Kann mein Mann mir das Kind wegnehmen?

Mein Mann möchte die Scheidung und ich nicht.Sind nächstes Jahr 20 Jahre verheiratet und haben eine Tochter mit 12 Jahren. Meinen Beruf habe ich nicht mehr ausüben können wegen Kind und anderer Arbeitsstelle.Bin teilzeit beschäftigt mit 50% . Wir haben eine gemeinsame Wohnung und er will nur das Beste für unsere Tochter sagt er!
Hat mir den Vorschlag gemacht dass Sie bei Ihm wohnt, da er viel mehr verdient und auch seine Mutter in der Nähe ist.
Ich möchte sie aber bei mir haben, habe ich da eine Chance trotz geringem Verdienst?

Hallo,
nein, er kann dir das Kind nicht wegen finanzieller Gründe wegnehmen. Im Gegenteil, vermutlich hofft er, weniger Geld zahlen zu müssen.
Du hast nämlich Unterhaltsanspruch für DICH und Euer Kind.

Ausserdem kannst Du Dich viel besser um dein Kind kümmern, da Du nur Teilzeit arbeitest und er würde die wirklich wichtige Erziehungsarbeit an seine Mutter weiterreichen, weil er ganztags arbeitet. Da die Eltern das beste für Kinder sind, sollte er Dich lieber finanziell unterstützen und Du dich ums das Kind kümmern, anstatt seine Mutter.

Lass Dich nicht von ihm in die Ecke drängen!!! Du hast 20 Jahre lang für Euch als Familie gearbeitet, den Haushalt geschmissen und Euer Kind groß gezogen und ihn unterstützt!!!
Vermutlich tust Du gut daran, dir einen Anwalt zu suchen, de3r dich in solchen Fragen unterstützt. Man bekommt als Geringverdiener unter Umständen kostenlose Rechtsbeihilfe, aber damit kenne ich mich nicht aus.

Hallo irena9,

Das Kind sollte bei der Person wohnen, zu der es die engere Beziehung hat. Der besser verdienende Ehepartner ist verplichtet Unterhalt zu bezahle. Er hat auch ein Umgangsrecht mit dem Kind.
Letztlich entscheidet dies alles das Scheidungsgericht.In erster Linie nach Befragung des Kindes.
Wart Ihr mal bei einer Familienberatung?

Grüße gerd1955

Hallo Irena9,

für gewöhnlich dürften Sie und Ihr Mann das gemeinsame Sorgerecht für das Kind haben. Also liegt auch erstmal das so genannte Aufenthaltsbestimmungsrecht bei beiden Elternteilen.
Können sich im Falle einer Trennung die Eltern nicht einigen, muss auf Antrag mindestens eines Elternteils nötigenfalls das Familiengericht/Vormundschaftsgericht entscheiden, bei welchem Elternteil das Kind leben soll.
Bei diesem Verfahren wird regelmäßig das Jugendamt beteiligt, indem es eine Stellungnahme und Empfehlung an das Gericht abzugeben hat.
Um diese abgeben zu können, wird das Jugendamt mit allen Beteiligten, also den Eltern und auch dem Kind sprechen.
Euer Kind ist jedenfalls schon in einem Alter, in dem es sehr wohl seine Meinung sagen und auch begründen kann.

Das Gericht wird sich letztlich in seiner Entscheidung an dem Wohl des Kindes orientieren.
Unerheblich ist hier in der Regel die finanzielle Situation des „weniger begüterten“ Elternteils - also Deine.

In der Regel wird ein Kind in dem Alter einer stärke Bindung an den Elternteil haben, mit dem es die meiste Zeit verbringt - was in diesem Falle wohl Du wärest.
Deine nicht ganztägige Berufstätigkeit und der mindestens halbtätige Schulbesuch des Kindes stellen grundsätzlich schon mal eine gute Kombination dar.
Meines Erachtens jedenfalls eine bessere Situation, als die „in der Nähe lebende“ Großmutter, was wohl auch die meisten Jugendämter und Gerichte so sehen.

Angenommen, das Kind würde hauptsächlich bei Dir leben, hättest Du den Unterhalt für das Kind, den zu zahlen der Vater verpflichtet ist, zur Verfügung. Deinen Unterhaltsanteil würdest Du durch die Fürsorge für das Kind erbringen (Kochen, Waschen etc. - „Naturalunterhalt“).

Dass das Kind bzw. umgekehrt der Vater einen rechtlichen Anspruch auf Umgang mit einander haben, sollte sich von selbst verstehen.

Was die Scheidung selbst angeht, so gehen darüber meistens die Meinungen der Partner auseinander.
Auch wenn nur ein Partner die Scheidung begehrt, ist die Ehe in der Regel nach einem Jahr getrennt Leben zu scheiden.
Während der Trennungszeit hättest Du als nur teilzeitbeschäftigter Elternteil, der sich zudem hauptsächlich um das Kind kümmert, Anspruch auf sogenannten Trennungsunterhalt durch Deinen Mann.

In jedem Fall solltest Du Dich baldmöglichst von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen, denn nur der kann Dir die aktuelle Rechtslage erklären.
Die Kosten einer solchen Beratung belaufen sich im gerade mal zweistelligen Bereich. Für das weitere Verfahren könnte evtl. finanzielle Hilfe beantragt werden, auch dazu kann der Anwalt etwas sagen.

Ich hoffe, Dich mit dieser Auskunft etwas beruhigt haben zu können und wünsche Dir viel Glück.

Hallo, leider kenne ich mich da nicht aus.
Aber frage mal beim Jugendamt, die können Dir sicher weiterhelfen. Wenn Dein Kind bei Dir bleiben möchte, nehmen die es Dir nicht einfach weg. Mach Dich kundig, damit er Dir keine Lügen auftischen kann.
Alles Gute! Tschüß Grit

Hallo irena9,ich weiß jetzt nicht wie diese Sache vom Gesetz her ist.

Aber ich denke hier sollte man zuerst mal die Tochter fragen,wo sie sich wohler fühlen würde.
Denn die Kinder sind ja die,die am meisten darunter leiden.Zugleich würde ich mich auch mit dem Jugendamt in Verbindung setzen.
Ich denke so einfach wie sich Ihr Mann das vorstellt,so wird das nicht.

Gruß Berni

Hallo Bernd!

Vielen Dank für die informative Beantwortung meiner Fragen.
Hat mir sehr weitergeholfen.
Habe mir einen Termin beim Anwalt geholt für ein erstes Beratungsgespräch.
Vielleicht kennen Sie sich auch mit Vermögen aus?
Wir haben eine gemeinsame Wohnung die mein Mann so schnell wie möglich verkaufen möchte.Desweiteren hat seine Mutter in unserem gemeinsamen Haus die Dachwohnung gekauft und wird dann ebenfalls in eine Wohnung ihres Exmannes einziehen. Er hat für sich im Frühjahr schon eine Wohnung von seinem Vater klargemacht in die Er einziehen wird somit hängt es dann nur noch an mir, sobald ich eine Wohnung habe will er das Haus komplett verkaufen.

Ist es sinnvoll das Haus noch vor der Scheidung zu verkaufen bzw. kann er mir vorschreiben so schnell aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen.

Bekommt ein Anwalt 6% vom Vermögen oder noch mehr?

Auch wenn Sie mir in meiner Fragestellung nicht weiterhelfen können möchte ich mich bei Ihnen ganz herzlich bedanken.
Wünsche Ihnen eine gute Zeit
MfG
irena9

Hallo Gerd1955!

Wir waren leider nicht bei einer Familienberatung, weil mein Mann mit mir keine Beratungsstelle aufsuchen möchte.
Trotzdem dank ich Dir für deine Mitteilung hab viele Informationen bekommen die mich ein Stück weiter gebracht haben.
Wünsche Dir eine sonnige Woche
Gruß
Irena9

Hallo katzewanda!

Vielen Dank für die vielen Info`s die Du mir mitgeteilt hast.
Ich habe schon einen ersten Termin für ein Beratungsgespräch und meine Tochter hat offen gesagt dass Sie bei mir bleiben möchte. Mein Mann hat mir gesagt dass er Ihre Entscheidung aktzeptieren wird.
Hoffe dass es auch so bleibt.
Wünsche Dir eine gute Zeit und vielen Dank nochmal
Gruß
irena9

Hallo Berni,
dank Ihnen für ihre Meinung , habe von einigen tolle Informationen bekommen und möcht mich auch bei Ihnen nochmal`s bedanken dass sie sich gemeldet haben.
Gruß zurück
irena9

hallo Irena,

das sind ja Fragen über Fragen ;o)
Aber schön, dass ich helfen konnte und vor allem, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen wollen.

Verwirrt war ich jetzt etwas wegen „gemeinsamer Wohnung“, „gemeinsames Haus“ usw.

Letztlich ist das aber egal, so lange die Immobilie/n beiden Ehepartnern, meist zu gleichen Teilen, gehören.
Es spielt auch keine Rolle, wer allein oder in welcher Gewichtung für die Kosten dieser Immobilie aufkommt (Hypotheken, Grundbesitzabgaben, Verbrauchskosten etc.).
Tatsache ist aber auch, dass in der Regel beide Eigentümer Schuldner der Bank, der Stadt, der Versicherung etc. sind.

Gemeinsames Eigentum kann nicht so ohne Weiteres von einem der Partner verkauft werden.
Weigert sich einer der Partner, dem Verkauf zuzustimmen, kann der andere zwar seiner Wege ziehen, bleibt aber dennoch in den vorgenannten Schuldverpflichtungen.
In jedem Fall haben Sie ein Mitspracherecht, was den Verkauf angeht, also bezüglich Preis und z. B., wann die Immobilie nach dem Kauf übergeben werden soll.

Mal davon ab, dass eine Immobilien heutzutage in den meisten Fällen nicht mehr so leicht zu verkaufen ist, sind aus dem Erlös ohnehin erstmal die Schulden zu tilgen.
Der Rest steht dann beiden (Ex-)Eigentümern ihrem Anteil entsprechend zu - egal, ob geschieden, getrennt oder nicht.

Die Gebühren von Anwälten richten sich nach deren Allgemeiner Gebührenordnung, bei der es unter anderem auf die Höhe des „Streitwertes“ ankommt. Davon ab kann das Honorar auch frei verhandelt werden.
„Streitwert“ meint den Wert dessen, um das mit Hilfe des Anwaltes „gestritten“ wird.

Für das Beratungsgespräch spielt die Höhe des Vermögens keine Rolle.
Anders sieht es aus, wenn z. B. im Scheidungsverfahren auch der Grundbesitz oder sonstiges Vermögen ein Thema ist: Das treibt insgesamt die Kosten nach oben.
Von daher ist es meistens sinnvoll, sich über die Vermögensfrage gütlich zu einigen.

Aber dies ist nur mein Halbwissen.
Besser ist auch hier die Beratung durch einen (Fach)Anwalt für Familienrecht(!).

Nochmals alles Gute und viel Erfolg!