine Tochter und kämpfe für sie. Das sollte eigentlich helfen.
Bei weiteren Fragen kannst du dich jederzeit wieder bei mir melden.
Viel Glück!
Steve-HH