KFZ Haftpflichtschaden mit Fahrerflucht

Hallo zusammen!

Ich schlage mich schon seit fast einem Jahr mit einer „Verkehrsangelegenheit“ herum, bei der ich langsam die Geduld verliere und nun auf den Rat von euch baue.

Ich versuche die Ausgangslage kurz und übersichtlich zu halten.

Im Januar 2010 ist ein PKW in mein parkendes Auto gefahren und hat eine Beule am hinteren Kotflügel hinterlassen. Ich war nicht anwesend. Als ich nach einer halben Stunde wieder zu meinem Auto kam, stand dort ein Herr, der den Vorfall gesehen hat und sich als Zeuge anbot.
Bei dem Unfall handelte es sich um Fahrerflucht, da der Unfallverursacher einfach weitergefahren ist und sich ca. 100 Meter weiter einen Parkplatz gesucht hat und wegging. Zu dem Zeitpunkt fuhr zufällig eine Polizeistreife vorbei, die ich anhielt und die den Fall dann aufnahm.

Daraufhin habe ich eine Zeugenanhörung von der Polizei zugeschickt bekommen, welche dann der Staatsanwaltschaft übermittelt wurde. Um die Zeugenanhörung zu komplettieren, habe ich bei meinem Autohaus einen Gutachter beauftragt, der den Schaden anschaute und schätzte.

Im Februar habe ich dann Post von der gegnerischen Versicherung bekommen. Hier sollte ich einen allgemeinen Fragebogen (persönliche Daten, Unfallhergang, usw.) ausfüllen und zurückschicken. Als Antwort kam, dass die Versicherung noch nicht sagen kann, wer für den Schaden verantwortlich ist und die polizeiliche Ermittlungsakte angefordert wird.

Laut Aussage der Polizei sollte ich mit ca. einem viertel Jahr rechnen, bis es in dem Fall zu einem Ergebnis kommt. Ende Juli wurde ich etwas stutzig. Anfang August rief mich dann der Sachverständige, der den Schaden im Januar aufgenommen hat, an und informierte mich über die noch offene Zahlung für das Gutachten. Daraufhin habe ich mich bei der gegnerischen Versicherung gemeldet und nachgefragt, ob es irgendwelche Fortschritte gibt. Dort sagte man mir, dass die Akte noch bei der Staatsanwaltschaft ist und sie für September angefordert sei und dann erst die Versicherung Einsicht nehmen kann. Als Bestätigung dieses Telefonats forderte ich eine schriftliche Notiz an, die ich dem Gutachter zugeschickt habe. In diesem Schreiben stand, dass die polizeilichen Ermittlungen noch laufen würden.

Jetzt ist Anfang November und der Einzige, der sich gelmeldet hat, ist der Sachverständige, mit einer Zahlungserinnerung für das Gutachten.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob ich dieser Zahlungsaufforderung nachkommen muss, da bei einem Haftpflichtschaden die Kosten für das Gutachten ja eigentlich die gegnerische Versicherung tragen muss. Der Fall ist ja noch nicht abgeschlossen und die Ermittlungen laufen noch, deshalb verstehe ich nicht, wieso der Sachverständige sich mit einer Zahlungsaufforderung meldet.

Danke für die Geduld und eventuelle Antworten!
Hoffe ihr könnt ein bisschen Licht in die ganze Sache bringen.

MfG, pat!

Hallo Pat,

der Sachverständige verhält sich richtig, da er ja nicht immer von den Versicherungen über den Stand der ermittlungen informiert wird.Zwischen der Erstellung des Gutachtens und der Zahlungsaufforderung ist ja nun auch schon etwas Zeit vergangen. Sie sollten bei der gegnerischen Versicherung noch etwas Druck machen und eventuell einen Anwalt einschalten ( je nach Schadenshöhe! )

mit freundlichen Grüßen

Hallo Pat,

mit der Materie „Fahrerflucht“ bin ich nicht vertraut. Ich bin mir sicher, dass ein anderer helfen kann.
Viele Grüße

Hallo lieber oder liebe pat,

es ist ganz einfach.
du hast den auftrag an den gutachter erteilt und deswegen bist du auch der rechnungsempfänger.

deswegen wendet sich auch der gutachter an dich und du mußt, so weh das auch tut, in vorkasse gehen.

ich kann dir nur eins empfehlen,
alle auslagen sammeln,
ein rechtsanwalt einsetzten und auch die zinsen einklagen.

so wie ich dein vorgang einschätzen kann, will die versicherung überhaupt nichts zahlen und es ganz auf dem unfallverursacher abschieben.

das ist zwar nicht erlaubt, aber ein versuch kann man ja wagen.

der richtige weg wäre:
die versicherung zahlt deine kosten und holt sich dann von seinem versicherungsteilnehmer ihre auslagen zurück.

denn unfallflucht wird als grob fahrlässig
bei den versicherungen eingeschätzt und dafür kommen sie nicht auf.

mein rat, damit bewegung in die sache kommt!
dringend ein rechtsanwalt, der deine interesse vertritt einsetzen.

trotzdem noch eine schöne woche

mfg a.g.

Sie müssen die Gutachterkosten begleichen da Sie ihn selbst bzw. die Werkstatt beauftragt haben. Sie haben sicherlich eine verbindliche Auftragserteilung unterschrieben, richtig? Die Gutachterkosten haben nichts mit der ungeklärten Rechtslage zu tun.
Schöne Grüße
C.P

Hallo Pat
mein rat ist folgender,
nehme dir einen rechtanwalt der sich deiner sache annimmt. Das Gutachten wirst du erst einmal bezahlen müssen, denn du hast es in Auftrag gegeben. wahrscheinlich mit der Klausel das du die kosten übernimmst wenn die gegnerische Versicherung die Zahlung nicht leistet.
Mfg Joe

Hallo,

die Sache hat seine Richtigkeit.

Im Normalfall ist es so, dass der Sachverständige sich vom Auftraggeber eine Abtretungserklärung unterschreiben lässt. Damit ist er berechtigt, das Gutachten inclusive seiner Rechnung direkt an die Versicherung zu schicken. Und diese zahlt dann direkt an den Sachverständigen, wenn die Haftungsfrage klar ist.
Im Kleingedruckten der Abtretungserklärung steht dann eigentlich auch immer, dass der Auftraggeber das Gutachten selbst bezahlen muss, wenn die Versicherung aus irgendwelchen Gründen nicht zahlt.
Der Auftraggeber ist also mit Erteilung des Auftrages auch in der Zahlungspflicht.

Es besteht also in solchen Fällen immer ein Kostenrisiko. Besser ist es, wenn die Haftung noch nicht klar ist, nicht selbst einen Gutachter zu beauftragen, sondern dies der Versicherung zu überlassen. Dann trägt diese die Kosten, auch wenn die Haftung negativ ausfällt.

Viele Grüße

Hallo,

die Antwort ist ganz einfach:

Du musst die Sachverständigen Kosten auf jeden Fall bezahlen, da das Gutachten von Dir in Auftrag gegebe wurde.
Erst wenn der Fall über die Staatsanwaltschaft geklärt ist kann die Versicherung des Unfallgegners bezahlen.
Falls Du einen Kfz- Rechtsschutz hast geh zum Anwalt, dieser kann die Ermittlungsakten selbst anfordern. Ggf. mahne nochmals die Versicherung mit der Drohung eines Anwalts an.
Das nächste mal wäre es sinnvoller wenn das Gutachten im Auftrag der Gegnerischen Vers. erstellt wird, dann entstehen für Dich keine Kosten.

Gruß Bernd

Hallo Pat!

Aus Deinem Anschreiben geht hervor, dass ein Sachverständiger von Dir bestellt wurde - also bist Du der Auftraggeber.

Der Sachverständige hat das Recht - (siehe Abtretungserklärung)seinen Arbeitsaufwand einzufordern ggf. auf dem Klageweg. Bitte sofort bezahlen !

Das Gutachten hat nichts mit dem Ausgang der Fahrerflucht oder Versicherungsleistung zu tun. Es dient in diesem Fall nur Deiner persönlichen Forderung an den Verursacher.

Nach der Klärung vom Sachverhalt - durch die Polizei, Versicherung oder ggf. Deinen noch zu beauftragenden Anwalt - kann das Gutachten von der Versicherung benutzt werden und erst danach ERSTATTET werden.

MfG
Klaus