EKSt. 2010 mit Abfindung u. Lohnersatzleistungen

Die Ehefrau bekommt ca. 8000,- EUR Rente(nur steuerpflichtiger Teil).
Der Ehemann hat (wahrscheinlich) im Jahr 2010 ein Gehalt von ca. 7000,- EUR verdient, bekam eine Abfindung von 15000,- EUR und erhielt 9000.- Arbeitslosengeld.
Soll er eine gemeinschaftliche Steuererklärung abgeben oder jeder Partner für sich alleine? Wie erfolgt hier die Berechnung des Steuersatzes und auf welchen steuerpflichtigen Betrag bezieht sich dieser? Mit oder ohne Abfindung ?
Vorab Danke für die Hilfe.

Zusammenveranlagung ist in diesem Fall günstiger als getrennte Veranlagung.

Die Steuerberechnung ist äußerst kompliziert siehe auch Einkommensteuerrichtlinie EStR 2. Grob vereinfacht dargestellt:

Es gibt 7 Einkunftsarten:

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft;
Lt. Sachverhalt hier: 0 €

Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Lt. Sachverhalt hier: 0 €

Einkünfte aus Selbstständiger Arbeit
Lt. Sachverhalt hier: 0 €

Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit
Lt. Sachverhalt hier:
-> Gehalt: 7.000 €
Hiervon sind noch die Werbungskosten abzuziehen
-> Abfindung: 15.000 €
Hierzu gibt es evtl. einen Freibetrag oder
Fünftelregelung

-> Arbeitslosengeld: 9.000 €
ist steuerfrei

Einkünfte aus Kapitalvermögen
-> Lt. Sachverhalt unproblematisch

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
-> Lt. Sachverhalt: 0 €

Sonstige Einkünfte
-> Rente, bewertet mit dem Ertragsanteil: 8.000 €

Die Einkünfte berechnen sich jeweils durch die Formel „Einnahmen ./. Ausgaben“

Aus sämtlichen Einkünften wird die Summe der Einkünfte gebildet. Von der Summe der Einkünfte werden die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen abgezogen, somit erhält man das zu versteuernde Einkommen. Aus das zu versteuernde Einkommen wird der Steuersatz angewendet. Zu beachten ist hier, dass bei Zusammenveranlagung der sog. Splittingtarif angewendet wird. D.h. es wird der Steuersatz verwendet, der sich bei einem Single ergeben würde, wenn er das halbe zu versteuernde Einkommen versteuern müsste.